Ganz kurzes Kennzeichen - Seite 3

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  • | 31.10.2006 23:39

Hallo, ich hab jetzt zwar nicht alles komplett durchgelesen.
Aber ich glaube, daß ihr mit "kurzes Kennzeichen" zwei Sachen meint:
1. Ist es dem Fahrzeughalter zumutbar, den originalen "Kennzeichenausschnitt" auf die Normmaße zu erweiteren oder an einem anderen "möglichen Platz" (muß natürlich vorschriftsmäßig sein) das genormte Kennzeichen anzubringen!
2. Jedes Kennzeichen, was "frei" ist, darf dem Fahrzeughalter von der Zulassungsstelle nicht vorenthalten werden, sofern er ein Wunschkennzeichen haben will (oder Reservierung) und dafür bezahlt!!! (Da gibt es Gerichsurteile).
Fiktiv: Kennzeichen I-I1 ist frei! Zulassungsstelle sagt: "Nein, kriegst du nicht!"
Dann klagen: Kennzeichen wird dann deins!! Erster Erfolg.
Dann gibt es noch zwei Möglichkeiten der Zumutbarkeit der Umrüstung des Kennzeichenausschnitts:; nein oder ja.
Wenn die "nein" sagen, wird dir "I-I1 auf ein Kennzeichen mit ca. einen halben Meter Länge gemalt. Toll!!!???
Sagen die ja, hast du das geilste Kennzeichen!!!

Viel Spaß

Bißchen Freundlichkeit und "Vitamin B" könnte wahrschinlich besser zu einem "kurzen Kennzeichen" führen. Also Punkt eins und Punkt zwei!!!
Gruß


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  • | 01.11.2006 01:48

Kurze Kennzeichen, mit einer Zahl z.b, müssen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für Fahrzeuge reserviert bleiben, bei denen ein normal großes Kennzeichen wegen der beschränkten Anbringungsmöglichkeiten nicht ordnungsgemäß befestigt werden kann. Dies trifft insbesondere bei Importfahrzeugen und Krafträdern zu. Um zu prüfen, ob dieses Kriterium erfüllt wird, ist mit dem Fahrzeug vorzufahren.

So liest man es meist

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  • | 01.11.2006 08:11

Zitat:
Zitat von XMan
Kurze Kennzeichen, mit einer Zahl z.b, müssen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für Fahrzeuge reserviert bleiben, bei denen ein normal großes Kennzeichen wegen der beschränkten Anbringungsmöglichkeiten nicht ordnungsgemäß befestigt werden kann. Dies trifft insbesondere bei Importfahrzeugen und Krafträdern zu. Um zu prüfen, ob dieses Kriterium erfüllt wird, ist mit dem Fahrzeug vorzufahren.

So liest man es meist
WO liest man denn sowas?! Absoluter Unsinn!!


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  • | 01.11.2006 15:50

Zitat:
Zitat von McClane
WO liest man denn sowas?! Absoluter Unsinn!!
StVZO, Anlage II Abs.2

Zitat:
Zwei- und dreistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern in der Erkennungsnummer dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.


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  • | 01.11.2006 17:50

Zitat:
Zitat von rubberduck
Hallo, ich hab jetzt zwar nicht alles komplett durchgelesen.
Aber ich glaube, daß ihr mit "kurzes Kennzeichen" zwei Sachen meint:
1. Ist es dem Fahrzeughalter zumutbar, den originalen "Kennzeichenausschnitt" auf die Normmaße zu erweiteren oder an einem anderen "möglichen Platz" (muß natürlich vorschriftsmäßig sein) das genormte Kennzeichen anzubringen!
2. Jedes Kennzeichen, was "frei" ist, darf dem Fahrzeughalter von der Zulassungsstelle nicht vorenthalten werden, sofern er ein Wunschkennzeichen haben will (oder Reservierung) und dafür bezahlt!!! (Da gibt es Gerichsurteile).
Fiktiv: Kennzeichen I-I1 ist frei! Zulassungsstelle sagt: "Nein, kriegst du nicht!"
Dann klagen: Kennzeichen wird dann deins!! Erster Erfolg.
Dann gibt es noch zwei Möglichkeiten der Zumutbarkeit der Umrüstung des Kennzeichenausschnitts:; nein oder ja.
Wenn die "nein" sagen, wird dir "I-I1 auf ein Kennzeichen mit ca. einen halben Meter Länge gemalt. Toll!!!???
Sagen die ja, hast du das geilste Kennzeichen!!!

