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  • | 14.11.2005 21:47

Hallo habe folgende blöde Frage mein Mann ist gelasert worden 83 km/h bei erlaubten 50, ist Auto gefahren u Hänger hinten dran. Jetzt Lappen für vier wochen weg. Er LKW Fahrer hat gehört, dass man doppelte Geldstrafe u Lappen behalten mit Anwalt durchboxen kann. Ich habe gehört dass er den Lappen nur für die Arbeit also LKW behalten kann u privat zur Arbeit u so nicht. Wo ist der unterschied. Beim Preis? Er würde so zur arbeit kommen, nur den LKW lappen bräuchte er schon. Danke für Antworten! Silke


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  • | 14.11.2005 21:58

Vielleicht hilft diese Seite weiter.
Das ist wohl immer ein Einzelfall.

Verkehrsanwälte

mfg


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  • | 14.11.2005 21:59

Ich weiss nur das man mit nem guten Anwalt erreichen kann, das man aufgrund beruflicher Umstände nicht den Führerschein abgeben muss, sondern eine höhere Geldstrafe zahlt. Mehr zu lesen gibts HIER.


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  • | 14.11.2005 22:44

Hallo Silke !
Problem an der Sache ist, das dein Mann den Schein nicht sofort
abgeben muss sondern sich bis zu 4 Monaten damit Zeit lassen
kann. - Deshalb ist es durchaus möglich, das die Behörde der
Möglichkeit des "Freikaufen" nicht zustimmen wird. Schließlich
besteht die Möglichkeit während des Urlaubs den Schein abzugeben.
So z.B. über Weihnachten...........


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  • | 14.11.2005 23:51

Es gibt keine Bestimmung, auf die sich dein Mann berufen könnte. Letztendlich ist es jedesmal eine Einzelfallentscheidung. Es gibt keine Preisliste im Sinne von "ganz behalten kostet x Euro, noch Lkw fahren zu dürfen y Euro, zwischendurch noch Oma besuchen 10 Euro extra". Es gibt nicht einmal einen Anspruch darauf, sich aus einem Fahrverbot freikaufen zu können.

Er kann höflich bei seiner Führerscheinstelle anfragen und wenn er dort abblitzt den Klageweg beschreiten. Eine Garantie, dass es klappt, gibt es aber nicht. Ein Anwalt könnte die Chancen sicher erheblich erhöhen.

Die groben Argumente des Für-und-Wider sind folgende:
Einerseits benötigt er seine Fahrerlaubnis beruflich und würde möglicherweise seinen Job verlieren, was erhebliche soziale Folgen hätte. Daher wäre ein Absehen vom Fahrverbot gegen höhere Bußgeldzahlungen sicherlich vertretbar.
Andererseits hätte er aber auch die Möglichkeit, seinen Urlaub für das Fahrverbot zu opfern - das wäre zwar schmerzhaft, aber das ist ja auch (zumindest in Teilen) der Sinn von Strafen. Die Folgen für zu schnelles Fahren und was das für seinen Job bedeuten kann, waren ihm sicher bekannt.

Auf jeden Fall würde ich ihm gehörig die Ohren langziehen, denn mit seinem Arbeitsplatz spielt man nicht!

Wenn dein Mann LKW Fahrer ist, und sich dann mit 83 und Anhänger in einer 50er Zone lasern läßt, finde ich die Strafe echt gerecht!!!!! Sogar noch zu milde! Als LKW Fahrer weiß er was es bedeutet unangemessen schnell zu fahren!
Ich bedenke nur was er macht wenn er wirklich auf der Arbeit ist??? Etwa mit 40 Tonnen und dazu vielleicht auch Gefahrgut nach ADR auch mit 83 in der 50er Zone??? Das bedeutet, dass er eine Gefaht für sich und andere darstellt! Und wenn ihr da jetzt versucht mit dem Anwalt etwas zu erreichen macht ihr das auch nicht schöner nur wesentlich teuer!
Ich war selber jahrelang LKW Fahrer, und habe weil ich mich ewig nicht an die Geschwindigkeitsbestimmungen(Druck vom Disponenten o. ä.) gehalten habe letztes Jahr für 6 Monate den Führerschein abgegeben. Ich hatte demzufolge genug Zeit mir da über MEIN Fehlverhalten den Kopp zu zerbrechen, und bin endlich dahinter gekommen wozu da die ganzen Schilder rumstehen:applaus::D!


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  • | 15.11.2005 12:37

jau genau, ich habe gehört das Berufsfahrer (LKW,BUS,Transporter) sowieso höher bestraft werden, weil die ja ne Verantwortung tragen die viel höher ist als normalo. Alleine schon wegen den vielen Kilometern.

