Schwarz lasierte Rückleuchten - Seite 1

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  • | 17.02.2006 12:17

Hallo erstmal :hut: Hab da mal ne Frage zu lasierten Rückleuchten. Wie Ihr sehen könnt, fahr Ich mit solchen Dingern durch die Gegnd :rolleyes: Habe (auch wenn´s echt unglaublich klingt) die Dinger damals bei der Dekra vorgeführt, mit diesem Schreiben für "vom Serienzustand abweichende Rückleuchten". Und die haben die Teile ohne Probleme eingetragen :oah: Da mir jeder was anderes sagt, dacht Ich, frag Ich mal was Ihr davon haltet. Is nun erlaubt oder nicht. Sind ja immerhin eingetragen. :)


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  • | 17.02.2006 12:21

Also, wenn sie eingetragen wurden, kannste so viel ich weiß, weiterfahren!
Aber wenn du sicher gehn (fahren willst:cool:) dann kannst ja nochmal zum TÜV oder zur Polizei gehen!
Aber meiner meinung wärst du blöd, wenn du das machen würdest, da es ja schließlich eingetragen ist!

Aber im Endeffekt musst du das wissen!


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  • | 17.02.2006 12:31

Zitat:
Zitat von Jägi
Also, wenn sie eingetragen wurden, kannste so viel ich weiß, weiterfahren!

Aber meiner meinung wärst du blöd, wenn du das machen würdest, da es ja schließlich eingetragen ist!
So ne Eintragung nützt dir unter Umständen mal gar nix... Zur Vorsicht würd ich auch nochmal beim TÜV o.ä. vorfahren und die fragen,w eil für mich sieht das schon sehr grenzwertig aus. Zwar hast du ja separate Rückstrahler aber ansonsten sieht mir das für Rücklicht, Bremslicht und Blinker doch sehr dunkel aus..


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  • | 17.02.2006 12:33

hast du die mitlerweile eintragen lassen:frage:

du hast doch schon mehrere threads dazu eröffnet...u.a. hast du doch schon geschrieben das du "keinen bock auf so einen illegalen scheiss" hast und dir was neues suchst bzw. neue von mhw gekauft hast...seltsam:rolleyes:

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  • | 17.02.2006 12:49

Zitat:
Zitat von *BlackStar*
hast du die mitlerweile eintragen lassen:frage:

du hast doch schon mehrere threads dazu eröffnet...u.a. hast du doch schon geschrieben das du "keinen bock auf so einen illegalen scheiss" hast und dir was neues suchst bzw. neue von mhw gekauft hast...seltsam:rolleyes:
Is schon richtig, hab die MHW auch bei mir rumliegen ;) Aber da die eingetragen sind und mich plötzlich 2 Tage bevor Ich die dranmachen will, die grün-weißen (mal wieder) anhalten und Ich denen die Eintragung zeige, meinten die "AUF EINMAL", sind ja schick die Leuchten und lichtdurchlässig, sehe Ich keinerlei Probleme :frage: Tüv meint mal nein, mal ja und die Dekra sieht´s sowieso als ok an... Da kommt man find Ich mittlerweile schon n´bisl durcheinander :boese:


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  • | 17.02.2006 12:51

Wnn di eGrün-weißen nichts dazu gesagt haben würdr ich die dran lassen!:rolleyes:

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  • | 17.02.2006 12:51

- Viel Spass mit deiner Versicherung und der Polizei, wenn Dir mal jemand hintendrauf fährt, weil er dein Bremslicht nicht rechtzeitig erkennen konnte... :rolleyes:
- Desweiteren benutz doch mal die Suchfunktion, da tun sich für Dich wahre Wunder auf: z.B. Hier , oder Hier... :rolleyes:
- Damit dürften dann doch wohl alle Fragen zur Legalität von Veränderungen von bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen beantwortet sein. Die angebliche Eintragung kannst übrigens auch genauso gut als Klopapier verwenden, denn mehr rechtliches Gewicht hat diese nicht...:rolleyes:


LG Markus Name: 54239-4944.gif Größe: 19x20 Dateigröße: 200 Bytes

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  • | 17.02.2006 12:52

Das ist definitiv nicht erlaubt! Die Eintragung ist ungültig!

