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Zitat: Davon hab ich auch gehört zulassungsfuchs postete:Und die Marschall`s gehen inzwischen vielerorts geziehlt gegen diese Art der Eintragungen vor.... Ich wollte auch nur darauf hinaus, dass nicht jedesmal das ganze Fahrzeug abgenommen werden muss, wenn man etwas verändert. @all Ich glaube, dass hier, wie auch in anderen Threads etwas ungenau mit dem Begriff "Stillegung" umgegangen wird. Eine erloschene BE ist nicht automatisch eine Stillegung! Wenn bei einer Verkehrskontrolle ein Fahrzeug zwangsstillgelegt wurde, dann erkennt man das in der Regel daran, dass hinterher keine Siegel mehr auf den Kennzeichen sind. Polizeibeamte werden das dann häufig mit dem Satz "Transport nur durch Verladung" kommentieren. Wenn euch die Stillegung erst später in einem Brief mitgeteilt wird, dann ist sie auch erst dann passiert. Ansonsten bleibt es ein einfaches Erlöschen der Betriebserlaubnis (Owi-Verfahren), ggf. mit einer Beschränkung weiterer Fahrten. |
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Wieso eigentlich sofort stillgelegt ?? |
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lass mich raten?! der polizist war recht groß und kräftig gebaut?! der selbe hat auch mein swift still gelegt |
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Zitat: Du machst mir wenigstens etwas Mut...eine erloschene BE ist also keine Stillegung???Ich hab mittlerweile der Orischinol-Luftfilter wieder verbaut..Naja,das lässt mich wenigsten wieder etwas hoffen..das würde natürlich auch erklären warum der SB nichts im Rechner über eine Stillegung gefunden hat..Zitat von Nightwish Ich glaube, dass hier, wie auch in anderen Threads etwas ungenau mit dem Begriff "Stillegung" umgegangen wird. Eine erloschene BE ist nicht automatisch eine Stillegung! Wenn bei einer Verkehrskontrolle ein Fahrzeug zwangsstillgelegt wurde, dann erkennt man das in der Regel daran, dass hinterher keine Siegel mehr auf den Kennzeichen sind. Polizeibeamte werden das dann häufig mit dem Satz "Transport nur durch Verladung" kommentieren. Wenn euch die Stillegung erst später in einem Brief mitgeteilt wird, dann ist sie auch erst dann passiert. Ansonsten bleibt es ein einfaches Erlöschen der Betriebserlaubnis (Owi-Verfahren), ggf. mit einer Beschränkung weiterer Fahrten. @homie Ne,eher schmächtig und klein |
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Wenn der Polizeibeamte dein Fahrzeug stillgelegt hätte, dann hättest du damit nicht mehr nach hause fahren dürfen. |
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Na denn werd ichs mal einfach abwarten.... |
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genau , mach dir da mal nicht so viele gedanken , wird schon alles gut und billig |
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also das mit dem pils wär wohl in ordnung |
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Hab mich nu schlau gemacht,da ich der Schilderung des kompetenten Beamten nicht ganz folgen konnte...also,wenn ich den Filter eintragen lasse oder gegen den Originalen ersetze,darf ich wieder fahren.. |
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