Blitzwarner
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Hey wie sieht das rechtlich gesehen jetzt mit den Blitzwarnern aus? Ich hab gehört erst wurden die komplett verboten und dann wurde das ganze nur eingeschränkt. Nämlich das man sich so nen Warner verbauen darf wenn er nach außen hin sichtbar befestigt. D.h. das Gerät muss man an der Windschutzscheibe oder eben von außen sichtbar montieren. Meine Frage stimmt das? Und wie funktionieren diese Geräte, bzw. sind die gg. alle Blitzer wirksam oder wie oder was? |
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ich hab neulich mal ne reportage gesehen und da wurde nochmal ausdrücklich erklärt dass die verboten sind und von der polizei eingezogen werden. und man muss die an die frontscheibe befestigen, weil die sonst garnicht funktionieren. die reagieren auf radar wenn ich mich nicht irre... |
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Also, ich glaube das eigentliche Teil das dich warnt wird vorne am Grill befestigt (?), nur der "Übermittler" ist im Auto und den muss man sichtbar machen. Mal angenommen das System würde jetzt auf die von mir beschriebene Weise funktionieren, und man würde den "Übermittler" einfach auf die Rückseite von so einer Radioschachtverdeckung drauf montieren => bei Bedarf die Abdeckung umdrehen, also so das es aussieht als wäre da einfach ein leerer Radioschacht. Man müsste da natürlich ein bissl was basteln aber das ist ja wohl dann das kleinere Problem. Also wäre sowas auffällig? |
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Ach und es gibt dann ja auch noch Blitz bzw. Laserblocker, aber die sind definitiv verboten. |
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Ich meine, das es schon immer verboten war, diese Dinger zu benutzen, aber der einfache Besitz war nicht verboten. |
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Aha, also kann man die Teile voll vergessen!? Gut 1000Euro+ is schon sauviel Geld für was was nich die erwünschte Leistung bringt. |
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Hallo Leute ! |
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Erstmal Guten Tag |
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das falk n 200 hat ledeglich die funktion das dort so ziemlich alle festen blitzer angezeigt werden und orte an denen regelmäßig, bzw des öfteren mobile blitzer stehen/standen. das hat mit blitzwarnern wie diese um die es hier geht nix zu tun. |
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danke erstmal |
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Hallo zusammen. |
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Tja, das ist jetzt die Frage: es heißt ja "...kein "technisches Gerät betreiben oder mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören". Demnach dürfte das Gerät nur verboten sein bzw. eingezogen werden, wenn es für eine Radarwarnung bestimmt ist. Ein Navi ist aber in erster Linie zur Routenberechnung, d.h. zur Wegfindung bestimmt und net zur Radarwarnung imo. Ich hab so ne Funktion auch bei mir drin, die is aber net aktiviert, da meins eh warnt, wenn ich die zul. Höchstgeschwindigkeit um mehr als 5 km/h überschreite. Zum Thema Laserwarner: Hab mal gesehen und gelesen, dass die Dinger unbrauchbar sein sllen, da sie auf optischer Basis arbeiten, d.h., die warnen, wenn der Laser das Gerät trifft. Nur: in genau dem Moment ist das Fahrzeug mit seiner Geschwindigkeit schon erfasst. Bremsen hilft dann evtl. net mehr viel. Kann sein, dass aktuelle Geräte besser oder anders funzen. Früher waren Radarwarner fernmelderechtlich (wie Polizeifunkscanner) verboten bzw. Erwerb war erlaubt zu Exportzwecken, jetzt sind sie komplett verboten und können eingezogen werden. |
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Ja, aber da steht auch: Zitat: Aber in §23 Abs. 1b StVO steht nur Dazu gehören auch Navigationssysteme, die in Autos eingebaut sind oder Software, die auf dem Handy installiert ist - sofern sich darin eine Blitzer-Datenbank befindet. Zitat: und nichts von stationären Blitzern, die in ner Datenbank gespeichert sind.Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Vielleicht kann ja mal einer unserer "Freundlichen Helfer" was dazu sagen, wie das genau gehandhabt wird. Hab ich z.B das Recht auf eine neue Navi DVD ohne stationäre Blitzer? Da ich beim Kauf nie darauf hingewiesen wurde, dass es verboten ist. Und bis heute morgen dachte ich auch noch sowas sei erlaubt. |
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Jetz werf ich mal kurz ein. |
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