Umplatzieren des Mobiltelefons ist keine Ordnungswidrigkeit

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  • | 03.12.2005 01:57

Umplatzieren des Mobiltelefons ist keine Ordnungswidrigkeit
22.11.2005
Wer während einer Autofahrt sein Mobiltelefon in die Hand nimmt, um es woanders hinzulegen, handelt nicht ordnungswidrig. Mit dem Beschluss zog das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Az.: 83 Ss-Owi 19/05) eine feine Trennlinie zwischen echtem Telefonieren und normalem Anfassen des Geräts. Das teilte die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) jetzt mit.

Wegen des vermeintlichen Benutzens eines Mobiltelefons während einer Autofahrt sollte der Betroffene eine Geldbuße von 40 Euro zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen. Dagegen wehrte er sich und gab an, das Handy lediglich von dem linken Ablagefach auf die Mittelkonsole gelegt zu haben. Die erste Instanz beließ es aber bei der Geldbuße. Die Begründung: Die entsprechende Vorschrift sei streng auszulegen, da man sich bei einer Fahrt nicht ablenken lassen soll. Jegliches Benutzen eines Handys sei ordnungswidrig.

Die OLG-Richter stellten nun klar, dass dies zu weit gehe. Eine "Benutzung" sei der echte Gebrauch der Funktionen des Handys, wie das Telefonieren oder das Verschicken von SMS-Mitteilungen. Das bloße In-die-Hand-Nehmen sei von der entsprechenden Vorschrift der Straßenverkehrsordnung nicht erfasst, hieß es. (rp)

Quelle


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  • | 03.12.2005 12:13

das telefonieren verboten ist weiß wohl jeder, aber wie siehts mit sms schreiben aus????
ich hab ein handy mit integrierter freisprecheinrichtung und ist es auch verboten dieses in die hand zu nehmen und zu telefonieren?????


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  • | 03.12.2005 12:18

@pimp my Golf: les mal den letzten Abschnitt, das stehts doch drin...


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  • | 03.12.2005 12:48

ups, hab ich irgendwie übersehen.

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  • | 04.12.2005 17:23

Pimp, die Frage ist schon total daneben. Wenn Dich telefonieren ablenkt, wie erst eine SMS??

Das Urteil steht übrigens im krassen Widerspruch zu dem, zugegeben, nicht zu Ende gedachten § 23 StVO:
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder
Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer
des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug
steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Wie soll das unterschieden werden können?!?

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  • | 09.12.2005 06:50

PRESSEMITTEILUNG des ADAC


Telefonieren im Auto - Was ist erlaubt und was verboten?

ADAC gibt Antworten zu häufig gestellten Fragen

Mittlerweile hat es sich bei den Autofahrern herumgesprochen, dass das Telefonieren im Auto nur noch mit Freisprechanlage erlaubt ist. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg. Nur wenige Autofahrer wissen allerdings, dass es auch untersagt ist, andere Funktionen des Handys während der Fahrt zu nutzen. Der ADAC hat einige immer wieder gestellte Fragen zum Handy zusammengestellt.

Frage? Muss man das Handy ausschalten, wenn man ohne Freisprecheinrichtung im Auto fährt? Antwort: Nein, aber es ist dann verboten, während der Fahrt das Handy zu bedienen oder ein Gespräch anzunehmen.

Frage? Muss eine Freisprechanlage fest einbaut sein, oder reicht auch ein Head-Set? Antwort: Ein Telefon mit Head-Set, also Mikro und Kopfhörer am Ohr, erfüllt die gesetzlichen Vorschriften. Aus Sicherheitsgründen sind Head-Sets mit Bluetooth und Handys mit Sprachsteuerung zu empfehlen.

