Rechtslage??? Auto privat verkaufen/versteigern....
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Also nur vorne wech.... Ich habe die Suche-Funktion genutzt, und nichts passend für mich gefunden.... |
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Garantie mußt du als Privatmann nicht auf dein Verkauftes fahrzeug geben. |
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Als Privatmann brauchst keine Garantie oder Gewähleistungen zu geben. |
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Und wenn man das Auto bei Ebay versteigert, und ausdrücklich auf eine Besichtigung oder Probefahrt vorher "besteht"???? |
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Zitat: Nein, solange sie der Artikelbescheibung entsprechen. Außerdem wird manKann der Käufer bei Ebay einfach zurücktreten, weil im vielleicht die Felgen doch nicht so passen oder in dieser Richtung???? als Verkäufer sicherlich eine Besichtigung vor dem Gebot anbieten und auch Fotos in die Auktion stellen. Wer dann zu blöd zum Bilder gucken ist, oder ohne Besichtigung zuschlägt ist es dann selber Schuld. |
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