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Und wie soll das mit Einzelabnahmen laufen?! |
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Zitat: Was die Sache nur kompliziert macht:Zitat von zulassungsfuchs DAs ist so nicht 100% richtig! Auf der Zulassungsbescheinigung Teil II wird die Anzahl der Vorbesitzer ausgewiesen sodas man weiß wieviele Besitzer das Fahrzeug hatte.Sollte der alte Entwertete Fahrzeugbrief (kann man auf Wunsch kostenlos entwerten lassen und mitnehmen) besteht die Möglichkeit ist eine Anfrage über das Kraftfahrt Bundesamt bzw. des zuständigen Straßenverkehrsamt möglich Halterdaten über Vorbesitzer des Fahrzeug einzuholen. Diese werden dort 10 Jahre gespeichert. Um an die Daten zu kommen, muß man mit Sicherheit erst mal einen Antrag stellen, fett Gebühren zahlen usw. - Fraglich ist auch, ob man die Namen aller Vorbesitzer so einfach bekommt ohne einen begründeten Verdacht nachweisen zu können. (Datenschutz) Somit hat sich die Möglichkeit dann erledigt, "mal eben" alle Vorbesitzer bezüglich Tachostand usw. zu kontaktieren.... |
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Was macht man nicht alles für die EU?! |
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Zitat: "Was die Sache nur kompliziert macht:Zitat von Old Red Cardriver Um an die Daten zu kommen, muß man mit Sicherheit erst mal einen Antrag stellen, fett Gebühren zahlen usw. - Fraglich ist auch, ob man die Namen aller Vorbesitzer so einfach bekommt ohne einen begründeten Verdacht nachweisen zu können. (Datenschutz) Somit hat sich die Möglichkeit dann erledigt, "mal eben" alle Vorbesitzer bezüglich Tachostand usw. zu kontaktieren.... " - Richtig! Und noch ein Punkt der einem Bauchschmerzen bereiten könnte: Da nicht alle Eintragungen mehr wirklich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, müssen wie schon beschrieben die Gutachten an Bord mitgeführt werden. Wenn nun mal ein Gutachten aus dem Handschuhfach abhanden kommt und man nicht mehr genau weiss wann es wo erstellt wurde, hat man ein Problem... Und nur Kopien von den Gutachten mitzuführen ist (aus gutem Grund) leider ja auch nicht erlaubt. Aus diesem Aspekt betrachtet fand ich die alten KFZ-Papiere doch wesentlich besser, aber Wir müssen ja alles nachmachen was einige "schlaue Köpfe" sich in Brüssel ausgedacht haben... Take care! Markus ersteinmal ich fand die alten Papiere auch besser! Im Original ist der Teil I noch ok Unterscheidet sich ja auch nicht viel vom alten! Aber der Teil II Aber darum geht es jier ja nicht hauptsächlich. Es giebt auch heute viele Fahrzeuge die einen Ersatzbrief haben. Es wird wird sich bei der Halternachforschung nicht viel Äendern. 5,10 € Bezahlen Halterdaten mitnehmen oder schriftlich anfragen. Sicher feststellbar ist heute auch immer nur der dierekte Vorgänger weil man da die volle Adresse vom Schein oder Abmeldebescheinigung hat. von den anderen hatte man Auch nur Name, Ort, und Geburtsdatum. und dann finde mal einfach eben einen Frank Müller, Dirk Schmitz, oder Elke Meier. Und wenn der Vorbesitzer dann noch ne Geheimnummer hat dan is Essig. Zum Thema Datenschutz: Du erhälst nur Die Adresse ohne Geburtsdatum. Problem ist lediglich wenn ein Vorbesitzer umgezogen sein sollte dann müsste man von einem Einwohnermeldeamt zum nächsten um die aktuelle Adresse zu erfahren. Und wieviele LEute rufen schon den Vorbesitzer an wenn mit dem Fahrzeug alles O.k. ist. @gogogolf Welche Eintragungen meinst Du. Hast Du schonmal ein GUtachten Gesehen. Les mal nach da wirst Du folgen Text endecken: Eine Berichtigung der FAhrzeugpapiere ist erforderlich. Diese Kann jedoch erfolgen, wenn sich die ZUlassungsstelle aus anderen Gründen (z.B. Halterwechsel) mit den Fz-Papieren zu befassen hat. |
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Abnhame nach §19 müssen nicht sofort Eingetargen werden, sondern es reicht wenn man die Abnahmebestätigung mitführt bis man aus anderen Gründen zur Zulassungsstelle muss und es dann in die Fz.-papiere eintragen läasst! |
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Zitat: Abnahmen nach §21 sind Vollabnahmen mit neuer Betriebserlaubnis für das Gesamtefahrzeug.Zitat von gogogolf Abnhame nach §19 müssen nicht sofort Eingetargen werden, sondern es reicht wenn man die Abnahmebestätigung mitführt bis man aus anderen Gründen zur Zulassungsstelle muss und es dann in die Fz.-papiere eintragen läasst!Aber bei Einzelabnahmen nach §21 - also Prüfungen für die es keine Gutachten gibt, wie z.B. selbstgefertige MHV - muss man die Abnhamebstätigun umgehend in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen! Und was macht jemand dann, der so einige Einzelbabnahmen hat!? Wie soll das dann funktionieren?!? Es gib auch §19 Abnahmen die unverzüglich Eingetragen werden müssen aber lassen wir das. Wo ist eigentlich das Problem? Was soll dann Sein? Zur ZUlassungsstelle fahren Eintragen lassen und gut!!! Also wie es vorher auch war! |
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Sorry, meinte ja auch 19,2! |
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Hi gogogolf - Irrtum, in Teil 2 wird nix mehr eingetragen, in Teil 1 wird, wenn überhaupt, eingetragen und dafür gibts dann, wenn es nicht reicht, ein Beiblatt zur Zula I - Gruß Blackie |
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Also zu mir haben die von der für mich zuständigen Zulassungsstelle gesagt, dass vorest alles so gehandhabt wird wie bei Fahrzeugschein und -brief! |
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Teil 1 wird nicht vernichtet, sondern Dir bei Stillegung ausgehändigt, somit verschwindet nix....und außerdem solltest Du eine Kopie Deines "alten Briefes" mitführen, denn da steht mit Sicherheit noch "alles" drin. |
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Zitat: Dann sollen die Dir mal erklären wie Sie das machen wollen
Zitat von gogogolf Also zu mir haben die von der für mich zuständigen Zulassungsstelle gesagt, dass vorest alles so gehandhabt wird wie bei Fahrzeugschein und -brief! |
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Zitat: Du brauchst den alten Brief zu zui Kopieren man kann den alten Brief kostenlos entwerten lassen und mitnehmen. Unbeglaubigte Kopien kannste dabei haben oder nicht dIe würden wohl in den seltensten Fällen aktzeptiert werden.
Zitat von blackie Teil 1 wird nicht vernichtet, sondern Dir bei Stillegung ausgehändigt, somit verschwindet nix....und außerdem solltest Du eine Kopie Deines "alten Briefes" mitführen, denn da steht mit Sicherheit noch "alles" drin.Und sei Dir sicher, es ist nicht so wie mit den alten Papieren, da ändert sich alles!! |
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Naja, mal abwarten, wenn ich mein Auto in ein paar Wochen abmelde und meine Winterkiste anmelde... |
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Hey da hat der Staat mal wieder einen weg gefunden mal wieder richtig kasse zu machen! |
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