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Ganz ehrlich - ich finde es OK wenn du mit nur 4cm Bodenfreiheit nicht mehr auf die Straße darfst. |
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Deinen Ärger verstehe ich. Schuld ist meiner Ansicht nach ganz klar derjenige, der dir dein Fahrzeug mit 4 cm Bodenfreiheit positiv begutachtet hat. Ich würde dich auch gleich wieder wegschicken. |
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@GolfIIST Zitat:
Bin dann zur GTÜ gefahren und hab den da abnehmen lassen!!! Problem beim TüV war, daß der nicht in den Bremsenprüfstand kam!!! Der kam wohl drauf abner dann hat die Karre aufgelegen und Räder hingen in der Luft!!! Bei der GTÜ war es absolut kein Thema!!! Der Prüfer ist damit ne Runde um den Block gefahren und hat dann von der Straßenlage geschwarmt und das er garnicht wüßte was die beim TüV haben!!! Hat ein paar Werte eingetragen, Plakette druff und ab dafür!!! Zitat: Vor Gericht behauptet er das Gegenteil. Dann stehst du allein im Regen. Und wenn die Daten überstimmen, die er dir eingetragen hat, mit den Daten, die an deinem Fahrzeug tatsächlich vorhanden sind, dann hat er eben einen Rechtschreibfehler in die Änderungsabnahme reingefummelt. Hab ich genau so erlebt. Geh zum TÜV oder zur DEKRA, da werden sie geholfen !!! Dir bleibt kein anderer Weg, als gegen diesen netten Herrn eine Anzeige zu erstatten. Ansonsten darfst du dein fahrwerk wieder so herrichten, das alles paßt! |
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@ Bernie |
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Zitat: was habt ihr den für straßen das da über 4 cm hohe stücke raus stehen?Zitat von Nicedriver Ganz ehrlich - ich finde es OK wenn du mit nur 4cm Bodenfreiheit nicht mehr auf die Straße darfst. Ich möchte nicht hinter dir herschleichen müssen wenn du versuchst jeden Minibuckel ohne Schaden zu überqueren. Und falls du genügend Cochones hättest zu sagen: "Da fahre ich jetzt mit normaler Geschwindigkeit drüber, egal ob was bricht - Hauptsache ich belästige nicht alle hinter mir." dann hätte ich keine Lust von wegfetzenden Teilen deiner Schüssel getroffen zu werden. Und ebenso ist es OK das du so NICHT in einer holperigen Kurve mit Achsteilen aufsetzen und dabei ausgehebelt und auf meine Fahrbahn versetzt werden kannst. Du siehst - es hat nur Vorteile das du so nicht am Verkehr teilnehmen kannst. da würde ich aber auf passen sonst gehen die felgen kaputt ich habe hier schon mal reingeschrieben mann setzt zwar ab und zu mal auf aber ausgehebelt oder sonst so was passiet glaub ich nie oder hast du schon mal bei einem rennen im tv gesehen das da jemand von der strecke geflogen ist weil er auf gesetzt hat? |
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@GolfIIST |
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Zitat: Zeig doch mal etwas Phantasie: Beim allgemeinen Strassenzustand sind Spurrillen doch normal, kombiniere das noch mit einem hochstehenden Asphaltflicken und/oder einem Schlagloch.Zitat von sssack was habt ihr den für straßen das da über 4 cm hohe stücke raus stehen?da würde ich aber auf passen sonst gehen die felgen kaputt Es gibt Gründe für diese Vorschrift. Zitat: Du vergleichst doch nicht ernsthaft den normalen Straßenverkehr mit einer Rennstrecke? Zitat von sssack ich habe hier schon mal reingeschrieben mann setzt zwar ab und zu mal auf aber ausgehebelt oder sonst so was passiet glaub ich nie oder hast du schon mal bei einem rennen im tv gesehen das da jemand von der strecke geflogen ist weil er auf gesetzt hat? Und es ist ein Riesenunterschied ob du mit Anbauteilen aus Plastik oder GFK aufsetzt oder mit tragenden Teilen. Mein GFK-Gedöns setzt auch ab und an mal auf, da passiert nix - man verliert