Berechtigungsschein entzogen.. - Seite 2

Seiten: 2< 12

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 12.09.2005 21:19

Zitat:
zulassungsfuchs postete:Und die Marschall`s gehen inzwischen vielerorts geziehlt gegen diese Art der Eintragungen vor....
Davon hab ich auch gehört ;)

Ich wollte auch nur darauf hinaus, dass nicht jedesmal das ganze Fahrzeug abgenommen werden muss, wenn man etwas verändert.


@all
Ich glaube, dass hier, wie auch in anderen Threads etwas ungenau mit dem Begriff "Stillegung" umgegangen wird.

Eine erloschene BE ist nicht automatisch eine Stillegung!

Wenn bei einer Verkehrskontrolle ein Fahrzeug zwangsstillgelegt wurde, dann erkennt man das in der Regel daran, dass hinterher keine Siegel mehr auf den Kennzeichen sind. Polizeibeamte werden das dann häufig mit dem Satz "Transport nur durch Verladung" kommentieren.

Wenn euch die Stillegung erst später in einem Brief mitgeteilt wird, dann ist sie auch erst dann passiert.

Ansonsten bleibt es ein einfaches Erlöschen der Betriebserlaubnis (Owi-Verfahren), ggf. mit einer Beschränkung weiterer Fahrten.


  • Nickpage von sf2405 anzeigen sf2405



    Schiermeier Camper


    594 Beiträge
    Kennzeichen: ST

  • Nickpage von sf2405 anzeigen sf2405



    Schiermeier Camper


    594 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 12.09.2005 22:05

Wieso eigentlich sofort stillgelegt ??
So kenn ich das nicht die geben dir ne Mägelkarte und mit der musst du zum TÜV und entweder vorweisen das er raus ist oder ihn eintragen lassen ( teures Ding bei Dekra billiger) .Dafür hast du dann 14 Tage zeit um die bestätigung vom TÜV zurückzuschicken.
Aber doch keine komplette Stilllegung deswegen !!!!!!!
Was das für ne Methode?
Aber auch nicht sehr clever es 2 Wochen vorher einzubauen ....auch wenns nur ein Tag ist.


  • Nickpage von homie anzeigen homie


    Zufahrtdichtparker


    1188 Beiträge
    Kennzeichen: ST

  • Nickpage von homie anzeigen homie


    Zufahrtdichtparker


    1188 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 12.09.2005 23:33

lass mich raten?! der polizist war recht groß und kräftig gebaut?! der selbe hat auch mein swift still gelegt


  • Nickpage von 3erTOURING anzeigen 3erTOURING



    Ameisenkiller


    798 Beiträge
    Kennzeichen: ST-.

  • Nickpage von 3erTOURING anzeigen 3erTOURING



    Ameisenkiller


    798 Beiträge
    Kennzeichen: ST-.
  • | 13.09.2005 09:15

Zitat:
Zitat von Nightwish

Ich glaube, dass hier, wie auch in anderen Threads etwas ungenau mit dem Begriff "Stillegung" umgegangen wird.

Eine erloschene BE ist nicht automatisch eine Stillegung!

Wenn bei einer Verkehrskontrolle ein Fahrzeug zwangsstillgelegt wurde, dann erkennt man das in der Regel daran, dass hinterher keine Siegel mehr auf den Kennzeichen sind. Polizeibeamte werden das dann häufig mit dem Satz "Transport nur durch Verladung" kommentieren.

Wenn euch die Stillegung erst später in einem Brief mitgeteilt wird, dann ist sie auch erst dann passiert.

Ansonsten bleibt es ein einfaches Erlöschen der Betriebserlaubnis (Owi-Verfahren), ggf. mit einer Beschränkung weiterer Fahrten.
Du machst mir wenigstens etwas Mut...eine erloschene BE ist also keine Stillegung???Ich hab mittlerweile der Orischinol-Luftfilter wieder verbaut..Naja,das lässt mich wenigsten wieder etwas hoffen..das würde natürlich auch erklären warum der SB nichts im Rechner über eine Stillegung gefunden hat..

