Abschleppen, Schleppen mit und Schleppen ohne Genehmigung
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Wird ein Fahrzeug durch ein anderes gezogen, so unterscheidet man rechtlich drei Fälle, die unterschiedlich zu bewerten sind: |
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Zitat: Ich kann mich erinnern, dass ich vor ein paar Tagen hier gelesen habe, dass jm ein Fahrzeug das er gekauft hatte schleppen wollte.Zitat von Nightwish Nicht genehmigtes Schleppen...... führt dazu, dass das ganze rechtlich wie ein Zug (Zugfahrzeug und Anhänger) zu behandeln ist. Für diesen Fall würde man dann ja keine Genehmigungen o.ä. brauchen, oder versteh ich da was falsch? Karre anmelden, versichern, ins Zugfahrzeug nen BE-Fahrer und in das geschleppte nen "normalen" Autofahrer. Oder verstehe ich da was falsch? Übrigens: Ich finde diese Übersicht klasse, vielleicht kann man noch Übersichten zu anderen Themen machen! |
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@Bangbang |
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hätte da mal ne frage. kumpel hat sein auto tüv fertig machen lassen, nach einem fehlversuch wegen nicht bestandener au aber wegen drohender längerer überziehung (>8 Monate) ein anderes auto gekauft und umgemeldet, bzw den alten pkw abgemeldet. will ich den alten pkw mit jetzt ausgetauschter lambdasonde (nächster versuch für neuen tüv) zur nächsten werkstatt oder zum tüv schaffen, liegt dann ein abschleppen vor? das auto kann ohne tüv nicht angemeldet werden. die fahrt wäre 16 km weit, das auto steht etwas abgelegen in ländlicher gegend. es muss ja angeblich für das abschleppen nicht versichert sein.
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Besorg Dir besser nen Trailer oder ne rote Nummer. |
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Der (schon ziemlich alte) Beitrag erklärt doch alles ganz genau, hast du den gelesen ?
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ja, gelesen hab ich vor allem das hier:
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Zitat:
Zitat von UnoChriz 5 tages platten sind im moment auch keine option weil ich noch nicht weiß wie ich das auto versichern werde.
Du kaufst dir einfach ne Versicherung für die Kurzzeitkennzeichen. Danach ist es Latte, wo der Wagen versichert wird, wenn du ihn regulär zulässt, sofern er die HU besteht. |
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ich kenn das so, 5tagesplatten bei versicherung a gekauft, und dann bei versicherung a später das fahrzeug auch versichert, und man bekommt den betrag für die 5tagesplatten verrechnet. Zuletzt geändert 12.09.2011 19:55 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal. |
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Genau! Auf dem Wege habe ich beim Abholen vom Jaguar aus Holland auch für die holländischen Exportkennzeichen die Versicherung von meiner normalen Kfz-Versicherung hier in D geholt! Kostenlos, da er auch wieder über die angemeldet wird. |
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Zitat:
Zitat von 16V-Corsa ich kenn das so, 5tagesplatten bei versicherung a gekauft, und dann bei versicherung a später das fahrzeug auch versichert, und man bekommt den betrag für die 5tagesplatten verrechnet.
So gehts natürlich auch |
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jaja, genau darum gehts. sparen.
Zuletzt geändert 18.09.2011 14:37 von UnoChriz. Insgesamt 1 mal. |
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Haste das schon mit deinem SVA abgeklärt? Kann nämlich sein, dass die das so nicht (mehr) machen, mit Vorführschein o. ä. |
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hab ich gemacht, im landkreis grafschaft bentheim geht das so.
Zuletzt geändert 01.10.2011 12:05 von UnoChriz. Insgesamt 1 mal. |
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