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Also ich fahr nen renault Megane Ph.1 und wollte wissen ob das nun legal is wenn ich mir weiße Standlicht-Led`s einbau??? Konnte mir bis jetzt keiner genau sagen, aber will kein ärger mit der Rennleitung bekommen... |
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wegen der farbe garantiert nicht aber wenn die led keine zulassung hat, wird es wohl nicht legal sein. |
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LED-Zulassung???? wasn das??? is das son Prüfzeichen auf der LED??? Naja wenn ich mit Standlicht fahre sieht manns schon.... |
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Eine LED anstelle der Standlichtbirne einebauen darfst du nicht, selbst wenn du eine LED mit e-Prüfzeichen finden würdest. |
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Zitat: Sehe ich ein, aber wie ist das bei Scheinwerfern, bei dem sich die Standlichter nicht in einem Reflektor befinden?Zitat von walpurgis Die Bauartgenehmigung (e-Prüfzeichen) deines Scheinwerfers gilt in Verbindung mit den Leuchtmitteln, also Scheinwerfer plus Glühbirne.Um deutlicher zu werden: Ich habe an meinem Golf III Scheinwerfer mit Standlichtringen verbaut. Pro Scheinwerfer zwei Ringe bzw. zwei Standlichtbirnen. Die Standlichtbirnen (mit Silberkuppe) kann man von außen nicht sehen, das sichtbare Standlicht besteht im Grunde also aus dem Licht, das durch den Lichtleitkörper verläuft. Nun habe ich auf der Homepage eines Autotuners Standlichtringe mit LEDs beleuchtet gesehen, und stelle fest, daß sich hier optisch eigentlich kein Unterschied ausmachen lässt (einmal abgesehen von der Farbe im ersten Bild). Nun ist meine Fragen: Wenn die Beleuchtung mittels LEDs von außen keinen Unterschied zur Beleuchtung mit Glühbirnen macht, kann man sich dann diese LEDs verwenden oder eintragen lassen? Und wenn ja, ist dann die Verwendung von weißen LEDs (ohne Gelblichen Schimmer) zulässig? Rechter Scheinwerfer orginal mit Glühbirnen Linker Scheinwerfer mit weißen LEDs Beide Scheinwerfer mit gelben LEDs (in meinen Augen kein optischer unterschied zu Glühbirnen mehr) |
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Zitat: Du sagst Bauartgenehmigung des Scheinwerfers.Wie isses den bei meinem Z3? Der hat die Standlichter vorne inner Stossi einzeln, und nix im Scheinwerfer verbaut ausser Fern und Abblendlicht.
Zitat von walpurgis Eine LED anstelle der Standlichtbirne einebauen darfst du nicht, selbst wenn du eine LED mit e-Prüfzeichen finden würdest.Hintergrund: Die Bauartgenehmigung (e-Prüfzeichen) deines Scheinwerfers gilt in Verbindung mit den Leuchtmitteln, also Scheinwerfer plus Glühbirne. |
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@GT Spezial |
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Wo kann ich den sowas nachschauen? Betriebsanleitung vom Auto evntl.? |
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@ GT Spezial: |
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Zitat: Daher ja auch die Frage, ob man sowas Eintragen lassen kann, z.B. über ein Gutachten darüber, daß das Lichtbild identisch ist mit dem einer Glühbirne (was ja bei normalen Reflektor-Standlichtern nicht der Fall ist).Zitat von walpurgis Es geht nicht darum, ob man den Unterschied sieht, in diesem Fall ist es einfach eine rechtliche Sache. Zitat: Ich dachte eigentlich, die Vorteile von LEDs gegenüber Glühbirnen seien allgemein bekannt.Zitat von walpurgis Und Nightwishs Frage ist wirklich berechtigt: Wenn man absolut keinen Unterschied sieht, warum willst du es dann umbauen ?Vorteil 1: Der Stromverbrauch. Während eine herkömmliche Standlichtbirne bei gleicher Helligkeit mit 5W zu Buche schlägt, benötigt eine LED nur etwa einen Bruchteil davon, in der Regel 0,1 bis 0,5W. Das kann sich positiv auf den verbrauch auswirken (zugegebenermaßen bezweifle ich allerdings, daß sich das im Falle der Standlichtbirnen wirklich merklich bemerkbar macht). Vorteil 2: Die Unempfindlichkeit. Eine LED ist zu 100% unempfindlich gegen Erschütterungen. Eine LED kann man ruhigen Gewissens an eine Wand pfeffern, sie funktioniert immernoch. Versucht das mal bei einer Glühbirne. Vorteil 3: Die Leuchtdauer. Eine Glühbirne zählt im Allgemeinen als Verschleißartikel, und tatsächlich kann wohl niemand ernsthaft behaupten, daß an seinem Fahrzeug noch nie eine Birne ausgefallen ist (mal abgesehen von den paar Glücklichen die einen Neuwagen ihr Eigen nennen dürfen ) Eine LED, selbst im unteren Preissegment, ist in der Regel mit einer Lebensdauer von 100.000 Stunden angegeben. 100.000 Stunden, das sind etwa 11,4 Jahre, und zwar mit Dauerleuchten, also 24h am Tag, sieben Tage die Woche, 52 Wochen im Jahr, ohne Unterbrechung. Da natürlich niemand seine Fahrzeugbeleuchtung derart lange an lässt, kann so eine LED leicht die natürliche Lebenserwartung des Fahrers überdauern. Und genau da liegt der Knackpunkt. Ich bin es Leid, immer wieder irgendwelche Birnchen wechseln zu müssen, an die man noch dazu schlecht rankommt, oder daß bei der Hauptuntersuchung die Nichtfunktion irgendwelcher Leuchtelemente beanstandet werden. Genau da versagt übrigens in meinen Augen das System, das hinter dem TÜV steckt. Versteht mich nicht falsch, ich finde den TÜV durchaus sinnvoll, aber ist es nicht ein Widerspruch in sich selbst, wenn man einerseits immer dafür sorgen soll, daß alle Leuchtelemente funktionieren, man aber andererseits einen Knüppel zwischen die Beine bekommt, wenn man Maßnahmen ergreifen will, die dafür sorgen sollen, daß solch ein Ausfall gar nicht erst stattfindet? Und um es mal anzumerken, ich habe nicht vor, irgendeine andere Leuchtfarbe in den Lichtringen ins Spiel zu bringen, mir gehts in erster Linie nur um die Haltbarkeit. |
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Zitat: Kurz und knapp: Nein.Daher ja auch die Frage, ob man sowas Eintragen lassen kann, z.B. über ein Gutachten darüber, daß das Lichtbild identisch ist mit dem einer Glühbirne Einziger Weg wäre eine (Einzel-)bauartgenehmigung, für deren Erteilung ein enormer finanzieller Aufwand nötig wäre. |
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Schwachsinn das die in Weiß nicht erlaubt sind.Man könnte zumindest beim tüv sagen so und so will ich habe ich und er guckt ebend nach und sagt ja ok Weiße LED geht ok fertig. |
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Nein, das kann der TÜV eben nicht sagen, weil auch der TÜV sich nicht über das Gesetz stellen darf - in diesem Fall über die StVZO. So sieht die Rechtslage nunmal aus, daran ändern weder TÜV noch DEKRA oder Polizei irgendetwas. |
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Naja is ja auch egal Leutz, spätestens wenn die LED Hauptscheinwerfer einzug halten, wird man über dieses Thema nichtmehr reden. Und es wird kommen ! |
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