Gutachten K&N 57i Kit


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  • | 28.09.2005 13:00

Hallo
Habe in meinem Golf ein K&N 57i Kit welches noch nicht eingetragen ist.Jetzt ist das Problem das es schon durch den Vorbesitzer montiert worden ist und er das Gutachten,die Einbauanleitung und den Kaufbeleg nicht mehr hat.Habe jetzt mal an Racimex geschrieben ob und wie ich ein neues Gutachten bekommen kann.Als antwort kam, neues Gutachten wäre kein Problem nur sie bräuchten eine Kopie vom Kaufbeleg oder der Einbauanleitung.Meine Frage ist, hat vielleicht irgendjemand noch das passende Gutachten von dem er mir eine Kopie mailen könnte oder wisst ihr sonst was wie ich da ran kommen könnte.
Die Artikelnummer des Kit´s ist:57-0421
Ist für nen Golf 4 1.8T 132kw
Danke schonmal im vorraus.


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  • | 28.09.2005 13:35

Hast du es mal so beim TÜV probiert??

Der TÜV bei uns hat die "Standard" Sachen, wie z.b. das K&N Kit im Computer drin,
und die schauen dann einfach dort nach, und sofern vorhanden, wird es dann eingetragen...


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  • | 28.09.2005 13:53

Danke.Könnte ich ja mal ausprobieren.


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  • | 28.09.2005 15:06

ich hätte hier ein gutachten für den golf 4 typ 1J,9C,9CR 1,8L Leistung von 66-150kW
Nur leider passt die artikelnummer nicht hier F040A6
bist du dir mit der artikelnummer 100% sicher, hab die auch bei keinem anderen gutachten gefunden


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  • | 29.09.2005 06:49

Das ist die Nummer die auf der Internetseite von Racimex zu dem Kit für mein Auto steht.
Aber sonst würde das ja passen.Ist ja nen Typ 1J mit 132 kw.


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  • | 29.09.2005 07:58

dann gib mir einfach deine email adresse dann schick ich es dir zu, schaden kanns ja nicht.


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  • | 29.09.2005 08:57

Ist ok.Schaden kann es wirklich nicht.
Schicke dir die Adresse per PM.
Danke.


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  • | 29.09.2005 10:18

Ok,ist angekommen.
Werd es dann mal beim Tüv versuchen.
Danke nochmal


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  • | 29.11.2008 14:41

ich habe ebenfalls ein kleines problem mit dem Teilegutachten:

Habe einen Audi A3 1.8T gebraucht gekauft und den oben genannten Luftfilter ( kn 57i art. nr:57-0421) mitbekommen... allerdings auch ohne gutachten und eingetragen war er noch nicht ><

auf dem luftfilter ist folgende nummer abgedruckt:F040A6 (wie auch oben bereits genannt)

hattest du beim tüv erfolg? ich nicht ... im computer war kein Gutachten vorhanden. kann jemand helfen?
eventuell würde mir ebenfalls eine kopie an meine mail adresse helfen!! wer weiß ...
>danielrupp@msn.com<

ps: ob audi oder vw ist egal ... ist baugleich<

MFG daniel


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  • | 29.11.2008 15:24

Zitat:
Zitat von Freezer1990
ich habe ebenfalls ein kleines problem mit dem Teilegutachten:

Habe einen Audi A3 1.8T gebraucht gekauft und den oben genannten Luftfilter ( kn 57i art. nr:57-0421) mitbekommen... allerdings auch ohne gutachten und eingetragen war er noch nicht ><

auf dem luftfilter ist folgende nummer abgedruckt:F040A6 (wie auch oben bereits genannt)

hattest du beim tüv erfolg? ich nicht ... im computer war kein Gutachten vorhanden. kann jemand helfen?
eventuell würde mir ebenfalls eine kopie an meine mail adresse helfen!! wer weiß ...
>danielrupp@msn.com<

ps: ob audi oder vw ist egal ... ist baugleich<

MFG daniel

Es ist heute gar nicht mehr so einfach einen Offenen Luftfilter von KN einzutragen. Vor rund einem Jahr wurde die ganzen Gutachten für die 57i Kits zurückgezogen und somit eine Eintragung schwer bis unmöglich.

MfG

Haiduk


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  • | 29.11.2008 15:34

das heißt jetzt für mich? es gibt kein gutachten mehr? oder was bedeutet "schwer"

wie ist es möglich?


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  • | 29.11.2008 17:27

Hier mal der Link zu einem Thread wo das schon abgehandelt wurde:

Thread

Zitat:
Sehr geehrter Kunde!

Der TÜV hat uns mitgeteilt, dass alle Teilegutachten bezüglich der Einhaltung der Abgasgrenzwerte mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Abgaszyklus (Prüfung nach 70/220/EWG) zu überprüfen sind. Falls dies nicht möglich ist, müssen diese Teilegutachten zurückgezogen werden.

Alle Inhaber von Teilegutachten mit dem Änderungsumfang "Luftfilter" müssen bis 31.12.2005 den Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG erbringen, ansonsten werden die Teilegutachten für ungültig erklärt und zurückgezogen.

Dies betrifft, wie gesagt, alle Inhaber von Teilegutachten ohne Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG.

Hiervon sind leider auch ältere TÜV Teilegutachten von uns betroffen:

Alfa Romeo 156
Fiat alle
MG alle
Peugeot alle
Subaru alle
BMW alle
Honda alle
MINI alle
Renault alle
Suzuki alle
Chrysler/Jeep alle
Lancia alle
Mitsubishi alle
Rover alle
Toyota alle
Citroen alle
Mercedes alle
Nissan alle
Smart alle
Volvo alle

Da wir erst vor einigen Tagen über die Problematik informiert worden sind, ist es uns leider nicht mehr möglich, diesen Nachweis bis zum 31.12.05 zu erbringen.

Daher werden für die oben aufgelisteten Fahrzeuge die Teilegutachten zum 31.12.05 ihre Gültigkeit verlieren.

Neuere Teilegutachten der Marken Audi, Ford, Opel, Seat, Skoda und VW bleiben vorerst bestehen.

Bei allen Fahrzeugen, in denen die Luftfilter bereits eingetragen sind, bleiben die Eintragungen erhalten und auch gültig. Eine Austragung erfolgt nicht.

Welchen 1,8T hast du den? Für den A3 1,8T mit 150PS gibt es laut der Website von Racimex ein Gutachten, für die 180PS Variante nicht.

MfG

Haiduk


Zuletzt geändert 29.11.2008 17:32 von HAIDUK. Insgesamt 1 mal.


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  • | 29.11.2008 18:40

Ja xD ich hab natürlich mal wieder das, worfürs nix gibt ... 180 PS


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    Radler


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  • | 30.11.2008 19:44

was heißt das jezz? arschkarte für mich ?

gibt es eine andere möglichkeit eventuell das druckablassen des turbos lauter zu bekommen?

€DIT by cornhulio:
Nutze Bitte den Name: 71101-2013.gif Größe: 50x16 Dateigröße: 651 Bytes-Button um Doppelposts zu vermeiden, Danke


Zuletzt geändert 30.11.2008 19:51 von cornhulio. Insgesamt 1 mal.

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