Viel Spaß

Bißchen Freundlichkeit und "Vitamin B" könnte wahrschinlich besser zu einem "kurzen Kennzeichen" führen. Also Punkt eins und Punkt zwei!!!
Gruß
Woher Du allerdings diese Weisheit hast weiß ich nicht! Ist aber total daneben. Ob mit oder ohne Resevierung ein Anrecht auf eine bestimmte Erkennungsnummer gibt es nicht! Im Gegenteil jedes Vergebene Erkennungsnummer kann vom zuständigen SVA jederzeit eingezogen werden!
Das Einzige was Die zulassungsstelle untersagen kann ist Die Engschrift! Wenn alle Abstände in normalschrift eingehlten werden Kann die Zulassungsstelle oder sonstwer darauf bestehen das es auf ein 520er Schild geprägt werden muß! Es gibt keine Mindestlänge für Kennzeichen in D! Nur eine Höchst zulassige Länge eben die oben Amngesprochenen 520 mm bei einzeiligen Kennzeichen.

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  • | 01.11.2006 22:03

Zitat:
Zitat von chevy1992
Zitat:
Zitat von McClane
WO liest man denn sowas?! Absoluter Unsinn!!
StVZO, Anlage II Abs.2

Zitat:
Zwei- und dreistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern in der Erkennungsnummer dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.
Man beachte das Wörtchen "insbesondere"...


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  • | 05.11.2006 02:38

Hallo zulassungsfuchs,
nach meiner Erfahrung werden Erkennungsnummern (ich denk mal,daß es die normalen Buchstaben und Zahlen auf einem Kennzeichen sind,also das normale Kennzeichen) mit wenigen Buchstaben und Zahlen oft den Leuten vorenthalten, die gerne solch ein Kennzeichen haben möchten, weil es es sich an ihrem Fahrzeug "gut macht".
Und ich halte trotzdem daran fest: Bei der Zulassung eines Fahrzeug muß das Straßenverkehrsamt jede "Nummer" zuteilen (also Buchstaben und -Zahlenkombination), die gerade nicht gesperrt sind (Reservierung) oder durch ein anderes Fahrzeug verwendet werden (is ja logisch).
MfG.

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  • | 05.11.2006 10:47

So letztens bei den Pornobrüdern gesehen.
Name: 104921-15392.jpg Größe: 1080x720 Dateigröße: 261022 Bytes

Und bei dem Benz wäre sicherlich ein größeres Kennzeichen möglich gewesen

Name: 104922-15392.jpg Größe: 540x360 Dateigröße: 108747 Bytes


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  • | 05.11.2006 16:37

Du kannst gerne dabei bleiben es ist aber nicht so die Zulassungsstellen können das müssen Sie aber nicht kürzere Kombis sollen nach einer Empfelung des KBA und der Innenmisterien aber nur für solche Fahrzeuge an denen der Platz nicht reicht oder Mötorrädern vergeben werden.
Das es bei den meisten Zulassungsstellen hilfreicher sein Kann dort bekannt zu sein oder jemanden dort zu kennen Um an so eine Nummer zu kommen liegt in der Natur der Sache! Wer den Maler kennt hat da auch Vorteile!

Wie man Sieht hat das in einer Stadt/Kreis mit drei Buchstaben sowieso fast keinen Sin der Benz hat statt eines höchst zulässigem 520er ein 460er Schild

Auf den sogenannten Leichtkraftradkennzeichen passt im überigem jede Zulassige Kombination Fahrzeuge an denen eine Kombination nicht passt gibt es also gar nicht!

Hier in Duisburg z.B. werden die kurzen demnächst z.B. Gegen eine Spende
(50,00 €) die einem guten Zweck zukommen vergeben. Sobald der TErmin feststeht und es auf der WEB-Site verlinkt ist werde ich den LInk hier mal posten. Vergabe natürlich nur solange vorrat reicht bzw. wenn überhaupt welche verfügbar sind.


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  • | 05.11.2006 22:52

Hallo zulassungsfuchs,
hab ich das jetzt richtig verstanden: Die Zulasungsstelle kann ein kurzes Kennzeichen ausgeben, muß es aber nicht und soll es nur Fahrzeugen zuteilen, wo nicht genügend Platz für ein normales Kennzeichen ist!?
Hat man nun nicht genügend Platz für ein normales Kennzeichen (wie beispielsweise ein US-Import), ist dann die Empfehlung des KBA als verbindlich anzusehen und es muß ein kurzes Kennzeichen zugeteilt werden (sofern eins frei ist)?
MfG.


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  • | 06.11.2006 00:07

Also bei uns gibts auch nur ab 4 Zeichen frei Verfügbar, darunter soll für US Importe und Motorräder frei bleiben.
Wollte für meinen Rocco eigentlich auch SU-GT 2 haben, aber naja das ist meine ich sowieso schon von nem Porsche GT 2 belegt ;)
Jetzt fahr ich auch mit nem 4 stelligem rum... SU-xx 47 ist etwas kleiner wie ein normales, glaub so 40cm und das sieht acuh schon zierlich aus :hut:


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  • | 06.11.2006 00:13

Ich denke mal vom Gesetz her ist eine sache wie ich oben sagte aber wenn jemand einen guten Kontakt hat wird man bestimmt hier und da immer wieder mal ausnahmen sehn in Deutschland.Das ist doch fast überall so,mit guten beziehungen geht alles :rolleyes:
Oder man muss glück haben....

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