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Hallo |
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Ja das ist zulässig. Die Lauffläche des Reifens muss vom oberen Punkt ca. 30Grad nach vorne und hinten Vom Radkasten oder sonstigen Anbauteilen abgedeckt werden. |
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Das war nicht so leicht durch den TÜV zu bekommen, |
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ok genau so meine ich dass |
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Freilich, schau auf meine Signatur: |
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Nicht schlecht, schwarz eben ( find ich cool ). Nur die Scheinwerfermaske gefällt mi net so doll. Aber Geschmackssache. |
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Die Kiste gibt es eh nicht mehr, ist in Einzelteilen verkauft worden |
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Die Radabdeckungen müssen bis oberhalb 150 mm der waagrechten Radmittellinie gehen. |
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Zitat: Richtig, dass hat mein TÜV auch gesagt, wenn man dann mit 3 Zementsäcken Zitat von walpurgis Die Radabdeckungen müssen bis oberhalb 150 mm der waagrechten Radmittellinie gehen.Heißt: Von der Radmitte aus (Nabendeckel) mißt du 15 cm nach oben. Von dort aus denkst du dir eine waagrechte Linie. Profilflächen, die oberhalb dieser Linie liegen, müssen durch die Radläufe abgedeckt sein. im Kofferraum hinfährt, und die Plastikradläufe einfach nach aussen biegt, dann klappt das auch |
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Da muss man aber aufpassen da die neueren Autos schon EG Fahrzeuge sind. |
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Zitat: Das ist richtig, der TÜV-Prüfer hat das bei meinen Audi auch gemeint,Zitat von XBM Da muss man aber aufpassen da die neueren Autos schon EG Fahrzeuge sind.Es gibt glaube ich mittlerweile 3 verschiedenen Regelungen und 1 davon besagt das nichtmal die Felge aus dem Radkasten stehen darf ( EG-Richtlinie ). Und nach welchem Kriterium der Prüfer das einträgt ( oder auch nicht ) liegt in seinem Ermessen. Greetz XBM dass die Reifen nicht mehr rausstehen dürfen. 10km weiter beim TÜV gibts sowas aber nicht |
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NC: Das liegt aber trotzdem im Ermessen des Prüfers! da kannst du ihm erzählen was du willst. |
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QNightfly: das wird wohl so stimmen *hehe*..aber ich kann beruhigter dahin gehen/fahren |
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