Fragen wegen Autoanmeldung
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Hi habe mal eine frage mein auto ist immoment abgemeldet und es hat nurnoch diesen monat tüv und AU und ich wollte jetzt mal wissen ob ich mir jetzt eine rote nummer besorgen muss und erst tüv und au neumachen muss bevor ich das auto anmelde da ich es ja erst nächsten monat anmelden will und ich ja die tüv und au bescheinigung zum anmelden zeigen muss. kann mir da jemand weiterhelfen ??? |
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Tja, mit dem Nickname solltest du sowas wohl selber wissen... |
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Naja, laut Nick solltest du es wissen, aber ich helfe mal. Also wenn er diesen Monat noch Tüv/Au hat, kannst du ihn bis Ende dieses Monats anmelden. Am 01.04.06 geht es dann nicht mehr und du bräuchtes neu Tüv/Au !! |
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Hm wie kommt es das Du dich Zulassungsstelle nennst und dann sowas fragst? |
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Hmm, wieso darf nicht ab Tag der Zulassung angekreuzt sein? |
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Warum ist die Bannane Krumm? |
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da schließ ich mich doch gleich mal mit ner Frage an und hoffe, dass trotzdem jemand anwortet. |
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keiner ne idee? |
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Also soweit ich das weiß kannst du das machen. Ist halt ne ewiger an,- ab,- bzw. ummelderei. Meledest erst den Golf drei darauf an und wechselst dann auf den 1ser. Warum sollte das nicht gehen. |
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ne so wollte ich ja nich... wollte beide mit saisonkennzeichen OHNE Überschneidung fahren |
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Zitat: Hmm, aber da steht doch auch in Klammern (mind. am Tag der Zulassung/Zuteilung), also mindestens...
Zitat von zulassungsfuchs Warum ist die Bannane Krumm?![]() Es ist halt eben Bürokratie! Auf der Versicherungsbestätigung ist rechts ein Feld: __________________________________________ Beginn des Versicherungsschutzes ab Tag der Zulassung/Zuteilung oder am: (mid.. am Tag der Zulassung/Zuteilung) ___________________________________________ Das Kreuz gehört deshalb nach unten auf die Versicherungsbestätigung. So kann der Versicherungsschutz auch schon mal etwas vorher beginnen wenn man es mal nicht schaffen sollte TÜV/AU Zulassung an einem Tag zu erledigen. Es sind aber nur Fahrten erlaubt die im zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren erlaubt. Zur Zulassungsstelle, Prüfstelle, oder zur Werkstatt um Reperaturen zur HU/AU vornehmen zu lassen. Und auch nur in zwei aneinander angrenzenden Zulassungsbezirken. |
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Tüv machen,AU machen/lassen und dann nix wie hin zur Zulassungsstelle! |
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Zitat: Ja Logisch! Zitat von wilber Zitat: Hmm, aber da steht doch auch in Klammern (mind. am Tag der Zulassung/Zuteilung), also mindestens...Zitat von zulassungsfuchs Warum ist die Bannane Krumm?![]() Es ist halt eben Bürokratie! Auf der Versicherungsbestätigung ist rechts ein Feld: __________________________________________ Beginn des Versicherungsschutzes ab Tag der Zulassung/Zuteilung oder am: (mid.. am Tag der Zulassung/Zuteilung) ___________________________________________ Das Kreuz gehört deshalb nach unten auf die Versicherungsbestätigung. So kann der Versicherungsschutz auch schon mal etwas vorher beginnen wenn man es mal nicht schaffen sollte TÜV/AU Zulassung an einem Tag zu erledigen. Es sind aber nur Fahrten erlaubt die im zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren erlaubt. Zur Zulassungsstelle, Prüfstelle, oder zur Werkstatt um Reperaturen zur HU/AU vornehmen zu lassen. Und auch nur in zwei aneinander angrenzenden Zulassungsbezirken. Bei der Zulassung muß das Fahrzeug Versicherungsschutz haben. Vorher kann es muß aber nicht. Das erspart die Kurzzeitkennzeichen. Also keine Wartezeit, 10,50 € Verwltungsgebühr und das Geld für die Schilder gespart! @Fetti_Passat_B3: Auch da gibt es eine Möglichkeit und zwar kann die Zulassungsstelle das Fahrzeug vörläufig zulassen meist zwischen 3-5 Tage Um das Fahrzeug beispielsweise zu Überführen, TÜV/AU zu machen. Diese Möglichkeit bietet sich an wenn das Fahrzeug aus einem anderen weiter als einen anderen Zulassungsbezirk kommt. Da auch vorab schonmal ein Kennzeichen für das Fahrzeug zugeteillt wird. @crusher: Das musst Du mit deiner VErsicherung abklären! Da für das Fahrzeug ja im Rahmen der ruheversicherung noch 6 Monate VErsicherungsschutz besteht. |
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