Was ist §21?
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Hallo |
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Der § 21 StVZO beschreibt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge - (Link). |
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Meist wird dafür der irreführende Begriff "Einzelabnahme" benutzt. Wie Nightwish schon geschrieben hat, bekommt das Fahrzeug durch die Begutachtung nach § 21 StVZO eine komplett neue Betriebserlaubnis. Das heißt, dass das Fahrzeug hinterher keine EG-Typgenehmigung mehr hat, sondern eine Einzelbetriebserlaubnis. |
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Ok dann laß ich das mal sein mit Teilen die man mit einer 21iger Eintragung angeblich eingetragen bekommt |
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jetzt ma ne frage das selbe prob hat nen kumpel von mir |
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In den alten Bundesländern nur der TÜV. In den Neuen nur die DEKRA. |
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Ich Kann Dir auch nur empfelen von solchen sachen die finger zu lassen. |
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da habe ich auch mal ne frage zu habe noch schwarze rückleuchten für meinen calibra seiner zeit bei ebay für sau teuer es sind beschichtete orig. rückleuchten mit einen angeblichen gut achten für nachträglich eingefärbte rückleuchten worauf mann sie eintragen lassen kann mein tuner hat mir aber gesagt das das eine fälschung ist und das die nicht eingetragen bekomme habe aber gehört das manche leute sie doch eingetragen bekommen haben ! |
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Deine lasierten Rückleuchten sind nicht zulässig! Ob du die nun eingetragen bekommst oder nicht, dann legen se dir die Karre bei ner Kontrolle still. |
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So sieht´s aus. Dieses Gutachten stammt vermutlich von einem Herrn Indra vom TÜV und eignet sich hervorragend zum Einwickeln von ausgelutschten Kaugummis. |
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