Anhängerkupplung EU-Recht
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Eine Frage an den Experten. Ich denke da vor allem an Walpurgis. |
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§ 19 III Nr 2 StVZO |
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Mir ist schon klar, dass man bei einer e-nummer normal nicht eintragen muss. Wie gesagt, mir kam es nur komisch vor, dass es keine Einschränkung, bzw. Auflage gab, dass man sich den korrekten Anbau bestätigen lassen muss. Eine AHK ist ja doch ein sicherheitsrelevantes Teil. Ist für mich ziemlich komisch, dass sich jeder "Depp" das Ding hinbauen darf und es dann noch nicht mal kontrolliert werden muss. |
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Ich gebe dir recht, verstehen muss man das nicht. Aber der Gesetzgeber hat so entschieden, also werden wir damit leben müssen |
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Ist schon klar. Jedes kleine Tuning oder Zubehörteil muß abgenommen werden. |
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Tja, das hat uns das EU-Recht beschert. Die Verantwortung für den korrekten Anbau liegt jetzt beim Halter, evtl. bei der Werkstatt, die die Kupplung angebaut hat. |
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