Klarglasrückleuchten eintragen ???
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ich hab hier diese Klarglasrückleuchten an meinen Golf. |
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mit e-prüfzeichen kannst du ganz normal rumfahren, ohne eintragung! |
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ich würde mal abwarten was walpurgis ind nightwish dazu sagen...die haben wohl davon ahnung |
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Zitat: Das glaub ich nicht, Tim... (zumindest nicht einfach so)Zitat von StreetRacer_206 mit e-prüfzeichen kannst du ganz normal rumfahren, ohne eintragung!Das Thema hatten wir doch in dem anderen Thread schonmal... was wäre dann mit selbstgemachten schwarzen Rückleuchten ? Da ist auch ein e-Prüfzeichen drauf... Also ich denke mal ganz ohne Papiere könnte das schon ein Problem geben... |
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Grundsätzlich ist das mit dem e-Prüfzeichen schon richtig. Wichtig ist aber, dass sich die Genehmigung auf alle beinhalteten Leuchten bezieht. Es müssen die Kennbuchstaben für die einzelnen LTEs, also Schlussleuchte, Bremsleuchte, Rückfahrscheinwerfer, nach hinten gerichtete Blinkleuchte, Nebelschlußleuchte und Rückstrahler enthalten. Rückstrahler (Reflektoren) sind häufig nicht enthalten und müssen dann zusätzlich verbaut werden. |
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doch das geht hab grad ein thread von walpurgis mir durchgelen. er hat geschrieben. alles was ECE oder EGE Prüfzeichen hat is erlaubt, also kann mann einfach so verwenden. |
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Das geht nicht so leicht, das stimmt... Aber es ging ja darum das es hieß "wenn ein Prüfzeichen drauf ist braucht es nicht eingetragen werden". Und da ist es im Grundsatz doch egal ob es um eine Klarglas- oder selbstgemachte, schwarze Rückleuchte geht. Auf beiden ist ein Prüfzeichen. Bei der schwarzen bezieht sich das eben nur nicht auf die Leuchte in der Ausführung... Themaende. |
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@2ergolffreak: |
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die roten glübirnen hab ich mir bei diesem katalog >>> klick <<< gekauft. |
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Zitat: klar, so war das nicht gemeint, aber wenn man sich z.bsp klarglasrückleuchten von nem hersteller holt und da ist ein e-prüfzeichen drauf und man verändert nichts kann man damit rum fahren und bekommt keine probleme!Zitat von Corri16V Zitat: Das glaub ich nicht, Tim... (zumindest nicht einfach so)Zitat von StreetRacer_206 mit e-prüfzeichen kannst du ganz normal rumfahren, ohne eintragung!Das Thema hatten wir doch in dem anderen Thread schonmal... was wäre dann mit selbstgemachten schwarzen Rückleuchten ? Da ist auch ein e-Prüfzeichen drauf... Also ich denke mal ganz ohne Papiere könnte das schon ein Problem geben... ![]() |
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@ 2ergolffreak: |
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Rüchleuchteneinheiten müssen bauartgenehmigt sein. Das schließt die Birnen ein. Auf der Leuchteneinheit ist ein E-Zeichen, also ist sie bauartgenehmigt. Wenn auf den Birnen auch E-Zeichen sind, dann sind auch die bauartgenehmigt und somit zulässig. |
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War diese Woche auch beim Tüv und da hab ich mich so mal mit dem Pfüfer über die Klarglas Rückleuchten unterhalten. Und dann schaute der bei mir nach ob da son Reflektor mit drin ist da der sonst zusätzlich noch angebracht werden müsste. Und das die Polizei jetzt verstärkt größere Parkplätze abfährt und dort Rückleuchten kontrolliert. Und wenn der Reflektor net dran ist gibts 50€ Strafe und ne Strafanzeige. |
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