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mahlzeit. hab da mal ne fräge... wenn laut bußgeldkatalog für 72km/ zu schnell fahren außerorts irgendwas um die 250 euro verlangt werden,wieso möchten die dann von mir bitte 530 euro haben??? |
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Vielleicht Wiederholungstäter ? |
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Hast du bei der Kontrolle irgendwelche Äußerungen gemacht die Richtung Vorsatz gehen? Sieht für mich danach aus. Dann verdoppelt sich der Betrag schnell mal, und es kommt die Bearbeitungsgebühr hinzu. |
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ich wurde nicht angehalten also alles nur per post. und fällt die sache wiederholungstäter nicht in die kategorie wenn es innerhalb eines jahres ist? das letzte mal wurde ich geblitzt vor 15 monaten |
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Kleine Anmerkung: http://www.bussgeldkataloge.de gibt für 72 km/h zu schnell außerhalb aber Zitat: an...
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen): [...] über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot |
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Aber 375 plus Bearbeitung sind immer noch keine 530.. Evtl. hat wirklich die Zeitspanne was damit zu tun.. Auf deinem Schreiben müsste das doch aufgeschlüsselt sein was Bußgeld is und was Bearbeitungsgebühr.. |
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Wenn die dir das als Vorsätzlich also voll absichtlich auslegen dann gibt es auch andere Bußgelder z.b was bei solchen überschreitungen auf Landstrassen öfter vor kommt |
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Also wenn man soviel zu schnell ist is es kein Versehen sonder volle Absicht - also so würde ich es einordnen und damit ist das Bußgeld mehr als gerechtfertigt... |
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Ruf doch einfach mal bei der Bußgeldbehörde an, ich gehe davon aus, dass man hier Vorsatz zu Grunde legt. |
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Zitat: dann könnte man das ja auch direkt in den bußgeld-katalog schreiben... es scheint ausnahmen zu geben
Zitat von Dux Also wenn man soviel zu schnell ist is es kein Versehen sonder volle Absicht - also so würde ich es einordnen und damit ist das Bußgeld mehr als gerechtfertigt... |
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Zitat: Könnte man ehrlich! Zitat von iral Zitat: dann könnte man das ja auch direkt in den bußgeld-katalog schreiben... es scheint ausnahmen zu geben Zitat von Dux Also wenn man soviel zu schnell ist is es kein Versehen sonder volle Absicht - also so würde ich es einordnen und damit ist das Bußgeld mehr als gerechtfertigt...Das dabei noch Ausnahmen gibt glaubst doch wohl selber ned - bei 72km/h zu viel |
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Wiederholungstäter bist du innerhalb von 2 Jahren (also 24Monate) |
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es spielt auch eine Rolle in welchem abschnitt du geblitzt wirst. |
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Zitat: Das geht leider nicht. Der BKat ist auf Fahrlässigkeit und gewöhnliche Tatumstände ausgelegt. Es findet sich in der BKatV lediglich ein Hinweis darauf, dass vom Betrag abgewichen werden kann. Art und Umfang bleibt den Bußgeldstellen überlassen. Das hängt auch damit zusammen, dass es zu viele unterschiedliche Konstellationen gibt. Wer will das alles aufschreiben....?!Zitat von iral Zitat: dann könnte man das ja auch direkt in den bußgeld-katalog schreiben... es scheint ausnahmen zu geben Zitat von Dux Also wenn man soviel zu schnell ist is es kein Versehen sonder volle Absicht - also so würde ich es einordnen und damit ist das Bußgeld mehr als gerechtfertigt...Zitat: Wiederholungstäter im Sinne des drohenden zusätzlichen Fahrverbotes ist man nur 12 Monate lang. Grundsätzlich können aber immer Voreintragungen beim KBA zu rate gezogen werden.
Wiederholungstäter bist du innerhalb von 2 Jahren (also 24Monate) |
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hab grad nochmal geguckt. das wort vorsätzlich kommt schon vor. naja. aber es kann mir keiner erzählen das jeder hier nur nach vorschrift fährt. wer das von sich behauptet ist nicht ganz ehrlich. |
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