Frage? Muss das Handy in Kombination mit einem Head-Set unbedingt in einer fest montierten Halterung aufbewahrt werden oder darf es auch auf dem Beifahrersitz oder auf der Mittelkonsole? Antwort: Es spielt keine Rolle, wo es liegt, so lange der Fahrer das Handy zum Telefonieren nicht in die Hand nehmen muss. Das Betätigen der Tasten allein ist nicht verboten.

Frage? Darf man während der Fahrt ein Handy zum Beispiel als Kamera oder Diktiergerät benutzen? Antwort: Nein. Auch wenn das Diktieren oder Fotografieren nichts mit Telekommunikation zu tun hat, handelt es sich bei diesen Zusatzfunktionen dennoch um die Benutzung eines Mobiltelefons, die das Halten in der Hand erforderlich macht. Jede Benutzungsart des Handys ohne Freisprechanlage verbietet der Gesetzgeber. Erlaubt ist dagegen die Benutzung eines speziellen Diktiergerätes.

Frage? Gilt das Handy-Verbot auch für Funkgeräte? Antwort: Nein. Funkgeräte werden vom Handyverbot nicht erfasst, da sich das Verbot nur auf das öffentliche Fernsprechnetz bezieht. Der Gesetzgeber unterstellt, dass das Benutzen eines Funkgerätes weniger vom Verkehr ablenkt.

Frage? Darf man das Handy bedienen, wenn man im Stau steht? Antwort: Ja, aber nur, wenn der Motor ausgeschaltet ist. Eine Ausnahme gibt es übrigens, bei der man das Handy auch während der Fahrt in die Hand nehmen darf: Nämlich dann, wenn man es nur an einen anderen Platz legen will. (OLG Köln, Beschluss vom 23.8.2005, DAR 2005, s.695)



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  • | 09.12.2005 08:37

Ist ja mal ein interessantes Urteil...


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  • | 09.12.2005 11:05

Gut zu wissen.. :)

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  • | 14.12.2005 07:38

Handy im Auto: Gehirn schaltet nur langsam um

Auch Freisprechanlagen riskant - Forscher führten Tests zu Single- und Multi-Tasking durch - Mehr als verdoppelte Reaktionszeit

Mehr dazu HIER


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  • | 04.04.2006 06:58

Handy im Auto: Uhrzeit ablesen kostet 50 EUR Bußgeld

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Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen fiel im vergangenen Jahr einer Polizeistreife auf, weil er während einer Autofahrt sein Handy in der Hand hielt. Allerdings befand sich das Mobiltelefon eindeutig nicht am Ohr des Autofahrers. Der Mann hatte das Handy nur in die Hand genommen, um die Uhrzeit vom Display abzulesen. Den Polizeibeamten war dies gleichgültig: Sie verhängten eine Strafe gegen den Fahrer.

Dieser bestritt zwar nicht, das Mobiltelefon in der Hand gehalten zu haben. Da er es aber nicht benutzt habe, sei ihm auch keine Ordnungswidrigkeit vorzuwerfen, argumentierte der Fahrer und wehrte sich gerichtlich. Keine Strafe ohne Gesetz, lautete die Verteidigung des Mannes. Wer sein Verhalten für ordnungswidrig halte, der solle ihm zeigen, wo geschrieben stehe, dass das Ablesen der Uhrzeit vom Handy gesetzlich verboten sei. Schließlich sehe er keinen Unterschied, ob er die Uhrzeit auf seiner Armbanduhr oder auf seinem Handy ablese.

Das zuständige Amtsgericht sah dies allerdings anders und verurteilte den Handybesitzer zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Euro. Nach § 23 Absatz 1 Buchstabe a) der Straßenverkehrsordnung (StVO) sei die Benutzung von Mobiltelefon am Steuer verboten und als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe zu ahnden. Die Amtsrichter konnten den Angeklagten nicht überzeugen, er trug seinen Fall bis vor das Oberlandesgericht (OLG) Hamm.

Zur Urteilsbegründung...


Telefonieren im Auto - Was ist erlaubt, was verboten?

