Die Unterkante der Lichtaustrittsfläche - Seite 2

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  • | 28.09.2006 16:22

Zitat:
Zitat von chevyman
Die dürfen nur nicht höher sitzen als die Scheinwerfer fürs Abblendlicht, ansonsten kannste die hinbauen wo du willst ;)
das stimmt so nicht!!!

Die müssen mindeastens 250 mm über der fahrbahn sitzen!


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  • | 28.09.2006 16:35

Zitat:
Zitat von xytobiyx
Zitat:
Zitat von Frank309
Zitat:
Zitat von DerLange_313
Ich habe den Tüv-Nord einfach aml angeschrieben um zu wissen was jetzt Sache ist:

:lehrer:
Zitat:
Nach den Vorbemerkungen zum Toleranzenkatalog zu § 30 StVZO (VkBl. 1984, S. 182, TÜVIS Erl. 4) dürfen die dort genannten Messwerttoleranzen nicht für die im 32 StVZO genannten Grenzmaße für Länge, Breite und Höhe eingeräumt werden.

Da hab ich ja nochmal glück gehabt ;)

Was hat die Aussage mit dem §50 zu tun um den es hier geht?
Es geht um den §30 nicht §50:oah:
§30 regelt die Beschaffenheit der Fahrzeuge. §50 die Scheinwerfer. Also, um was geht es denn nun? Die 500mm sind in §50 geregelt.


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  • | 28.09.2006 17:05

hoppala wolte garnicht posten habs dann doch gemacht :D:D

hm das is blöd dass die auch ne minimum höhe haben die nebelscheinwerfer....
naja aber scheint ja nichts ungeregelt zu sein... :rolleyes:


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  • | 29.09.2006 10:20

Zitat:
Zitat von Polotraum
Zitat:
Zitat von chevyman
Die dürfen nur nicht höher sitzen als die Scheinwerfer fürs Abblendlicht, ansonsten kannste die hinbauen wo du willst ;)
das stimmt so nicht!!!

Die müssen mindeastens 250 mm über der fahrbahn sitzen!
Wo hast du das gefunden??


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  • | 29.09.2006 10:27

Zitat:
Zitat von Frank309
Zitat:
Zitat von xytobiyx
Zitat:
Zitat von Frank309
Zitat:
Zitat von DerLange_313
Ich habe den Tüv-Nord einfach aml angeschrieben um zu wissen was jetzt Sache ist:

:lehrer:
Zitat:
Nach den Vorbemerkungen zum Toleranzenkatalog zu § 30 StVZO (VkBl. 1984, S. 182, TÜVIS Erl. 4) dürfen die dort genannten Messwerttoleranzen nicht für die im 32 StVZO genannten Grenzmaße für Länge, Breite und Höhe eingeräumt werden.

Da hab ich ja nochmal glück gehabt ;)

Was hat die Aussage mit dem §50 zu tun um den es hier geht?
Es geht um den §30 nicht §50:oah:
§30 regelt die Beschaffenheit der Fahrzeuge. §50 die Scheinwerfer. Also, um was geht es denn nun? Die 500mm sind in §50 geregelt.
Wenn du das Zitat im ersten Post durchliest, wirst du entdecken, daß es um den §30 geht


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  • | 29.09.2006 12:59

das stimmt so nicht!!!

Die müssen mindeastens 250 mm über der fahrbahn sitzen!
du das gefunden??
hat mir der Bursche vom TÜV erzählt


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  • | 29.09.2006 13:22

Na da bin ich ja beruhigt. :D


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  • | 01.10.2006 11:47

@ Polotraum

Die erzählen dir viele Lügengeschichten beim TÜV damit die um "kritische Eintragungen" herumkommen

Tatsache ist aber das in der StVZO nirgendwo was über die Mindesthöhe von Nebelscheinwerfern geschrieben ist ;)


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  • | 01.10.2006 12:52

Zitat:
Zitat von Frank309
Na da bin ich ja beruhigt. :D
however

meine nsw sind drin und meiner meinung nach auch an der richtigen stelle!:D


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  • | 01.10.2006 13:57

Zitat:
Zitat von chevyman
@ Polotraum

Die erzählen dir viele Lügengeschichten beim TÜV damit die um "kritische Eintragungen" herumkommen

