Geblitz und noch in der Probezeit - Seite 2

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  • | 27.11.2007 13:20

Hallo liebe User ich wurde in meine Probezeit schon 4 mal geblitzt in großen Abständen, mal musste ich 25 Euro zahlen oder 20 Euro und war immer so um 15 - 20 km/h zu schnell gewesen und möchte jetzt wissen wie oft darf man sich blitzen lassen in der Probezeit also bis jetzt habe ich noch kein eintrag erhalten keine Punkte nur Bußgeld.


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  • | 27.11.2007 13:38

Naja wenns immer nur nen Bußgeld ist,also bis 25€ bzw. unter 20km/h , wird doch eh nix ins Verkehrsregister eingetragen, oder? Dann wärs ja egal wie oft.


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  • | 27.11.2007 18:53

So vollkommen egal ist das leider nicht.

Auch bei Verstößen im Verwarnungsgeldbereich (unter 35 Euro, ohne Punkte) wird auch das "gemerkt" und wird es zuviel, dann kommt das Ding mit der "vermutlichen Ungeeignetheit" und der Aufforderung mal umgehend eine MPU mitzumachen.

Derzeitig liegt die Grenze bei rund 45 Verstöße innerhalb von 12 Monaten (dazu zählen auch die kleinen Parkknöllchen), bzw. 25 Verwarnungsgelder innerhalb 6 Monaten.


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  • | 27.11.2007 19:00

Woher hast du das?
Meine mich zu erinnern, dass hier einer von den Herren in Grün der hier registriert ist gesagt hat, dass bei Bußgeldverstößen nichts vermerkt wird.


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  • | 27.11.2007 19:46

Wird immer gern behauptet, aber wie kommt es wohl, dass reine Park-Knöllchensammler dann doch plötzlich zur MPU müssen.

War doch erst letztens wieder irgedendeine Friseuse aus Düsseldorf (oder so), die grundsätzlich vor dem eigenen Laden im Parkverbot geparkt hatte, weil 15 Knöllchen im Monat billiger waren, als die Parkhausgebühr, allerdings nicht mehr die MPU.

Gibt doch genügend im Netz zu finden und wenn tatsächlich nicht gespeichert wird, wie kommt es dann zu solchen MPU-Aufforderungen.

Man muss allerdings unterscheiden, wo gesammelt wird: Die Punkte liegen in Flensburg, die "kleinen" Ordungswidrigkeiten nicht, die liegen in der örtlichen Bußgeldstelle.

Müssen sie auch liegen, sind immerhin Verwaltungsvorgänge / Schriftverkehr und "Rechnungen" und sowas muss 5 Jahre (Rechnungen 10 Jahre) aufbewahrt werden.


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  • | 28.11.2007 01:02

danke für die schnelle antwort


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  • | 15.12.2007 11:54

hi

wurde gestern auch geblitzt auf der B65 ist das glaub ich Richtung Osnabrück.bei Melle irgendwie da hört die Kraftfahrtstrasse auf und eght auf landstrasse über weiß nicht genau den Ort wo das war und ich bin mir nicht mehr sicher ob da 90 oder 70 km/h Schild stand weiß das einer? naja ich denke das ich ein Aufbauseminar aufjedenfall machen muss..meine Frage kann man sich die Fahrschule aussuchen oder wird das vorgeschrieben wo man das Aufbauseminar macht?

PS: glaubt nie anderen Beifahrern das Sie die Strecke kennen das hat nie was zu sagen..deswegen hab ich den Salat!!

Ich weiß ich fahre jetzt lieber 4 jahre nach Vorschrift statt so ne scheisse wie jetzt und wenn ich wie ne Oma fahren muss*g*


Zuletzt geändert 15.12.2007 11:55 von Eyes. Insgesamt 1 mal.


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  • | 15.12.2007 16:42

Zitat:
Zitat von Eyes
meine Frage kann man sich die Fahrschule aussuchen oder wird das vorgeschrieben wo man das Aufbauseminar macht?
Ja, man kann sich die Fahrschule aussuchen, allerdings darf nicht jede Fahrschule ein derartiges Seminar machen.

Wenn die Aufforderung für das Seminar kommt, bei der "Lieblingsfahrschule" nachfragen, oder aber auch bei der Führerscheinstelle, da gibt es Listen über zugelassene Fahrschulen. Oft steht auch hinten auf den Schreiben eine Liste mit zulässigen Fahrschulen in der Nähe mit drauf oder liegt bei.

