50 ccm Enduro Fragen
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ich habe letztes jahr meine Fahrerlaubnis klasse B erhalten. diese schliesst ja auch die Klasse M mit ein die bis 50 ccm und 45 km/h gilt. ich möchte mir jetzt eine enduro mit 50 ccmkaufen die aus der zeit stammt (Ez 1992)als diese 50 km/h laufen durften. darf ich die trotzdem fahren. darf ich diese trotzdem fahren? |
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Hallo, |
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Zitat: Nicht ganz. Es dürfen bis einschließlich 50 ccm sein.
...du darfst Zweiräder mit maximal 49cm³... |
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@ nightwish |
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ich habe selbst ne 50er enduro neben meinem auto.. ist baujahr 05 fährt aber auch 50 nur ist bei den teilen die beschleunigen sowas von fürn A... aber auf jedenfall besser als son komischer Fön auf 2 rädern |
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nur mal so nebenbei: meistens haben die dinger ledeglich 49ccm! ledeglich der "volksmund" hat da 50ccm draus gemacht |
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Zitat: Warum die so gebaut werden, weiß ich nicht. Im Gesetz heißt es "nicht mehr als 50 ccm". Das schließt also die 50 ccm mit ein.
@ nightwish ich dachte immer das wäre bis 49cm³. Wieso haben denn die Roller immer 49cm³ und nicht 50cm³? |
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wie? warum die dann nur 49ccm und nicht 50ccm bauen!? denk mal das hat hat schon allein rechnerische und technische gründe! ein "2l" motor hat meistens auch nur 1998 ccm |
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Zitat: da hast du recht, aber er ist halt eben auch auf 45 km/h beschränkt und das schliesst die 50 km/h nicht ein auch logisch oder. weiß jemand wo ich das nachlesen kann das es da eine ausnahmegenemigung gibt. aus der FeV und auch auf seiten des kba usw. geht eben immer nur hervor das es diese begrenzung gibt.Zitat von Nightwish Zitat: Warum die so gebaut werden, weiß ich nicht. Im Gesetz heißt es "nicht mehr als 50 ccm". Das schließt also die 50 ccm mit ein.@ nightwish ich dachte immer das wäre bis 49cm³. Wieso haben denn die Roller immer 49cm³ und nicht 50cm³? ein fahrlehrer hat mir die sache so erklärt das ich diese halt eben nicht fahren dürfte bzw. sie auf 45 km/h drosseln müsste. da meine fahrerlaubnis nach dem 31.12.98 ausgestellt wurde also schon der neue eu-kartenführerschein ist und dieser unter die begrnzung fällt. |
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Das wurde doch von DMC schon bis auf die ccm-Geschichte richtig erklärt. Dein Fahrlehrer sollte hingegen nochmal nachlesen, denn es kommt nicht auf den Kartenführerschein an, sondern auf die Erstzulassung und die technischen Spezifikationen des Fahrzeugs. |
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DSN hat aber auch recht, das man mit dem Führerschein vorm EU Schein sogar 125 ccm fahren durfte .... |
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Zitat: Ich kenne mich zwar im Fahrerlaubnisrecht nicht so aus, aber ich denke mal der fahrlehre hat recht. Die aussage das diese Fahrzeuge noch als Kleinkraftrad gelten hat damit meiner Meinung nach wenig damit zu tun!Zitat von Nightwish Das wurde doch von DMC schon bis auf die ccm-Geschichte richtig erklärt. Dein Fahrlehrer sollte hingegen nochmal nachlesen, denn es kommt nicht auf den Kartenführerschein an, sondern auf die Erstzulassung und die technischen Spezifikationen des Fahrzeugs. Nachlesen kannst du das in der Fahrerlaubnisverordnung und zwar