@homie
Ne,eher schmächtig und klein:rolleyes:


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 13.09.2005 09:59

Wenn der Polizeibeamte dein Fahrzeug stillgelegt hätte, dann hättest du damit nicht mehr nach hause fahren dürfen.

Du sparst dir die Kosten für die Zuteilung neuer Siegel, den Transport des Fahrzeugs und die Zwangsstillegung.

Allerdings zieht eine Erloschene BE als Folge nach sich, dass du eine neue BE beantragen musst. Dazu musst du die sogenannte "21er-Abnahme" (Einzelbetriebserlaubnis) durchführen lassen.

Das widerum aber auch nur dann, wenn die Straßenverkehrsbehörde davon Kenntnis erlangt hat. In der Regel geschieht das über die Mängelkarte.

Wenn dort nicht drauf steht, dass die BE erloschen ist, dann ist die Chance relativ groß, dass du einfach nur den Luftfilter eintragen lassen oder durch den Originalen ersetzen musst, Mängelkarte abstempeln, wegschicken - fertig.

Nichtsdestotrotz kann dann immernoch ein Owi-Verfahren wegen Erlöchens der BE gegen dich laufen. Das scheint auch so zu sein. Die reine Owi liegt bei 50 € + 25,60 € + 3 Punkte.


  • Nickpage von 3erTOURING anzeigen 3erTOURING



    Ameisenkiller


    798 Beiträge
    Kennzeichen: ST-.

  • Nickpage von 3erTOURING anzeigen 3erTOURING



    Ameisenkiller


    798 Beiträge
    Kennzeichen: ST-.
  • | 13.09.2005 14:52

Na denn werd ichs mal einfach abwarten....:rolleyes:


  • Nickpage von mr.gti anzeigen mr.gti


    Motorabwürger


    56 Beiträge
    Kennzeichen: PLÖ

  • Nickpage von mr.gti anzeigen mr.gti


    Motorabwürger


    56 Beiträge
    Kennzeichen: PLÖ
  • | 13.09.2005 16:55

genau , mach dir da mal nicht so viele gedanken , wird schon alles gut und billig :D

aber denk dran das du dann zum TÜV fährst wegen der Begutachtung oder evtl. anstehenden §21 .

Die prüfer von der dekra dürfen die §21er in Westdeutschland nicht machen.


  • Nickpage von Hans Wurst anzeigen Hans Wurst



    Happymeal-Esser


    393 Beiträge
    Kennzeichen: ST

  • Nickpage von Hans Wurst anzeigen Hans Wurst



    Happymeal-Esser


    393 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 13.09.2005 17:41

also das mit dem pils wär wohl in ordnung:D
darfste denn noch fahren oder wie läuft das dann???


  • Nickpage von 3erTOURING anzeigen 3erTOURING



    Ameisenkiller


    798 Beiträge
    Kennzeichen: ST-.

  • Nickpage von 3erTOURING anzeigen 3erTOURING



    Ameisenkiller


    798 Beiträge
    Kennzeichen: ST-.
  • | 15.09.2005 07:21

Hab mich nu schlau gemacht,da ich der Schilderung des kompetenten Beamten nicht ganz folgen konnte...also,wenn ich den Filter eintragen lasse oder gegen den Originalen ersetze,darf ich wieder fahren..:rolleyes:
Das einzige was gegen mich läuft ist ne OWI..sonst nix!!!Und es sieht verdammt danach aus ,das ich lediglich mit einer Verwarnung davon komme..:applaus: Weil......der Beamte sich nicht korrekt verhalten hat,sprich er hätte mir zumindest eine Mängelkarte ausstellen müssen oder den Wagen komplett stillegen müssen.(Zwangsstillegung).Da er beides nicht getan hat,kann sich das nur Positiv für mich auswirken..Ich halt euch aufm laufenden...:hut:

Seiten: 2< 12

Deinen Freunden empfehlen