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Ab 01.11.2005 werden auch in Nordrhein-Westfalen Fahrzeuge nur noch mit einer Einzugsermächtigun fürs Finzamt zur Einziehung der Kraftfahrgsteuer zugelassen/umgeschrieben. |
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Na klasse !!! |
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ganz großes kino |
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Wow das bringt es aber Wirklich! |
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TOLL!!!! Hauptsache die bekommen ihre Kohle schnell rein, aber wenn du dann mal was wiederbekommst lässt es ewig auf sich warten. |
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Was nützt das denn wenn das konnto gar nicht gedeckt ist |
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Die gehen aber auf Nummer sicher |
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@DSN13 im Moment nutzt es den nicht ,Dir auch nicht, den der Fiskus knallt sofort eine Kontenpfändung nach ,wird teuer und Du kannst nichts machen PKW-Haftpflicht und Steuern sind Bringeschulden und denen hast du nachzukommen. |
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Zitat: Das ist richtig! Aber richtig schön wird es ja auch erst ab 01.01.2006Zitat von McClane Zitat: Na und?! Zahlen müßt ihr doch eh!Zitat von zulassungsfuchs Ab 01.11.2005 werden auch in Nordrhein-Westfalen Fahrzeuge nur noch mit einer Einzugsermächtigun fürs Finzamt zur Einziehung der Kraftfahrgsteuer zugelassen/umgeschrieben.Einbeziehung der Zulassungsbehörden in die Erhebung der Kfz.-Steuer Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zulassung eines Fahrzeuges ab dem 01.11.2005 davon abhängig, dass die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto eines inländischen Geldinstitutes der Zulassungsbehörde vor-legt. Es kann auch eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Konto eines Dritten (Eltern, Ehefrau, Ehemann, Leasingfirmen etc. unter Vorlage eines gültigen Personalauswei-ses im Original) vorgelegt werden. Die Verpflichtung bei der Zulassungsbehörde eine Einzugsermächtigung vorzulegen gilt nicht nur für Privatpersonen sondern bezieht sich ebenso auf Firmen und ist für jedes Fahrzeug, das zur Zulassung gelangt, abzugeben!!! Kann der/ die Fahrzeughalter/in keine Einzugsermächtigung erteilen, so ist eine Bescheinigung vom zuständigen Finanzamt vorzulegen, aus der der Verzicht über die Einzugsermächtigung hervorgeht. Zum 01.01.2006 wird eine weitere Einschränkung bei der Zulassung eines Fahrzeuges wirksam. Somit ist nicht nur eine Einzugsermächtigung zum Einzug der Steuern vorzulegen, obendrein wird von der Zulassungsbehörde eine Steuerrückstandsprüfung durchgeführt. Das heißt, dass zu diesem Zweck den Zulassungsbehörden von der Finanzverwaltung täglich eine Rückstandsdatei übermittelt wird, somit die Zulassung des Fahrzeuges davon abhängig ist, ob der/die Fahrzeughalter/in keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände bei einem nordrhein-westfälischen Finanzamt hat. Etwaige rückständige Beträge sind erst an das Finanzamt zu zahlen; eine Ermächtigung zum Einzug vom Konto des/der Fahrzeughalters/in reicht zur Begleichung des Rückstandsbetrages nicht aus. Wird so ein Steuerrückstand bestritten, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für die Zulassung des Fahrzeuges vorzulegen. Bei einem Steuerrückstand bis zu 25 Euro steht der Zulassung eines Fahrzeuges nichts entge-gen. Falls der/die Fahrzeughalter/in eine andere Person mit den Zulassungsgeschäften beauftragt, ist nicht nur eine persönlich unterschriebene Vollmacht für das Zulassungsgeschäft, sondern auch eine entsprechende Bankeinzugsermächtigung erforderlich und zum 01.01.2006 eine Einverständnis-erklärung , nach der der bevollmächtigten Person Auskünfte über etwaige ausstehende Kraftfahr-zeugsteuer bekannt gegeben werden dürfen. Hintergründe für diese neue gesetzliche Regelung: Diese Maßnahmen sind notwendig geworden, da der Rückstand der Kraftfahrzeugsteuer in den letzten Jahren enorm angestiegen ist, Einige Zahlen verdeutlichen diesen Gesamteindruck für Nordrhein-Westfalen: per 31.12.2003 ca. 39 Mio. Euro per 31.12.2004 ca. 32 Mio. Euro Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Finanzbehörden als auch die Zulassungsbehörden bisher einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand betrieben haben und momentan noch betreiben müssen, um die nicht gezahlten Steuern beizutreiben, bzw. das Zwangsstilllegungsverfahren durchzuführen. |
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HURRA DEUTSCHLAND! Was lassen die sich eigentlich noch allese einfallen um den deutschen Autofahrer zu drangsalieren! |
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Ist doch eigendlich egal, weil wer ein Auto fahren will der muß zahlen und wer kein Geld hat der soll es lassen! Und ausserdem möchte ich von keinem mir in die karre fahren lassen der seine Rechnungen nicht zahlt weil dann gibt es bei dem auch nichts zu holen. |
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Natürlich wäre es wünschenswert, wenn man die Kfz-Steuer weiterhin auf Rechnung bezahlen könnte. |
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Zitat: Schon mal drüber nachgedacht, dass es genug leute gibt, die auf ihr auto angewiesen sind? und den autofahrern, denen es so geht noch mehr geld aus den taschen zu ziehen, das ist fair oder was?
Zitat von Corsa-Zombi Ist doch eigendlich egal, weil wer ein Auto fahren will der muß zahlen und wer kein Geld hat der soll es lassen! |
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Ich zum Beispiel wollte hiermit auch keine Beschwerde gegen die Einzugsermächtigung vorbringen! |
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