dort in den Übergangsvorschriften - § 76 Nr. 8 FeV. Kleinkrafträder (Klasse M) sind auch 50 ccm bei 50 km/h, wenn die Erstzulassung bis zum 31.12.2001 vorgenommen wurde. Du darfst das Teil also fahren. Dort steht auch die 60 km/h-Regelung für die Schwalben, etc. Hier stehen sich die damalige deutsche Regelung das durch die anhebung von 40 auf 50 km/h und die spätere Regelung der EU auf 45 km/h im weg. Warum begrnzt man eine Fahrerlaubnis auf 45 km/h wenn damit 50 km/h gefahren werden darf obwohl die Fahrerlaubnis Jahre später erteillt wurde? Bei nachfragen bei verschieden Führerscheinstellen auch nur dicke Backen als Antwort. Aber keine 100% Aussagen zu den Wiedersprüchen. Dies ist eine Regelung die nur aus der Not heraus geduldet wird! Der § 76 Nr. 8 FeV. gibt höchstens darüber Auskunft das das Fahrzeug als Kleinkraftrad gilt das ist aber gar nicht das Thema weil es natürlich legal 50 km/h laufen darf zumindest mit der Klasse 4. |
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Zitat: Doch genau darum geht es. Ist das Fahrzeug ein Kleinkraftrad oder nicht. Wenn es eines ist, dann darf es mit Klasse M gefahren werden. Die Führerscheinklassen sind keine Verhaltensvorschriften im Sinne von "mit Klasse M darf nur 45 km/h gefahren werden". Sie schreiben vor, welche Fahrzeuge gefahren werden dürfen. In diesem Fall KKRs. Wenn ein Fahrzeug ein KKR ist, dann darf es auch so schnell gefahren werden, wie es kann (bzw. wie es die Verkehrsregeln vorschreiben). So gesehen auch einfach mal 50 km/h, wenn es der Definition entspricht.Der § 76 Nr. 8 FeV. gibt höchstens darüber Auskunft das das Fahrzeug als Kleinkraftrad gilt das ist aber gar nicht das Thema weil es natürlich legal 50 km/h laufen darf zumindest mit der Klasse 4. Aber nochmal ausführlich, so schwer ist das nicht: Jemand hat Klasse M (darum geht es, nicht um Klasse 4, denn dafür wäre altes Recht ausschlaggebend). Im § 6 der Fahrerlaubnisverordnung heißt es, dass mit dieser Klasse unter anderem Kleinkrafträder gefahren werden dürfen. Der Begriff "Kleinkrafträder" ist in dem Zusammenhang ausschlaggebend, weil genau definiert ist, was ein Kleinkraftrad ist. Die Definition findet sich im Gesetz und ist damit eine sogenannte Legaldefinition. Danach ist ein Kleinkraftrad ein Kraftrad, "mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und ... einem Motor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm." Wenn jemand also Klasse M hat, ist entscheidend, ob das Fahrzeug, dass er führt, ein Kleinkraftrad ist. So! Nun ist es so, dass ein Kleinkraftrad vor der Gesetzesänderung ganz anders definiert wurde. Nach dem Recht der ehemaligen DDR sogar noch wieder ganz anders. Die Hersteller haben damals ihre Fahrzeuge so gebaut, dass sie der Definition Kleinkraftrad entsprechen. Diese Fahrzeuge gibt es noch, aber nach dem neuen Recht wären die meisten nun "Leichtkrafträder" oder "Krafträder" und dürften nicht mit Klasse M gefahren werden. Um dieses Dilemma zu lösen, hat der Gesetzgeber das Übergangsrecht geschaffen - § 76. Dort steht unter anderem, dass Fahrzeuge bis 50 ccm und 50 km/h auch Kleinkrafträder sind , wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals zugelassen wurden. Wenn das also auch Kleinkrafträder sind, dann ist die Klasse M ausreichend und dann darf man damit auch 50 km/h fahren. Auch dann, wenn man den Führerschein erst später gemacht hat. Entscheidend ist die Erstzulassung des Fahrzeugs. Anlalog dazu gibt es eine Vorschrift für die alten DDR-KKRs. Da gibt es eigentlich gar nichts dran zu deuteln. Jetzt alles klar? |
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