Tatsache ist aber das in der StVZO nirgendwo was über die Mindesthöhe von Nebelscheinwerfern geschrieben ist ;)
mensch mensch mensch, was nun? :D
also wenns nirgends festgelegt ist, dann kann ich das was ich vorhabe weitervefolgen, wenn es aber irgendwo festgelegt ist, dann ade mein plan :D

hoffe mla dass chevyman recht hat, das wäre optimal

ich meine bei den abblendlichtern verstehe ich ja dass da voschriften sind, aber die nsw hat man sowieso nur selten an und wenn die so weit unten sind wie es geht, das stört doch niemanden, außerdem ist es dann doch effektiver wenns weit unten ist, oder?

so jetzt dürft ihr weiterdiskutieren, mal sehn wie es weitergeht :D

mfg szabolcs


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  • | 01.10.2006 18:21

Also mal ganz verstädnlich ausgedrückt. Nimmt man die unter Scheinwerferkante als Meßpunkt an und hat die mind. 50cm dann ist man immer auf der sicheren Seiten. :D


munter bleiben...............:cool:


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  • | 04.10.2006 03:22

@derlange: kann dir das nicht eigentlich völlig wurst sein? hier in amerika interessiert es doch keine sau...hier gibts autos ohne rückleuchten oder defekte rückleuchten und die cops sagen nix :D


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  • | 04.10.2006 03:29

@farin

ICh gehe ja nächstes Jahr im Juni/Juli wieder zurück vondaher ;)


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  • | 30.09.2008 16:19

Es Gibt zwar einen §30 aber der besagt nur was über die Beschaffenheiten des Fahrzeugs, unter dem Paragraphen und keinem der unterkategorien steht nichts darüber das es eine Tolerranz gibt die besagt das man +/- 50 mm haben darf bezüglich Lichtaustrittskante. Die ganzen Paragraphen sind nachzulesen unter:
http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm#1

Also entweder man hat die vorgeschriebenen 50 cm Mindesthöhe oder man hat sie nicht. Sprich sie tragen dir nichtmal das Fahrwerk oder Felgen ein wenn du sogar nur 49,5 cm hast. Ich persönlich wüsste wie ich die 50 cm erreichen könnte. Eventuell mit Schraubenzieher die Leuchtweite ändern so das die Untere Spiegelkante (die im übrigen auch gemessen wird leicht rauskommt und somit der ganze Scheinwerfer bisschen höher kommt, da dort die ersten Lichtstrahlen bzw. dort die Lichtaustrittskante liegt. Ist zumindest so bei meinen Klarglasscheinwerfern mit Standlichtringen so.Leider gibts für meinen Golf 2 keine Scheinwerfer mit DE-Linsen. Dann wäre das problem behoben.

Aber mal ne andere frage. Ich habe jetzt eine Serienbereifung drauf mit den Maßen 155/70 R13 (Winterreifen) und habe die Lichtaustrittskante bzw. Untere Spiegelkante gemessen. Die liegt bei ca. 47-48 cm. Die Alufelgen die ich eintragen lassen will: 195/50 R15 Felgen: 7Jx15 wieviel cm kommt die Lichtaustrittskante dann in etwa höher ? genügend um die 50 cm zu erreichen ? vielleicht hat da ja jemand erfahrung mit. Wäre nett wenn mich einer per e-mail kontaktieren könnte oder im Forum von meinem Tuningclub unter http://wild-cobras-nrw.forumieren.eu


Zuletzt geändert 30.09.2008 16:30 von Golf-Tuner. Insgesamt 2 mal.


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  • | 30.09.2008 17:54

Zitat:
Zitat von Golf-Tuner
Aber mal ne andere frage. Ich habe jetzt eine Serienbereifung drauf mit den Maßen 155/70 R13 (Winterreifen) und habe die Lichtaustrittskante bzw. Untere Spiegelkante gemessen. Die liegt bei ca. 47-48 cm. Die Alufelgen die ich eintragen lassen will: 195/50 R15 Felgen: 7Jx15 wieviel cm kommt die Lichtaustrittskante dann in etwa höher ? genügend um die 50 cm zu erreichen ? vielleicht hat da ja jemand erfahrung mit. Wäre nett wenn mich einer per e-mail kontaktieren könnte oder im Forum von meinem Tuningclub unter http://wild-cobras-nrw.forumieren.eu
Halt doch einfach mal eine der 15"-Felgen inkl. Reifen an eine der 13"-er. Ich meine das die sich vom "Gesamtdurchmesser" nicht viel tun. Bei dem einen ist zwar der Querschnitt größer, dafür ist die Felge kleiner.

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