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Zitat: das stimmt so nicht!!!Zitat von chevyman Die dürfen nur nicht höher sitzen als die Scheinwerfer fürs Abblendlicht, ansonsten kannste die hinbauen wo du willst Die müssen mindeastens 250 mm über der fahrbahn sitzen! |
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Zitat: §30 regelt die Beschaffenheit der Fahrzeuge. §50 die Scheinwerfer. Also, um was geht es denn nun? Die 500mm sind in §50 geregelt.
Zitat von xytobiyx Zitat: Es geht um den §30 nicht §50Zitat von Frank309 Zitat: Was hat die Aussage mit dem §50 zu tun um den es hier geht?Zitat von DerLange_313 Ich habe den Tüv-Nord einfach aml angeschrieben um zu wissen was jetzt Sache ist:Zitat: Da hab ich ja nochmal glück gehabt Nach den Vorbemerkungen zum Toleranzenkatalog zu § 30 StVZO (VkBl. 1984, S. 182, TÜVIS Erl. 4) dürfen die dort genannten Messwerttoleranzen nicht für die im 32 StVZO genannten Grenzmaße für Länge, Breite und Höhe eingeräumt werden. |
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hoppala wolte garnicht posten habs dann doch gemacht |
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Zitat: Wo hast du das gefunden??
Zitat von Polotraum Zitat: das stimmt so nicht!!!Zitat von chevyman Die dürfen nur nicht höher sitzen als die Scheinwerfer fürs Abblendlicht, ansonsten kannste die hinbauen wo du willst Die müssen mindeastens 250 mm über der fahrbahn sitzen! |
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Zitat: Wenn du das Zitat im ersten Post durchliest, wirst du entdecken, daß es um den §30 geht
Zitat von Frank309 Zitat: §30 regelt die Beschaffenheit der Fahrzeuge. §50 die Scheinwerfer. Also, um was geht es denn nun? Die 500mm sind in §50 geregelt.Zitat von xytobiyx Zitat: Es geht um den §30 nicht §50Zitat von Frank309 Zitat: Was hat die Aussage mit dem §50 zu tun um den es hier geht?Zitat von DerLange_313 Ich habe den Tüv-Nord einfach aml angeschrieben um zu wissen was jetzt Sache ist:Zitat: Da hab ich ja nochmal glück gehabt Nach den Vorbemerkungen zum Toleranzenkatalog zu § 30 StVZO (VkBl. 1984, S. 182, TÜVIS Erl. 4) dürfen die dort genannten Messwerttoleranzen nicht für die im 32 StVZO genannten Grenzmaße für Länge, Breite und Höhe eingeräumt werden. |
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das stimmt so nicht!!! |
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Na da bin ich ja beruhigt. |
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@ Polotraum |
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Zitat: howeverZitat von Frank309 Na da bin ich ja beruhigt. meine nsw sind drin und meiner meinung nach auch an der richtigen stelle! |
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Zitat: mensch mensch mensch, was nun? Zitat von chevyman @ Polotraum Die erzählen dir viele Lügengeschichten beim TÜV damit die um "kritische Eintragungen" herumkommen Tatsache ist aber das in der StVZO nirgendwo was über die Mindesthöhe von Nebelscheinwerfern geschrieben ist also wenns nirgends festgelegt ist, dann kann ich das was ich vorhabe weitervefolgen, wenn es aber irgendwo festgelegt ist, dann ade mein plan hoffe mla dass chevyman recht hat, das wäre optimal ich meine bei den abblendlichtern verstehe ich ja dass da voschriften sind, aber die nsw hat man sowieso nur selten an und wenn die so weit unten sind wie es geht, das stört doch niemanden, außerdem ist es dann doch effektiver wenns weit unten ist, oder? so jetzt dürft ihr weiterdiskutieren, mal sehn wie es weitergeht mfg szabolcs |
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Also mal ganz verstädnlich ausgedrückt. Nimmt man die unter Scheinwerferkante als Meßpunkt an und hat die mind. 50cm dann ist man immer auf der sicheren Seiten. |
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@derlange: kann dir das nicht eigentlich völlig wurst sein? hier in amerika interessiert es doch keine sau...hier gibts autos ohne rückleuchten oder defekte rückleuchten und die cops sagen nix |
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@farin |
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Es Gibt zwar einen §30 aber der besagt nur was über die Beschaffenheiten des Fahrzeugs, unter dem Paragraphen und keinem der unterkategorien steht nichts darüber das es eine Tolerranz gibt die besagt das man +/- 50 mm haben darf bezüglich Lichtaustrittskante. Die ganzen Paragraphen sind nachzulesen unter:
Zuletzt geändert 30.09.2008 16:30 von Golf-Tuner. Insgesamt 2 mal. |
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Zitat: Halt doch einfach mal eine der 15"-Felgen inkl. Reifen an eine der 13"-er. Ich meine das die sich vom "Gesamtdurchmesser" nicht viel tun. Bei dem einen ist zwar der Querschnitt größer, dafür ist die Felge kleiner.
Zitat von Golf-Tuner Aber mal ne andere frage. Ich habe jetzt eine Serienbereifung drauf mit den Maßen 155/70 R13 (Winterreifen) und habe die Lichtaustrittskante bzw. Untere Spiegelkante gemessen. Die liegt bei ca. 47-48 cm. Die Alufelgen die ich eintragen lassen will: 195/50 R15 Felgen: 7Jx15 wieviel cm kommt die Lichtaustrittskante dann in etwa höher ? genügend um die 50 cm zu erreichen ? vielleicht hat da ja jemand erfahrung mit. Wäre nett wenn mich einer per e-mail kontaktieren könnte oder im Forum von meinem Tuningclub unter http://wild-cobras-nrw.forumieren.eu |
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