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  • | 10.04.2008 16:10

Zitat:
Zitat von Jasper
So vollkommen egal ist das leider nicht.

Auch bei Verstößen im Verwarnungsgeldbereich (unter 35 Euro, ohne Punkte) wird auch das "gemerkt" und wird es zuviel, dann kommt das Ding mit der "vermutlichen Ungeeignetheit" und der Aufforderung mal umgehend eine MPU mitzumachen.

Derzeitig liegt die Grenze bei rund 45 Verstöße innerhalb von 12 Monaten (dazu zählen auch die kleinen Parkknöllchen), bzw. 25 Verwarnungsgelder innerhalb 6 Monaten.
Auch wieder Unsinn.
Wenn einer Verkehrsüberwachungskraft einer auffällt, dann kann Sie das melden.
Von alleine passiert da nichts, auch nicht bei Verstößen, die durch uns festgestellt werden.
Wenn ich nach dem 5ten Gurtverstoß, bei dem sich der Fahrzeugführer noch immer uneinsichtig zeigt, einen Bericht gem. §2 (12) StVG an die Starssenverkehrsbehörde schreibe, dann KANN die tätig werden.
Es geht dann um die charakterliche Geeignetheit zum Führen von Kfz.


Zuletzt geändert 10.04.2008 16:11 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.


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  • | 10.04.2008 16:52

Juhu... wir graben uralte Threads wieder aus...

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  • | 10.04.2008 16:56

Anscheinend nötig.


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  • | 10.04.2008 19:21

Zitat:
Zitat von Benzer
Juhu... wir graben uralte Threads wieder aus...

naja ist ja ein sehr zeitloses thema


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  • | 10.04.2008 19:41

vielleicht mal nen Erklärungs-Post sticky machen ;) mit der Punkte Liste für die Vergehen :)


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  • | 11.04.2008 07:14

Zitat:
Zitat von McClane
Auch wieder Unsinn.
Wenn einer Verkehrsüberwachungskraft einer auffällt, dann kann Sie das melden.
Von alleine passiert da nichts, auch nicht bei Verstößen, die durch uns festgestellt werden.
Wenn ich nach dem 5ten Gurtverstoß, bei dem sich der Fahrzeugführer noch immer uneinsichtig zeigt, einen Bericht gem. §2 (12) StVG an die Starssenverkehrsbehörde schreibe, dann KANN die tätig werden.
Es geht dann um die charakterliche Geeignetheit zum Führen von Kfz.
Ja, die Polizei kann nach §2,12 StVG etwas melden, und
ja, von Seiten der Polizei gibt es keinen Automatismus (eine Meldepflicht).

Aber es gibt in dem gesamten System nicht nur die Polizei, und
für andere "Systembeteiligte" besteht keine Freiwilligkeit einer Handlung, sondern die verwaltungsrechtliche Pflicht aufgrund ihrer gesetzlichen Aufgabe.

Hätte einem Insider auch auffallen müssen, denn die Polizei muss es gem. §2,12 StVG der Fahrerlaubnisbehörde melden, aber das hier erwähnte Fahrverbot oder auch Fahrerlaubnisentzug wegen beharrlicher Pflichtverletzung kommt von der Bußgeldstelle und nicht von der Fahrerlaubnisbehörde.

Bei der Bußgeldstelle muss auch nichts gemeldet werden, denn dort liegen die Bußgelder oder eben auch Verwarnungsgelder bereits in der Schublade und die Bußgeldstelle hat eben auch diesen gesetzlichen Auftrag zur Überwachung.

Wenn man sich dann noch etwas Mühe macht und in die ergangenen Urteile, die so schön durch die Presse gegangen sind, genauer reinschaut, dann wird man dort nachlesen können, dass gegen eine Entscheidung der Bußgeldstelle geklagt wurde. Kann also die Polizei überhaupt nichts mit zu tun gehabt haben, denn dann wäre das Fahrverbot von der FEB gekommen und die Betroffenen hätten gegen die FEB klagen müssen.

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  • | 18.04.2008 08:38

Wenn der Verwaltungsakt ( vgl. § 35 VwVfG = Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist) abgeschlossen ist, d.h., sind die Verwarnungsgelder bezahlt, wird nichts mehr aufbewahrt.

Und die Polizei kann nicht nur nach 2 (12) StVG melden, sie MUSS sogar.

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