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Hallo, ich hab jetzt zwar nicht alles komplett durchgelesen. |
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Kurze Kennzeichen, mit einer Zahl z.b, müssen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für Fahrzeuge reserviert bleiben, bei denen ein normal großes Kennzeichen wegen der beschränkten Anbringungsmöglichkeiten nicht ordnungsgemäß befestigt werden kann. Dies trifft insbesondere bei Importfahrzeugen und Krafträdern zu. Um zu prüfen, ob dieses Kriterium erfüllt wird, ist mit dem Fahrzeug vorzufahren. |
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Zitat: StVZO, Anlage II Abs.2Zitat von McClane WO liest man denn sowas?! Absoluter Unsinn!!Zitat:
Zwei- und dreistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern in der Erkennungsnummer dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt. |
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Zitat: Woher Du allerdings diese Weisheit hast weiß ich nicht! Ist aber total daneben. Ob mit oder ohne Resevierung ein Anrecht auf eine bestimmte Erkennungsnummer gibt es nicht! Im Gegenteil jedes Vergebene Erkennungsnummer kann vom zuständigen SVA jederzeit eingezogen werden!Zitat von rubberduck Hallo, ich hab jetzt zwar nicht alles komplett durchgelesen.Aber ich glaube, daß ihr mit "kurzes Kennzeichen" zwei Sachen meint: 1. Ist es dem Fahrzeughalter zumutbar, den originalen "Kennzeichenausschnitt" auf die Normmaße zu erweiteren oder an einem anderen "möglichen Platz" (muß natürlich vorschriftsmäßig sein) das genormte Kennzeichen anzubringen! 2. Jedes Kennzeichen, was "frei" ist, darf dem Fahrzeughalter von der Zulassungsstelle nicht vorenthalten werden, sofern er ein Wunschkennzeichen haben will (oder Reservierung) und dafür bezahlt!!! (Da gibt es Gerichsurteile). Fiktiv: Kennzeichen I-I1 ist frei! Zulassungsstelle sagt: "Nein, kriegst du nicht!" Dann klagen: Kennzeichen wird dann deins!! Erster Erfolg. Dann gibt es noch zwei Möglichkeiten der Zumutbarkeit der Umrüstung des Kennzeichenausschnitts:; nein oder ja. Wenn die "nein" sagen, wird dir "I-I1 auf ein Kennzeichen mit ca. einen halben Meter Länge gemalt. Toll!!!??? Sagen die ja, hast du das geilste Kennzeichen!!! Viel Spaß Bißchen Freundlichkeit und "Vitamin B" könnte wahrschinlich besser zu einem "kurzen Kennzeichen" führen. Also Punkt eins und Punkt zwei!!! Gruß Das Einzige was Die zulassungsstelle untersagen kann ist Die Engschrift! Wenn alle Abstände in normalschrift eingehlten werden Kann die Zulassungsstelle oder sonstwer darauf bestehen das es auf ein 520er Schild geprägt werden muß! Es gibt keine Mindestlänge für Kennzeichen in D! Nur eine Höchst zulassige Länge eben die oben Amngesprochenen 520 mm bei einzeiligen Kennzeichen. |
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Zitat: Man beachte das Wörtchen "insbesondere"...
Zitat von chevy1992 Zitat: StVZO, Anlage II Abs.2Zitat von McClane WO liest man denn sowas?! Absoluter Unsinn!!Zitat: Zwei- und dreistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern in der Erkennungsnummer dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt. |
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Hallo zulassungsfuchs, |
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So letztens bei den Pornobrüdern gesehen. |
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Du kannst gerne dabei bleiben es ist aber nicht so die Zulassungsstellen können das müssen Sie aber nicht kürzere Kombis sollen nach einer Empfelung des KBA und der Innenmisterien aber nur für solche Fahrzeuge an denen der Platz nicht reicht oder Mötorrädern vergeben werden. |
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Hallo zulassungsfuchs, |
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Also bei uns gibts auch nur ab 4 Zeichen frei Verfügbar, darunter soll für US Importe und Motorräder frei bleiben. |
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Ich denke mal vom Gesetz her ist eine sache wie ich oben sagte aber wenn jemand einen guten Kontakt hat wird man bestimmt hier und da immer wieder mal ausnahmen sehn in Deutschland.Das ist doch fast überall so,mit guten beziehungen geht alles |
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