Mittlerweile hat es sich bei den Autofahrern herumgesprochen, dass das Telefonieren im Auto nur noch mit Freisprechanlage erlaubt ist. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg. Nur wenige Autofahrer wissen allerdings, dass es auch untersagt ist, andere Funktionen des Handys während der Fahrt zu nutzen. Der ADAC hat einige immer wieder gestellte Fragen zum Handy zusammengestellt.

Muss man das Handy ausschalten, wenn man ohne Freisprecheinrichtung im Auto fährt?
Nein, aber es ist dann verboten, während der Fahrt das Handy zu bedienen oder ein Gespräch anzunehmen.

Muss eine Freisprechanlage fest einbaut sein, oder reicht auch ein Head-Set?
Ein Telefon mit Head-Set, also Mikro und Kopfhörer am Ohr, erfüllt die gesetzlichen Vorschriften. Aus Sicherheitsgründen sind Head-Sets mit Bluetooth und Handys mit Sprachsteuerung zu empfehlen.

Muss das Handy in Kombination mit einem Head-Set unbedingt in einer fest montierten Halterung aufbewahrt werden oder darf es auch auf dem Beifahrersitz oder auf der Mittelkonsole?
Es spielt keine Rolle, wo es liegt, so lange der Fahrer das Handy zum Telefonieren nicht in die Hand nehmen muss. Das Betätigen der Tasten allein ist nicht verboten.

Darf man während der Fahrt ein Handy zum Beispiel als Kamera oder Diktiergerät benutzen?
Nein. Auch wenn das Diktieren oder Fotografieren nichts mit Telekommunikation zu tun hat, handelt es sich bei diesen Zusatzfunktionen dennoch um die Benutzung eines Mobiltelefons, die das Halten in der Hand erforderlich macht. Jede Benutzungsart des Handys ohne Freisprechanlage verbietet der Gesetzgeber. Erlaubt ist dagegen die Benutzung eines speziellen Diktiergerätes.

Gilt das Handy-Verbot auch für Funkgeräte?
Nein. Funkgeräte werden vom Handyverbot nicht erfasst, da sich das Verbot nur auf das öffentliche Fernsprechnetz bezieht. Der Gesetzgeber unterstellt, dass das Benutzen eines Funkgerätes weniger vom Verkehr ablenkt.

Darf man das Handy bedienen, wenn man im Stau steht?
Ja, aber nur, wenn der Motor ausgeschaltet ist. Eine Ausnahme gibt es übrigens, bei der man das Handy auch während der Fahrt in die Hand nehmen darf: Nämlich dann, wenn man es nur an einen anderen Platz legen will. (OLG Köln, Beschluss vom 23.8.2005, DAR 2005, s.695)

Quelle: ADAC


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  • | 13.07.2006 08:18

Mal wieder eine "nette" kleine Ergänzung seitens des Gesetzgebers:


Urteil: Handy-Benutzung als Diktiergerät im Auto verboten

Die Verwendung eines Handys am Steuer ist auch dann verboten, wenn mit dem Gerät nicht telefoniert oder "gesimst" wird, sondern die eingebaute Diktierfunktion verwendet wird. Dies hat das Thüringer Oberlandesgericht entschieden.

Dem Beschluss vom 31.05.2006 (- 1 Ss 82/06 -) liegt der Fall eines Mannes zugrunde, der im Juni 2994 auf einer Bundesstraße mit 10 km/h zuviel Tempo und einem zum rechten Ohr geführten Mobiltelefon durch die Polizei aufgehalten worden war. Das Telefon enthielt zu diesem Zeitpunkt keine SIM-Karte, konnte also keine Netzfunktionen durchführen.

Als der Mann gegen den Bußgeldbescheid über 50 Euro Einspruch einlegte, ging die Sache zunächst vor das Amtsgericht Sömmerda, das das Bußgeld bestätigte. Die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde blieb vor dem Oberlandesgericht erfolglos.

