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Moin moin... ich weis nich ob ich da hier richtig bin also wenn nich SORRY |
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wie die schlatung zwischen NSW und standlicht oder fernlicht ist hab ich keine ahnung, aber ich weiß das du die NSW nur bei nebel anmachen darfst. mach für die doch einen extra schalter und mach sie bei nebel einfach damit an. ist wohl die beste und billigste lösung. |
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ja das hatte ich ja auch vor... Strom vom Standlicht geklaut so das die nebler nur funzen wenn mindestends es standlicht an is... das ganze über nen schalter aufen lassen... nur wegen fernlkicht halt... |
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Nebelscheinwerfer müssen so eingerichtet sein, dass sie nur zusammen mit den Begrenzungsleuchten (Standlicht) angehen, das ist richtig. So darf dann auch gefahren werden. |
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na da fragste aber was! |
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ja okay da find ich mich rein... vielen dank für eure hilfe |
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kein problem, wenn du noch fragen hast einfach melden! |
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Werd ich tuhn |
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Zitat: Also soweit ich weiß darf man nicht mit standlicht und nebelscheinwerfern fahren, ich meine gehört zu haben das man abblendlich & oder fernlicht anhaben muß wenn man nebellampen anschaltet?
Zitat von Nightwish Nebelscheinwerfer müssen so eingerichtet sein, dass sie nur zusammen mit den Begrenzungsleuchten (Standlicht) angehen, das ist richtig. So darf dann auch gefahren werden.Nicht richtig ist, dass die NSW ausgehen müssen, wenn du das Fernlicht einschaltest. Da ist keine Schaltung vorgeschrieben. |
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Also FERNLICHT auf keinen fall.... und Abblendlicht ist auch keine pflicht soweit ich weis wenn es jmd genau weis sagt beshceid |
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Ich denke, ich weiß es ganz genau Zitat:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. ... Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. |
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@ Nightwish : Nebelscheinwerfer dürfen nur dann allein mit dem Standlicht geschaltet sein, wenn die Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40cm von der Fahrzeugaussenkante entfernt angebracht sind. Sind sie mehr als 40cm entfernt montiert, dürfen sie nur in der Verbindung mit dem Fahrlicht geschaltet sein. (§52(1)StvZO) |
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Hab ich auch noch nie von gehört, dass nebels ausgehen müssen, wenn man fernlicht anmacht. vor allem, dann müßte ja auch die kontrollampen von den nebels ausgehen, wenn man fren einschaltet. und das habe ich noch nie erlebt. hab ja selbst NOCH keine dran, aber ist mir bei vattern seinem oder verwandschafts autos noch nie aufgafallen, dass dann da was ausgeht. |
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Zitat: juhuuu! - ich dachte schon ich müsste die jedesmal vorm tüv unbrauchbar machen ;-)Zitat von Nightwish Nebelscheinwerfer müssen so eingerichtet sein, dass sie nur zusammen mit den Begrenzungsleuchten (Standlicht) angehen, das ist richtig. So darf dann auch gefahren werden.Nicht richtig ist, dass die NSW ausgehen müssen, wenn du das Fernlicht einschaltest. Da ist keine Schaltung vorgeschrieben. hab ich ja doch richtig verkabelt! |
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Es ist doch aber nicht so das die Nebelscheinwerfer nur bei Nebel benutzt werden dürfen oder?? Das ist doch nur bei den Nebelschlussleuchten so! Oder sehe ich das jetzt falsch? |
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