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Im Bereich der Lichttechnik hat sich ja in letzter Zeit einiges getan. Nicht nur Xenon, auch das "normale" Halogenlicht ist in den letzten Jahren spürbar verbessert worden. Neben den Halogenbirnen, die weißeres Licht mit höherer Leuchtdichte abstrahlen, gibt es aber auch Halogenlampen, die nur darauf abzielen, durch eine Blaufärbung Xenonlicht zu imitieren. Alles scheinbar völlig legal, da mit e-Prüfzeichen. Hierzu folgendes: Zitat: Dies bezieht sich wie gesagt auf einige wirklich blau leuchtende Birnen. Die Markenprodukte von Osram, Philips usw. leuchten ja weiß. Unzulässige H4-Glühbirnen mit E13-Prüfzeichen (Blue Laser Light) Version 1 Publikationsdatum ####### Ihr Ansprechpartner ist ####### Dokumenten-Nr. ######## Inhalt Kurzinhalt: Keine der Glühlampen der Kategorie H4 (ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252, WORLD LIGHT H4 12V 60/55W 37R (E13) 252 U, DAWOO H4 12V 60/55W 37R (E13) 252, H4 12V 100/80W UV Kobalt II) erfüllt die Anforderungen der ECE-R 37. Quelle: Schreiben der Autobahnpolizei Karlsruhe (####/####, PM) vom 27.02.2003 in Verbindung mit einem Prüfbericht des Lichttechnischen Instituts der Univ. Karlsruhe, vom 14.02.2003 ----------------------------------------------------------------------- Betreff: Kenntnismitteilung / hier: H4-Glühbirnen mit E13-Prüfzeichen, die den geltenden ECE-Regelungen Nr. 37 nicht entsprechen Bezug: Prüfbericht Nr. 02.2003-1 des Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen Anlage: Prüfbericht des Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe ----------------------------------------------------------------------- [...] wurden vermehrt Fahrzeuge festgestellt, deren nach vorne abstrahlendes Licht bläuliche Verfärbungen aufwies. Ebenfalls auffällig war die erhebliche Blendwirkung dieser Leuchtmittel. Bei verschiedenen Kontrollen wurde festgestellt, daß es sich bei den im Hauptscheinwerfer verwendeten H4-Leuchtkörpern nicht um durch die jeweiligen Fahrzeughersteller eingebauten Originalleuchtkörper handelte. Bei den verwendeten H4-Glühlampen handelte es sich ausnahmslos um im Fahrzeugzubehör erworbene Austauschteile, welche von verschiedenen Herstellern als "Blue Laser Light" bezeichnet werden. Bei diesen H4-Lampen handelte es sich zum einen um vom Hersteller blau eingefärbte und zum anderen um interferenzbeschichtete Leuchtkörper. Zudem weisen alle festgestellten H4-Glühbirnen ein E-Prüfzeichen auf. Das Lichttechnische Institut der Universität Karlsruhe prüfte die o.g. Leuchtkörper auf ihre Zulässigkeit und Übereinstimmung mit der bestehenden ECE-Regelung 37. Bei dieser Untersuchung wurde festgestellt, daß keine der zur Prüfung vorgelegten H4-Glühlampen die Anforderungen der ECE-Regelung 37 erfüllte. Die Prüfergebnisse ergaben, daß das Fernlicht bis zu vier mal weniger Licht zur Ausleuchtung der Fahrbahn liefert. Das Abblendlicht erreicht noch die Hälfte an Leuchtwirkung, verglichen mit der Lichtabgabe einer nicht interferenzbeschichteten, ungefärbten H4-Glühlampe. In gleichem Maße wurden bei den zur Prüfung vorgelegten H4-Leuchten wesentlich höhere Blendwerte festgestellt. Bericht Nr. ########## Gegenstand : Glühlampen für Kraftfahrzeuge Auftraggeber: Autobahnpolizei Karlsruhe Aue 76227 Karlsruhe Gegenstand der Prüfung: ----------------------- 5 Glühlampen der Kategorie H4 und ein blauer Überkolben. Die Glühlampen tragen folgende Bezeichnungen 1: ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252 2: ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252 3: WORLD LIGHT H4 12V 60/55W 37R (E13) 252 U 4: DAWOO H4 12V 60/55W 37R (13) 252 5: H4 12V 100/80W UV Kobalt II Die Lampen sollen ein leicht bläuliches Licht erzeugen. Zu diesem Zwecke tragen die Lampen 1 bis 4 eine Interferenzbeschichtung. Die Lampe Nr. 5 ist bläulich eingefärbt. Prüfung und Prüfergebnisse: --------------------------- [...] Der eigentliche Bericht, den ich hier nicht abdrucken darf, der aber zu dem Ergebnis kommt, dass diese Lampen nicht zulässig sind [...] Die Ursache für diese Abweichungen von den Anforderungen der ECE- Regelung 20 sind zum einen durch den erheblich niedrigeren Lichtstrom der Lampen gegeben, zum anderen trägt aber auch die Lage der Glühwendeln und der Abdeckkappe im inneren der Lampen zum schlechten Abschneiden bei. Auffallend in diesem Zusammenhang ist, dass trotz der erheblich geringeren Fahrbahnausleuchtung die Beleuchtungsstärke