Probleme beim Autokauf !


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    Radler


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    Kennzeichen: pb
  • | 30.04.2006 15:40

Hallo,

ich hab ein Problem und möchte alle um Hilfe bitten! Ich wollte ein Auto für den Export kaufen,das Auto hab ich im Internet bei einem Händler gefunden und bin zu ihm gefahren,dann hab ich mit ihm gesprochen,hab das Auto besichtigt. Alles war in Ordnung. Ich hatte keine ganze Geldsumme mit dabei,ideshalb hab ich erst eine Anzahlung in Höhe von 1000,00 Euro gemacht und hab ihm gesagt,dass ich am Dienstag wiederkomme und das restliche Geld mitbringe.

Er hat mir eine Quittung gegeben und ich bin wieder nach Hause gefahren. Heute hat mich mein Freund angerufen,für den eigentlich ich den Wagen überhaupt kaufen wollte,und meinte,dass er das Auto mehr nicht will. Also, er hat abgesagt. Ich ruf wieder den Händler an,sag ihm so und so,dass es mir sehr Leid tut,aber ich kaufe das Auto nicht. Der Händler meinte, dass ich meine Anzahlung nicht kriege,da ich den Wagen kaufen muss. So sind die Rechten meinte er.

Vielleicht hat irgendeiner von euch ein bisschen Ahnung in dieser Sache??? Ich muss unbedingt meine Anzahlung wieder kriegen.

MfG, Dimitri

  • Catalunya
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  • Catalunya
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  • | 30.04.2006 16:25

Du musst den nicht nehmen, Du hast 14 Tage Widerrufsrecht...Du wirst ja sicherlich nen Kaufvertrag haben!


  • Nickpage von Tommy Angelo anzeigen Tommy Angelo


    Radler


    2 Beiträge
    Kennzeichen: pb
  • | 30.04.2006 17:01

das Problem ist,dass ich gar keinen Kaufvertrag habe,ich hab nur ne Quittung wo draufsteht: Kaufpreis 4100ˆ, Abholung 2.05.06, Audi A4, Fahrzeugidentifikationsnummer,Ort und Datum, mehr nichts. Na ja,noch das ich 1000ˆ schon bezahlt hab.

???

  • Catalunya
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  • | 30.04.2006 17:01

PM!


  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






    1593 Beiträge
    Kennzeichen: XX
  • | 30.04.2006 19:43

Nein, das mit dem Widerrufsrecht gilt nur bei Haustür- oder Internet-bzw. Telefongeschäften nach dem Fernabsatzgesetz. Dass du das Auto im Internet gesucht und gefunden hast, ändert nichts daran. Ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man Kaufverträge so mir nichts, dir nichts rückgängig machen könnte, nur weil die meisten Läden dabei sehr kulant sind. Du bist mit dem Händler einen gültigen Rechtsvertrag eingegangen und musst diesen erfüllen.

Der Händler ist demnach im Recht, aber das Einbehalten der 1000 € ist sicher nicht angemessen.


  • Nickpage von zulassungsfuchs anzeigen zulassungsfuchs


    Seitenstreifen Parker


    477 Beiträge
    Kennzeichen: DU -
  • | 30.04.2006 21:53

Ein Wiederrufsrecht hättes Du nur bei einer Finanzierung gehabt so hat der Händler das Recht 15% der Kaufsumme also 615 € einzubehalten! Also müsste er Dir 385 € zurück Zahlen. Das Problem ist wenn er es nicht freiwillig
macht musst Du klagen das kann 1. Sehr lange dauern und 2. Sehr teuer werden bei einem Streitwert vo 4100€ zahlst Du da Garantiert mehr als 385 €

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