Schuld von Besitzer oder Fahrer
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Hallo ich hab mal ne Frage... |
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moin |
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hatte in meiner golf zeit genau dasselbe prob gehabt. |
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kommt auch immer auf das "schnittlauch" an aber generell haben die ja nen art "leitfaden" an denen sie sich zuhalten haben. |
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ja mal sehn |
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Sollte durch das nicht eingetragene Lenkrad die ABE des Fahrzeugs erloschen sein, dann ist dies ein A-Verstoß und das Aufbau-Seminar winkt |
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suchst du den gewissen kick oder wieso mal sehen ? *lach* |
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@daalig |
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nein...aber das lenkrad hab ich auch grad wieder ausgebaut und für die felgen hab ich mir vom TüV schon ne ABE schicken lassen auf der steht, dass ich die auf meinem E19 sogar mit 205er breite fahren kann ohne was ändern zu müssen... |
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Dann besorg DIR noch neue Reifen,und du musst keine Angst mehr beim fahren haben!!! |
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Jetzt, wo du alles wieder umgebaut hast, ist das ja hinfällig. Trotzdem: In dem Fall, dass du angehalten worden wärst, wären Anzeigen gegen dich und den Halter möglich gewesen, inkl. Beschränkung oder Untersagung der Weiterfahrt. Die Folgen für die Probezeit wären so, wie schon von anderen genannt. |
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Leitfaden 371: Eigensicherung im Polizeidienst |
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Nicht schlecht, Herr Krie6hofv... |
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