etwas Lack oder ähnliches, alles reparabel. Bei Achsteilen sieht das schnell anders aus. Ich hatte es GolfIIST bereits pmt: Mein alter E36 war 70 tiefer und hatte nochmal 6cm Kerscher-GFK-Lippe drunter - etwa 6cm Bodenfreiheit (Turnschuh paßte noch drunter, mit Sicherheitsschuhen ging das nicht). Und wenn man halbwegs normal gefahren ist hat das ewig aufgesetzt (außer auf glatt asphaltierten Straßen, die sind aber nicht überall), ganz zu schweigen von Straßen wo es nicht mehr weiterging und ich zurück mußte. Natürlich nicht auf meinen Hausstrecken die ich kannte, aber dummerweise kennt man nicht alle Straßen wo man mal hinfährt. Übrigens ist der Käufer meines Wagens genau so rausgekreiselt wie in meinem Posting: Mit zuviel Gas durch eine S-Kombination, Kurve etwas zu weit geschnitten, linkes hinteres Rad von der Fahrbahn auf den Grünstreifen (der war von anderen Wagen da ausgefahren), mit der Achse hinten links aufgesetzt -> der Arsch ging nach rechts. Durch den Schwung war er aus der Lücke raus, alles griff wieder, er versuchte noch gegenzulenken als der Asphalt zuende war. Grünstreifen andere Straßenseite, Böschung runter, überschlagen. Glück gehabt, das Rückrat war gebrochen aber es geht wieder halbwegs - nur in seinem Job als Maler wird er nie wieder arbeiten können, mit 36 |
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Zitat: 4 cm die armen Armeisen
Zitat von sssack messen die bei euch wirklich nach? bis jetzt war noch jeder wagen bei mir unter 50 cm ganz zu schweigen von der bodenfreiheit von 11cm die man laut dekra haben mußbei uns interesirt das keinen mein wagen hat deine bodenfreiheit von ca.4 cm und die lampen ca 46cm .die dekra hat mich nur weggeschickt weil ich nicht auf die grube gepasst habe (mindestens 8 cm) bin dan zum tüf gefahren die haben eine exta bühne für solche felle. bei mir hat auch noch nie ein polizist nachgemessen ich finde sowieso das eine mindestbodenfreiheit schwachsin ist hauptsache es schleif nix |
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also ich weiss nicht was für eine Scheinwerferhöhe ich beim QP hatte, aber als ich ihn gakauft habe hatte ich ca 3,5 cm eingetragende Bodenfreiheit |
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@Bernie: Also ich weiß noch nicht was du falsch verstanden hast!!! Ich kann den Wagen selber sehr gut hochdrehen aber das sehe ich nicht ein!!! Er soll so wie er eingetragen ist ne Komplettabnahme kriegen, da er jetzt länger abgemeldet war und ne neue Maschiene etc bekommen hat!!! Das hat ja alles nichts mit meinem Fahrwerk zu tun und deshalb will ich das auch nicht ändern!!! |
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Zitat: "War", nicht "ist", Du musst die Verganganheitsform wählen. Bei deiner Komplettabnahme werden die Karten neu gemischt. Da kann es sogar vorkommen, dass Teile, die mal eingetragen waren nach heutigem Stand (z.B. wegen veralteten und nicht mehr gültigen Prüfzeugnissen) nicht mehr eingetragen werden. Weiterhin werden ab 10/2005 Fahrzeuge, die aus alten Teilen mit Hilfe von Neuteilen (das ist blöd beschrieben, wird sich noch klären, das wirklich daraus wird...) aufgebaut werden, als Neufahrzeuge mit allen Vorschriften und einem neuen EZ-Datum versehen werden. Also beim Motorumbau die OBD-Dose nicht vergessen...Er soll so wie er eingetragen ist ne Komplettabnahme kriegen, Skowi |
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@z-coupe: |
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Hab da noch was gefunden über die Scheinwerferhöhe und Bodenfreiheit. |
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meine lippe is 3,5 cm über der strasse, aber insgesamt hat er ja mehr bodenfreiheit............ |
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