Sportluftfilter mit Prüfbericht nach §21

Hallo was droht mir wenn ich mir meinen Sportluftfilter einbaue und die "grünen" erwischen mich. Sportluftfilter muss Prüfung nach §21 gemacht bekommen (so gut wie unmöglich).
Habt ihr Erfahrungen bei sowas gesammelt?


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  • | 05.05.2006 14:18

moin

Eintragung ist schon möglich du brauchst nur unter anderem ein Geräuschgutachen und das wird teuer!:D

Stillegungsgrund da du deinen Wagen nicht sofort in den Originalzustand bringen kannst!
Oder Wiedervorführung bei der Polizei! Kommt auf die Beamten an!

mfg


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  • | 05.05.2006 14:24

Zitat:
Zitat von Opelforce

Stillegungsgrund da du deinen Wagen nicht sofort in den Originalzustand bringen kannst!
Oder Wiedervorführung bei der Polizei! Kommt auf die Beamten an!

Da kann ich nur zustimmen. Wenn du Glück hast, bekommst du nur ne Mängelkarte.
An deiner Stelle würde ich mir nen offenen Luftfilter von K&N holen. Der ist mit Gutachten und wird bei jedem TÜV eingetragen, und der klingt super!

Ja vielen dank. Kannste mir sofort ne Adresse schicken wo ich den bekommen kann?


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  • | 05.05.2006 14:37

>An deiner Stelle würde ich mir nen offenen Luftfilter von K&N holen. Der ist mit Gutachten und wird bei jedem TÜV eingetragen, und der klingt super!

Hmm wenn ich mich da jetzt recht erinnere, ist das mit den Gutachten für die K&N Luftfilter jetzt auch vorbei.


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  • | 05.05.2006 14:38

Ich habe $21 geschafft. Hehe. :D
Hatte einen universellen Luftfilter von Supersport, der nur ein Materialgutachten hatte (sprich schwer entflammbar u.ä.)

Bin zum TÜV gefahren, der hat mir den Filter mit Hersteller und Größe eingetragen. Ohne dass er ihn je gehört hat. :D Glück gehabt.

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  • | 05.05.2006 14:39

Also günsitg kommste mit etwas Glück bei Ebay an den Luffilter.
Ansonsten www.dundw.de

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  • | 08.05.2006 06:33

Auch mit K&N kannst Du das vergessen, kaum einer der Filter von denen hat noch ein Teilegutachten.
Guckst Du hier.
Nach meinen Informationen werden die Dinger (aus welchen Gründen auch immer) nichtmehr eingetragen.

Da muß ich ausdrücklich sagen, dass ich das für Schwachsinn halte, denn die Geräuschentwicklung hält sich insbesondere bei kleineren Maschinen in Grenzen.


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  • | 08.05.2006 08:22

@McClane: Bei kleinen Motoren kann man das nicht so pauschal sagen. Mein 1,5l schreit aus dem Luftfilter das die Hölle bebt. :D


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  • | 09.05.2006 14:11

Also der von K&N wird nur noch eingetragen wenn man von innen Schalldämmplatten(Bitumen.carhifi?)an die Motorhaube anbringt hat mein Prüfer gesagt!!!

Das klingt auch logisch :rolleyes: !!!


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  • | 09.05.2006 16:39

Ich hab auch nen K&N drinne der zusammen mit dem Kompressor verbaut wurde weil der alte Kasten auch zu gross war. Is auch eingetragen in verbindung mit dem Kompressorkit. Aber Soundtechnisch ist dadurch nix zu hören. da macht der Kompressor schon deutlich mehr krach.

@lantis 323

Dass du das alles eingetragen bekommen hast, bedeutet NICHT dass du nicht Probleme bei einer Kontrolle bekommen kannst. Wenn der Polb der Meinung ist, dass das Geräuschverhalten zu sehr beeinträchtigt ist, kann dir trotzdem eine Erlöschen der BE drohen, evtl, musst ihn aber auch nur ausbauen(Mängelkarte)
Genau solche Eintragungen führen dann immer zu großem Ärger, weil manche TÜV-Prüfer die Gesetze nicht genau anschauen...

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