Man Man 83 in ner 50 iger Zone !!! Mit wasn ??? Am besten noch mit 40 tonner wa ??? An ner Schule vorbei ???

Ich würde Ihn verhaften !!!!!!


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  • | 15.11.2005 13:09

Hallo ! WOW danke für die prompten vielen Antworten. Also ich bezieh nochmal kurz Stellung. Das Problem war das es war eine zweispurige Fahrbahn in beide Richtungen und 70 erlaubt, dann hat er einen LKW überholt und dabei wohl das 50 Schild nicht gesehen, also ist er so weiter gefahren und zack schon hat es ihn erwischt war echt eine Scheiß Situation. Und das mit dem Urlaub verlegen geht leider nicht, da es ein Familienbetrieb ist Brauerei mit 3 LKW Fahrern und da kann er auf keinen Fall soviel Urlaub am Stück nehmen, dass ist das Problem an der ganzen Sache. Danke für die vielen Antworten! Silke


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  • | 15.11.2005 22:34

Zitat:
jau genau, ich habe gehört das Berufsfahrer (LKW,BUS,Transporter) sowieso höher bestraft werden, weil die ja ne Verantwortung tragen die viel höher ist als normalo.
Magst du ja gehört haben, ist aber falsch.


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  • | 15.11.2005 23:01

also chancen den lappen zu behalten bestehen auf jedenfall...
wenn du das über deinen anwalt laufen lässt sollte da schon was zu machen sein, da er den lappen von berufswegen zwingend braucht drücken die ämter so oder so oft ein auge zu...vorrausgesetzt er ist kein wiederholungstäter;)
allerdings wie du schon angemerkt hast mit einer mindest doppelt so hohen geldstrafe, die punkte bleiben natürlich. Nur für die Arbeit und privat Lappen weg hab ich noch nie gehört:D

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  • | 17.11.2005 08:34

Zitat:
Zitat von Nightwish
Zitat:
jau genau, ich habe gehört das Berufsfahrer (LKW,BUS,Transporter) sowieso höher bestraft werden, weil die ja ne Verantwortung tragen die viel höher ist als normalo.
Magst du ja gehört haben, ist aber falsch.
Bist noch nicht ganz wach, gell:D?
Der Regelsatz für LKW-Fahrer ist immer höher als der für PKW-Fahrer. Nachzulesen bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

  • ~-Andre-
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  • | 17.11.2005 11:05

Ja das soll wohl irgendwie machbar sein...nur nicht beliebig oft!!! Hat ein Bekannter (Vertreter von Beruf) auch schon einmal so durchgekriegt...Doppelte oder sogar noch höhere Strafe, dafür durfte er den lappen behalten!!!


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  • | 17.11.2005 11:19

Zitat:
Zitat von McClane
Zitat:
Zitat von Nightwish
Zitat:
jau genau, ich habe gehört das Berufsfahrer (LKW,BUS,Transporter) sowieso höher bestraft werden, weil die ja ne Verantwortung tragen die viel höher ist als normalo.
Magst du ja gehört haben, ist aber falsch.
Bist noch nicht ganz wach, gell:D?
Der Regelsatz für LKW-Fahrer ist immer höher als der für PKW-Fahrer. Nachzulesen bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.
Ich meine ich hab ein Transportunternehmen :hut:

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  • | 17.11.2005 11:34

Zitat:
Zitat von Bassti
Zitat:
Zitat von McClane
Zitat:
Zitat von Nightwish
Zitat:
jau genau, ich habe gehört das Berufsfahrer (LKW,BUS,Transporter) sowieso höher bestraft werden, weil die ja ne Verantwortung tragen die viel höher ist als normalo.
Magst du ja gehört haben, ist aber falsch.
Bist noch nicht ganz wach, gell:D?
Der Regelsatz für LKW-Fahrer ist immer höher als der für PKW-Fahrer. Nachzulesen bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.
Ich meine ich hab ein Transportunternehmen :hut:
Mein Posting galt Nightwish;)


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  • | 17.11.2005 16:48

@McClane
Da haben wir uns mißverstanden ;)

Der Satz für LKW ist höher, das stimmt. Aber das meinte ich nicht.

Bassti sprach davon, dass Berufsfahrer aufgrund von besonderer Verantwortung mehr bezahlen müssten. Und das stimmt so nicht. Der Regelbetrag ist für alle Fahrer einer bestimmten Fahrzeugart gleich, völlig egal, ob sie Berufskraftfahrer sind oder nicht. Der TBK unterscheidet nach Fahrzeugarten, aber nicht nach Berufen.

So war´s gemeint - ich bin übrigens schon wieder nicht ganz wach :D

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