nach "schwarzfahren" ist man vorbestraft?????
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halo Jungs |
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lies dir erstmal das hier durch: |
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das hab ich schon gelesen.ich habe was anderes gefragt! |
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Tzzzz selber Schuld! |
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@natali: dann hab ein wenig geduld, bis die profis wieder hier sind, die können dir das beantworten. |
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Zitat: Allerdings gibt es Unterschiede zwischen "vorbestraft" im juristischen Sinne und "vorbestraft" im umgangssprachlinen Sinn. Danach gilt man als nicht vorbestraft.Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) ist eine Straftat >Hier< kannst du das ausführlich nachlesen. |
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ich leite folgendes jetzt mal aus dem anderen thread ab: |
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Vielen dank @dp300 nett von dir:-) |
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Also noch ausführlicher wie in dem beigefügten Link kann man es doch eigentlich nicht erklären. Zitat: Lies dir die Seite doch mal von Anfang bis Ende durch.
Für alle daher zur Beruhigung vorweg: Nicht vorbestraft im umgangssprachlichen Sinne ist man nach einer Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe. Ebenso bei Jugendstrafen bis zu zwei Jahren, sofern diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies gilt jedoch nur beim erstmaligen Verstoß. Denn "vorbestraft" im Volksmund bezeichnet immer Einträge im Führungszeugnis, das man z.B. bei der Führerscheinprüfung oder beim künftigen Arbeitgeber vorlegen muss. Dort werden geringe Verstöße nicht aufgenommen. |
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Ich kann dir nur sagen wie es bei mir war , bin mit 17 mit den Wagen von mein Vater gefahren am Ende gabs dann noch ein Unfall(parkendes Auto,niemand drin) weil wir etwas zu schnell unterwegs waren |
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@walpurgis: danke, genau das meinte ich! |
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ich danke euch alle |
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Hm mir wurde während der Ausbildung gesagt, das, wenn ich jemand anderes nen Wagen leihe/vermiete, der keinen gültigen führerschein hat, hafte ICH aucg dafür. das heisst ne hohe geldstrafe und fahrverbot.. |
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tja stiere sache aber sowas macht man auch nicht. |
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