Spurverbreiterung 2% eintragungsfrei?
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Habe mal gehört eine Spurverbreiterung bis 2% mit den Originalrädern als maximale Größe wäre eintragungsfrei. |
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Das steht in Radgutachten oft drin. Das bescheinigt dem Prüfer bei Dekra oder Tüv eben das sich die Spur um maximal 2% verbreitert, selbiger brauch sich dann keine Gedanken mehr um Achsfestigkeit und dergleichen machen. Falls du bei deinem Auto eine Spurverbreiterung verbauen möchtest musst du sie, auch wenn sie bloß 2% beträgt, meines erachtens trotzdem eintragen lassen! |
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Ja. Das steht aber auch im Prüfzeugnis zu den Spurplatten drin. |
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Das hab ich mir auch gedacht, zumal nur ein normales Teilegutachten dabei ist. |
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