Felgen-Gutachten wertlos wenn Auto tiefergelegt?
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Hallo, |
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Soweit ich weiss musst du sowieso beides neu abnehmen lassen und dann darauf achten das beides jeweils "in verbindung mit" auch im Fahrzeugschein eingetragen wird. |
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Man kann die Sachen nacheinander eintragen lassen, denn der Prüfer muss die Neueintragung in Verbindung mit beireits eingetragenen Veränderungen sehen ... |
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Zitat: kann mich da anschließen! hab mir vor längerer zeit felgen eintragen lassn und son wisch bekommen, damit die bei der nächsten änderung der papiere in selbige übernommen werden! als ich dann mein fahrwerk hab eintragen lassen, hab ich den wisch mit abgegeben und im schein steht nun "auch möglich mit 205 50 15 83H bereifung" allerdings musste ich extra zum tüv, da das dem fahwerk beigefügte gutachten nur für serienberifung gilt und die dekra es deshalb nicht einträgt! nun ist alles eingetragen und jut!Zitat von Ascona-B-Cabrio Man kann die Sachen nacheinander eintragen lassen, denn der Prüfer muss die Neueintragung in Verbindung mit beireits eingetragenen Veränderungen sehen ...Gutachten gelten nur für sonst im Serienzustand befindliche Fahrzeuge ![]() ![]() |
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Zitat: Meinst Du "Gutachten" oder "ABE"? Wenn Du Felgen eintragen lassen willst und Dein Auto ist bereits tiefer, muss der Prüfer das Fahrwerk ja beachtet haben - es sei denn, er hat das Auto nicht gesehen... Zitat von marcovau Antwort wäre super, weil ich grad ein echt günstiges angebot für felgen ohne gutachten habe und nicht weiss ob ich die dinger kaufen soll... ![]() ![]() Wenn du eine ABE mit de Felgen hast (weil du schreibst "Felgen ohne gutachten") steht da meistens drin, daß die BE nur erhalten ist, wenn das Serienfahrwerk drin ist. Wenn Du schon ein anderes Fahrwerk drin hast, musst Du die Felgen eintragen lassen - dann ist die ABE quasi Dein Gutachten. |
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ok vielen dank für die infos jungs , ich sehe hier wird man geholfen.. |
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Habe mein Auto 40/30 tiefer gelegt. Erst die Tieferlegung und dieses Jahr dann die Felgen. (18 Zoll) |
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