Chromkennzeichen Halter illegal? - Seite 2

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  • | 29.04.2005 14:39

Also ich find die wirken nicht schlecht bei nem dunkel grünen Auto ... aber das ist ja wieder ne Frage des Geschmacks ...
Verboten sind die auf jeden Fall nicht !!!


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  • | 10.05.2005 10:39

@all
Hab ich mir schon gedacht, bin der gleichen Meinung.
Trotzdem danke;)


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  • | 10.05.2005 10:57

Die sind nicht verboten...und Blitzer kannste nicht austricksen. da hab ich mal ne Reportage gesehen über so sachen die nen Blitzer austricksen sollten, haben alle nicht funktioniert.


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  • | 10.05.2005 11:51

Zitat:
Zitat von Wobber
da hab ich mal ne Reportage gesehen über so sachen die nen Blitzer austricksen sollten, haben alle nicht funktioniert.
Aber die Scanner/Störer funzen richtig gut. ;)


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  • | 10.05.2005 12:07

ja toll das soll dan wohl auch heisen das ich das auto meiner mo lahm gelegt habe, weil chrom scheibenwischer sind böse und blenden alle anderen!!!:D:D:D


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  • | 10.05.2005 13:07

Zitat:
Zitat von Nightwalker
Zitat:
Zitat von Wobber
da hab ich mal ne Reportage gesehen über so sachen die nen Blitzer austricksen sollten, haben alle nicht funktioniert.
Aber die Scanner/Störer funzen richtig gut. ;)
Ja das stimmt, aber alle Tricks fürs Nummernschild kannste vergessen!! Außer im Herbst, da kannst dir nen Laubblatt aufs Nummernschild kleben :D:D

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  • | 11.05.2005 17:10

Zitat:
Zitat von Mini-Car-PC
Hallo Leute,
der Chef von einem Kunden von mir hat mir gerade erklärt das die
Chromkennzeichenhalter wie

diese hier

illegal sein sollen und dadurch die Betriebserlaubnis erlöschen soll,
da diese Halter bei einem Blitzer reflektieren können und somit das
Nummernschild nicht mehr erkennbar sein soll.
Ich kann mir das zwar überhaupt nicht vorstellen, aber ich wurde vor
langer zeit schon zweimal geblitzt und es ist noch nie etwas gekommen.
Schätze aber nur das das Zufall und Glück war:D

Wer kennt sich damit aus:frage:
Euch kann man echt jeden Scheiß erzählen, was:D:D:D...


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  • | 11.05.2005 17:25

zu abenteuer auto: der wagen war net verchromt sondern poliert wie sau

kann mir auch net vorstellen das das verboten sein soll. bei uns fahrn voll viele mit dem scheiß durch die gegend und keinen stört das.dieses kleine bisschen chrom stört doch net beim blitzen denn dann dürfte man an der front gar kein chrom habn weil das auch zu stark reflektieren könnte.


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  • | 11.05.2005 18:13

Ich bin der Meinung das sie ausdrücklich verboten sind , ab einem gewissen Baujahr dürfen zumindest die Edelstahlernummernschildverstärker nicht mehr benutzt werden ! Wie es mit dem Plastikmüll aussieht weiss ich nicht genau , aber da kommt ja bestimmt noch was vom Spezialisten für solche Fragen !
Uli


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  • | 11.05.2005 18:35

Ein Verbot gibt es nicht, auch keinerlei rechtliche Regelung. Falls sich aber wirklich herausstellen sollte, dass durch so ein Teil die Bilder unbrauchbar würden (ist mir nicht ekannt und kann ich mir auch partout nicht vorstellen), dürften sie natürlich nicht mehr verwendet werden. Mit Erlöschen der BE hätte das aber nichts zu tun.

  • McClane
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  • | 11.05.2005 21:00

Zitat:
Zitat von Kutscher-Uli
Ich bin der Meinung das sie ausdrücklich verboten sind , ab einem gewissen Baujahr dürfen zumindest die Edelstahlernummernschildverstärker nicht mehr benutzt werden ! Wie es mit dem Plastikmüll aussieht weiss ich nicht genau , aber da kommt ja bestimmt noch was vom Spezialisten für solche Fragen !
Uli
Was sollte das Bj damit zu tun haben?!?? Ne, ne, ne....


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  • | 11.05.2005 21:04

wie hat kabel 1 dann den Landy durchn tüv bekommen??? der war doch verspiegelt????


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  • | 11.05.2005 21:13

die teile sind derzeit nicht verboten. und es ist schon gar kein erlöschen der betriebserlaubnis. lest doch einfach mal den 19 (2 und 3) stvzo. da steht doch alles drin.
außerdem, wenn ich mich nicht täusche dürfen derzeit an einem fahrzeug insgesamt 17 prozent der gesamtfläche verchromt sein. müßte das aber auch noch mal nachlesen, wenns jemand interessiert.

zum überlisten der blitzanlagen gibt es derzeit wirklich nur ein wirksames mittel. kostet 1480.00 euronen und ist logischerweise verboten. nennt sich gegenblitzanlage und funktioniert hundertprozentig. wird man erwischt wird das gerät eingezogen, kassiert bußgeld und ein paar punkte.

kosten- nutzenrechnung?!


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  • | 12.05.2005 20:15

Ich bin mir ziemlich sicher das da vor einiger Zeit irgend etwas durch die Motorpresse ging ! Evtl. gibt es auch ein Verbot die Edelstahlverstärker zu verkaufen , ähnlich wie die Bu****änger an den Geländewagen ! Was hat das mit dem Bj. zu tun ? Viel ! Nebelschlußleuchte z.B. brauchst du auch erst ab einem gewissen Bj. und viele Oldtimerfahrer schätzen diese Unterlagen unter dem Kennzeichen sehr ! Die brauchen sie dann nicht zu demontieren ! Auf jeden Fall , irgendwas ist da gewesen , da hattedieser Kunde/Chef mit Sicherheit nicht Unrecht , wenn auch nicht erlöschen der BE !
Uli

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