Es gibt Schreiben über "vom serienzustand abweichende Leuchten", ausgestellt vom TüV Bayern-Sachsen, Herr Indra, für eine von Muschwitz GmbH. Davon gibt es mehrere Schreiben. Mindestens eines ist eine Fälschung und alle anderen erlauben das nicht! Wenn du ein Bild des Schreibens postest, kann ich dir sagen, ob es sich um die Fälschung handelt.

Mit dieser Fälschung wurden solche Leuchten tatsächlich gelegentlich eingetragen, weil sich selbst Prüfer haben täuschen lassen. Die Eintragung ist trotzdem ungültig.

Leuchten dürfen nicht nachträglich verändert werden - §§ 22a, 49a StVZO. In der Folge ist die Betriebserlaubnis erloschen, 3 Punkte, 50 €.


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  • | 17.02.2006 13:38

Eintragung heißt nicht gleich dass es legal ist...es gibt genügend Prüfer die illegalen Mist eintragen :boese:

  • ZXR6-Ninja
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  • | 17.02.2006 16:31

ich würde auch sagen das es nicht erlaubt ist ...........
war sicher wieder ein prüfer dem es egal war, manchmal ist es gut solche zu kennen aber naja bei den rückleuchten ich weiß nicht...sie verdunkeln alles und wenn man dahinter fährt sieht man es echt schlecht also blinker bremslicht uns so, eben ein atu tuning:applaus::applaus:


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  • | 17.02.2006 17:29

is ja immer wieder geil, die leute lassen sich sachen eintragen von denen sie wissen das es nicht legal is und meinen dann nur mit der eintragung wär es dann aufmal legal.
du glaubst garnicht wie schnell solche rückleuchten auch wieder ausgetragen werden wenn du erstmal samt schlepper aufn tüv gelände stehst!

  • Lupo16V
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  • | 17.02.2006 17:31

Hi Leutz...

Hatte ja selbst mal die getönten dran... Wurde erwischt, kam mit ner Verwarnung davon und fahre nun Hella Modul Rückleuchten... Kurzum, es fährt sich jetzt wieder viel entspannter als mit den getönten, da ich jetzt nich mehr nervös in'n rückspiegel gucke um zu sehen, ob der hinter mir auch bremst...


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  • | 17.02.2006 20:57

Mein (ernstgemeinter) Rat:

Ruf bei der DEKRA-Niederlassung an, von der diese ungültige Eintragung kommt (die Telefonnummer steht auf der Abnahmebescheinigung) und lass dich mit dem Fachabteilungsleiter Prüfwesen verbinden. Dem erzählst du, dass du mit Leuchten rumfährst, deren Bauartgenehmigung durch Lackieren erloschen ist, du dafür aber eine Änderungsabnahme von einem seiner Prüfingenieure hast und nun säuerlich bist wegen der möglichen Konsequenzen und der Falschentscheidung des Prüfingenieurs, für die du immerhin nicht wenig Geld bezahlt hast.

Ich bin sicher, dass er sehr an einer für dich zufriedenstellenden Lösung interessiert sein wird und die Angelegenheit "intern" bereinigen kann.

Du kannst dich gerne auch an mich per PM wenden.

  • Seck
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  • | 17.02.2006 23:39

oha,was nen thread wieder... :rolleyes:

  • Old Red Cardriver
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  • | 18.02.2006 06:15

@ Walpurgis : Um was wollen Wir wetten das Er das nicht tun wird?!? ;):D:rolleyes:

- Aber Du hast schon Recht, DAS wäre der einzig richtige Weg in der Angelegenheit, wenn der Fall so sein sollte wie hier geschildert.
Vielleicht sieht die Sache aber auch anders aus: Vielleicht hat Er die bauartgenehmigten abgedunkelten Rückleuchten von MHW eintragen lassen und fährt jetzt wieder mit den schwarz lackierten original Rückleuchten rum. In diesem Falle trifft den AAS keine Schuld!
Der AAS kann ja nichts dafür, wenn der Fahrer/Halter eines KFZ nach der Abnahme andere nicht zulässige Bauteile als wie die abgenommenen verbaut.
- Irgendwann trifft Er im Strassenverkehr mal auf Cops die sich besser mit der Materie auskennen und dann ist Er dran. Spätestens bei der nächsten HU wird Er mit den Leuchten wohl auffallen. Man kann nur hoffen das bis dahin keine Unschuldigen durch diese angepinselten Leuchten zu Schaden kommen... :rolleyes:


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