Der Senat für Bußgeldsachen bezog sich in der Entscheidung im Wesentlichen auf den Wortlaut der Vorschrift und deren Auslegung im allgemeinen Sprachgebrauch. Das Gesetz verbietet Benutzung eines Handys oder Autotelefons während der Fahrt oder mit laufendem Motor selbst im Stand, wenn dazu das Handy bzw. den Hörer aufgenommen und gehalten wird. Dieses Benutzen, so die Richter, liege bei jeder bestimmungsgemäßen Nutzung des Telefons, also im konkreten Fall auch beim Diktieren, vor.

Auch der Gesetzeszweck sei so zu verstehen: Durch die Verbotsnorm solle gewährleistet werden, dass der "Fahrzeugführer während der Benutzung des Mobil- oder Autotelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe" frei habe. Weiter heißt es in dem Beschluss, eine mentale Überlastung und Ablenkung eines Fahrzeugführers infolge der Benutzung eines Mobiltelefons gehe nicht alleine von der Benutzung eines Mobiltelefons als Telefon aus, sondern vielmehr in noch stärkerem Maße von seiner Verwendung als Organizer, Internetzugangsgerät oder Diktiergerät.

Die Verurteilung wurde damit bestätigt, wobei das OLG im Gegensatz zum Amtsgericht nicht von fahrlässigem, sondern von vorsätzlichem Handeln des Betroffenen ausgeht. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Quelle: Autokiste.de


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  • | 17.08.2006 06:46

Eine weitere Studie zum Thema Handy und Kraftfahrzeug/Strassenverkehr:

Wer im Auto telefoniert, hat 0,8 Promille ...

"Handyfonieren" mit Headset gleich gefährlich wie mit Gerät in der Hand. Gehirn nimmt dann lediglich 50 Prozent der Infos über Verkehr auf.
Herr und Frau telefonieren gerne im Auto. Doch wer annimmt, mit einer Freisprechanlage seine Anrufe ganz ohne Risiko tätigen zu können, der irrt gewaltig.
Einer Studie der US-Universität Utah zufolge ist das Handy-Telefonieren im Pkw mit Headset oder Ohrstöpsel nämlich genauso gefährlich wie mit dem Gerät in der Hand.
Die Reaktionszeit beim Telefonieren am Steuer ist sogar ähnlich schlecht wie bei Alko-Lenkern mit 0,8 Promille im Blut. Das Gehirn nimmt - wenn es mit dem Handyfonieren beschäftigt ist - nur noch 50 Prozent der Informationen über das Fahren und den Verkehr auf.
Im Zuge der Studie wurde untersucht, wie sich die Gehirnströme verändern, wenn etwa ein anderes Auto abrupt bremst oder überraschend zu einem waghalsigen Überholmanöver ansetzt. In allen Fällen war die Gehirnreaktion des Fahrers nur halb so gut wie ohne Telefonat.
Dieser Effekt tritt dabei nur beim Telefongespräch hinter dem Steuer auf, nicht aber bei einer Unterhaltung mit dem Beifahrer. Denn: Sprechen zwei Menschen während der Autofahrt miteinander, "teilen" sich diese die Aufmerksamkeit, um gemeinsam eine risikofreie Fahrt zu gewährleisten.

Quelle: www.ktz.at/Eigenbericht


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  • | 17.08.2006 10:49

Einleuchtend!!! Das mit der Reaktionszeit beim Telefonieren!
aber die Sache mit der Uhr ablesen find ich doch total übertrieben, denn man benutzt (bedient) das Handy ja nicht um die Uhr abzulesen!!!!! man schaut das Handy nur kurz an, genau so wie eine Armbanduhr!

Eventuell muss man das Handy in die Hand nehmen um das Display sehen zu können, aber warum soll das strafbar sein und das handy in die Hand nehmen um es wo anders hinzulegen nicht!?????????

Es ist echtein heikles Thema!:(

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