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@all: darum muss man seinen alten Schlitten ja auch vorher "umkenzeichnen" sprich eben irgendein anderes Kennzeichen eintragen lassen (Schilder braucht man natürlich nicht zu machen!) .. das ganze ist ne Formalität und das passiert nur aufm Papier ... die Tante streicht Dein Kennzeichen im Brief durch und schreibt irgendein beliebiges anderes freies drüber... dann bleibt dieses x-beliebige Kennzeichen am Auto und nicht Dein Lieblingskennzeichen un Du kannst Dein Auto bedenkenlos abmelden. Mit der Abmeldebescheinigung darst da Auto sogar noch nach Hause fahren ... dann dauert es eine lange nacht bis der Computer damit gefüttert ist und am nächsten Tag kannst Du Dir Dein altes Lieblingskennzeichen für Dein neues Auto holen ... ist doch nicht so schwierig oder? Alles klar-na wunderbar! |
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Zitat: Wo wir gerade bei Halbwahrheiten sind... F16 postete:Ach Jungs ... alles so halbwahrheiten hier ... 0. Eine pauschale Antwort gibt es nicht! 1. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Sperrfrist. Zumindest nicht auf Bundesebene, es sei denn es treten Spezialfälle auf. (Quelle: FRV). 2. Es ist richtig, dass das Kennzeichen beim Fahrzeug bleibt, wenn dieses im gleichen Kreis wieder angemeldet werden sollte. Es sei denn, der neue Halter möchte ein anderes. Von daher ist die Idee der Umkennzeichnung sicher recht gut. 3. Ein Kennzeichen kann erst dann neu zugeteilt werden, wenn es vom KBA freigegeben wurde. Das dies über Nacht geschieht halte ich für unwahrscheinlich. Da es aber regional deutliche Unterschiede gibt, sowohl, was interne Regelungen angeht, als auch im Bezug auf Datenverarbeitung und Übermittlung, kann man das auch nicht pauschal ausschließen. 4. Ich wiederhole mich: Die zuständige Zulassungsstelle kann da sehr genau Auskunft geben, wie lange es mit der Freischaltung dauern wird - Anrufen - Fragen |
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Also ob man ein Fahrzeug auf das neue Fahrzeug übertragen kann oder nicht richtet sich nach der zustndigen Zulassungsstelle. Ansonsten ist es nach Umkennzeichnug ohne weiteres Notwendig. Wir haben das für unsere Kunden auch schon mehefach ausgefürt. |
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Also ob man ein Fahrzeug auf das neue Fahrzeug übertragen kann oder nicht richtet sich nach der zustndigen Zulassungsstelle. Ansonsten ist es nach Umkennzeichnug ohne weiteres Notwendig. Wir haben das für unsere Kunden auch schon mehefach ausgefürt. |
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Du musst dein jetziges Auto Umkennzeichnen , also zum Strassenverkehrsamt fahren und ein anderes Kennzeichen formlos beantragen , kriegst du sofort ! Dein jetziges Kennzeichen lässt du dir reservieren , frag gleich nach der Speerfrist , es geht teilweise mit einigen Wochen , dann kannst du dein neues Auto mit deiner alten Kennung zulassen , wenn die Speerfrist für dich zu lang ist , nimm erst ein anderes Kennzeichen und mache später wieder eine Umkennzeichnung auf deine reservierte Nummer , kostet alles viel Geld , aber wenn du so heiss drauf bist !? |
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Zitat: ich hatte mich vertan
Zitat von Baggi79 @esp262 warste in tecklenburg oder wo biste gewesen?@corsaladynrw 2 jahre??? nie im leben...allerHÖCHSTENS ein jahr,zum teil noch weniger... @F-16 da wette ich mit,aber nicht dagegen weil ich es auch weiß daß es geht und ich gebe dir auch wohl recht man kann sich die nummernschilder auch reservieren lassen...einfach mal nett nachfragen |
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Zitat: das stimmt nicht guck:Zitat von CorsaLadyNrw nein das wollte ich auch bei meinem Corsa das alte Kennzeichen kannst du nicht übernehmen weil es 2 Jahre reserviert ist! Bei mir war es so vor 2 Jahren!@buggy: ja ich war in tecklenburg |
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Also, es soll gehen. Wird sich Montag zeigen, ob die telefonische Auskunft (Kreis Steinfurt / Tecklenburg) richtig war. Nach einer viertelstündigen Diskussion dürfte das Thema wohl ausführlich mit der Dame durch sein. |
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Hallo! |
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Also, Tecklenburg (Kreis Steinfurt) geht. |
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Also wenn du das Auto weiterhin in deinem Landkreis ummelden möchtest, brauchst du kein neues Kennzeichen! Nur wenn du in einen anderen Landkreis gehst dann musst du dies ummelden! |
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