an jenem Punkt der Lichtverteilung, der als Maß für die Blendung des Gegenverkehrs (Punkt B50L) dient, nicht in gleichem Maße abnimmt und sogar teilweise über den vorgeschriebenen Mindestwerten liegt. Bei Lampe Nr. 3 ist dieser gegenläufige Effekt besonders ausgeprägt. Obwohl der Lichtstrom nur etwa 50 % des Nennwertes beträgt ergibt sich eine um 25% höhere Blendbeleuchtungsstärke als zulässig. Damit ist davon auszugehen, dass Scheinwerfer die mit dieser Lampe bestückt werden eine erheblich e Blendwirkung des Gegenverkehrs aufweisen. Also bei eBay-Angeboten wie z.B. >diesem hier< ist Vorsicht geboten. Anmerkung: Der eBay-Link ist nur beispielhaft. Ich habe keine Ahnung, ob die dort angebotenen Lampen zu den oben genannten unzulässigen gehören oder nicht. |
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Was ist zum Beispiel mit den Philips BlueVision-Birnen? Bei einem Hersteller wie Philips sollte ich doch wohl davon ausgehen dürfen, das die Lampen Ihr Prüfzwichen zu recht tragen, oder? Shit, jetzt hast Du mich ins Grübeln gebracht, nen leichten Blaustich haben die nämlich auch... (Ich finde einfach, das sieht besser aus als dieses gelbliche Teelicht-Gefunzel der normalen Birnen) |
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Nein nein, wie schon geschrieben sind die Markenprodukte in Ordnung und auch uneingeschränkt empfehlenswert. Die oben angesprochenen Lampen tragen übrigens alle ein e13-Prüfzeichen (Luxenburg). |
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ich dachte jetzt schon, ich habe nähmlich auch die Philips BlueVision-Birnen drine. Aber wenn die i.O. sind dann ist ja gut |
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die leuchtet ja auch eher richtig weiss anstatt blau. |
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also ich hab die philips blau eingefärbte lampen drin, und da sieht man nichts von das die irgendwie blau abstralen, nur helles weiss, bin auch super mit zufrieden |
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Hallo |
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ich hab diese blue Laser light dinger auch mal drin gehabt, aber nur 2 tage. |
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Die Firma EUFAB vertreibt auch diese scheiß Dinger. Haben wir bei Novo im Programm. Echt der letzte Dreck!!! |
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Ich habe die "Polizeischocker" von Ebay bei mir drin. Bin extra vorher zu einem Tüvgutachter von GTÜ gefahren und mir bestätigen lassen das die erlaubt sind (ist ja ein E Prüfzeichen drauf) dann habe ich die eingebaut. |
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Zitat: Dazu hätte ich glatt mal ne Frage es geht um die die Blau lackierten Glaskolben..Zitat von mk5jas Also ich hatte besagte Blue Laser Light mal in meinen Auto verbaut und wurde auch von der Polizei deswegen angehalten. In real sieht das noch schlimmer aus, wenn man richtig reinschaut, leuchten die Teile in alles Regenbogenfarben. Ist zwar nicht groß das Bild,aber man kanns erkennen [img]http://mitglied.lycos.de/mk5jas2/neues/darkava.jpg[/img] Es gibt, was er meint ne andere Form von Glas Kolben der schimmert in so Ölfarben bunt, allerdings nur stellenweise, ist dabei aber 100% NICHT BLAU lackiert sondern komplett klar. Die heißen komischerweise auch Blue Laser Light, wie die oben in Titel angesprochenen lackierten. Die meinte er. @ Walpurgis wie sieht das damit aus. Da ist kein Blaulackierter Kolben und das kann man auch nicht selbst nachfälschen. |
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Es geht explizit um 5 Typen, wie oben im Text beschrieben. Zitat:
1: ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252 2: ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252 3: WORLD LIGHT H4 12V 60/55W 37R (E13) 252 U 4: DAWOO H4 12V 60/55W 37R (13) 252 5: H4 12V 100/80W UV Kobalt II |
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Bei mir kommen nur Serienteile rein...ich halte nichts von diesem Zubehörkram. |
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Zitat: Richtig Zitat von Beast from the east Bei mir kommen nur Serienteile rein...ich halte nichts von diesem Zubehörkram.hatte auch mal was von den blue kack dingern drinne, und die lichtausbeute vor allem bei nasser fahrban ist mehr als nur schlecht, hab mir sofort wieder die originalen birnen reingesetzt. |
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