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Hi, |
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Also mein Vater (TüV-Prüfer) sagt mir bei sowas immer nur: |
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Für den K&N hab ich ein gutachten und für die Gruppe A Anlage eine ABE/EWG. Aber es soll anscheindend trotzdem probleme geben beim TÜV. |
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hast du beides schon gekauft? |
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meistens bekommt man nur entwerder einen offenen Lufi oder einen Sport Auspuff eingetragen. Beides so gut wie nie.Wenn man einen leisen Sportauspuff hat dan schon eher. Am besten ausprobieren aber meist wird nein gesagt.Bei Gruppe A wahrscheinkich sowieso weil die nich grad leise ist. |
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Ich hab imo auch einen K&N offenen drinne, zwar noch net eingetragen, da teilegutachten ist. |
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Also Leute!!!!!! |
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Zitat: Wüsste nicht, dass sich die StVZO geändert hätte. Im Gegenteil, ich weiß sogar sehr sicher, dass sie sich nicht geändert hat. Damit bleibt es bei der "alten" Regelung, dass eine Eintragung nicht zwingend nötig ist.
Das mitführen einer ABE reicht nicht mehr aus es muß alles Eingetragen sein |
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Moin erstmal, |
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Also die Sache ist ganz einfach !!! |
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Also noch mal ganz in Ruhe: Zitat: Diese Beamten legen sicher einen strengeren Maßstab an, aber auch die können ein Auge zudrücken Dort gibt es speziell auf Tuning für Autos und Motorräder ausgebildete Beamte und die sind Knallhart. ![]() ![]() |
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Tuning, Anbau, Umbau |
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Schönes Copy & Paste, hat aber nicht wirklich etwas mit dem Thema zu tun. |
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Das ist ja alles schön und gut und richtig was der TÜV dort schreibt. Zitat: ...ist schlichtweg falsch. Und sie geht auch nicht aus dem hervor, was der TÜV dort schreibt.
Das mitführen einer ABE reicht nicht mehr aus es muß alles Eingetragen sein. |
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das problem hatte ich beim tüff |
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