Lufthutzen "eintragungspflichtig" ?
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Momentan sind mindestens 2 Threads aktiv, in denen es um (selbstgebastelte) Lufthutzen geht. Darin werden die unterschiedlichsten Meinungen vertreten und teilweise als absolut gesicherte Erkenntnisse vertreten, z.B. Zitat: Es muss ganz sicher nicht eingetragen werden. Ist meine auch nicht und haben alle TÜV Menschen bestätigt. Zitat: eintragen lassen muss man sich das nicht. Zitat: Darüber, wie diese Dinger einzuordnen sind, gibt es große Unsicherheit. Gerade im Hinblick auf die Bemühungen der Automobilhersteller, durch dünnwandige und nachgiebige Motorhauben und entsprechend "Luft" darunter die Verletzungsrisiken bei Fußgängeraufprallen niedrig zu halten und den Bemühungen der EU, Richtlinien für die Verträglichkeit von Motorhauben mit Fußgängerköpfen zu erstellen, muss ganz klar gesagt werden, dass diese Hutzen, egal aus welchem Material, das Verletzungsrisiko eines angefahrenen Fußgängers, der über die Haube geht, deutlich erhöht. Für ne Hutze (gibts sowas wirklich wieder ) muss man nicht zum TÜV Die Richtlinie über die Beschaffenheit äußerer Fahrzeugteile zu § 30c StVZO schreibt eindeutig: Zitat: Viele Hersteller, wi z.B. dieser hier (Link) reagieren auf diese rechtliche Unsicherheit dadurch, dass sie in die Artikelbeschreibungen > Ohne ABE oder Gutachten; Nicht zulässig im Bereich der StVZO < mit aufnehmen.Äußere Fahrzeugteile müssen so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim verkehrsüblichen Betrieb des Fahrzeugs niemanden schädigen oder mehr als unvermeidbar gefährden, behindern oder belästigen;namentlich dürfen sie bei Unfällen den Schaden nicht vergrößern. Die Frage, ob so eine Lufthutze nun "eingetragen" werden muss, wird in diesem Thread bestimmt nicht geklärt werden können, aber Pauschalaussagen wie Zitat: (Jetzt bitte nicht übel nehmen)In nem andren Thread gibts das Thema Lufthutze auch. Dort wird behauptet, es wäre TÜV-pflichtig ne Lufthutze einzutragen. Ist aber Blödsinn, weil wenn das die Materialbeschaffenheit stimmt,etc. gibt es dafür keine Grundlage. Und mal ganz ehrlich, ne Beule in der Motorhaube sollte ja nun wirklich nicht so dramatisch sein.. können unter Umständen üble Folgen haben, wenn manch einer blind auf das vertraut, was hier geschrieben wird. |
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Am besten auf den guten Geschmack vertrauen und auf Hutzen verzichten ... |
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Wie sieht es aus mit "Powerdomes", also quasi nach Außen gerichtete Beulen in der Motorhaube, wie Sie z.B. Mitsubishi Eclipse hat? |
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Zitat:
Zitat von walpurgis Zitat: Aber das heißt doch eigentlich, dass Lufthutzen generell nicht verbaut werden dürfen. Denn nen zusätzliches Verletztungsrisiko stellen sie eigentlich alle da.Äußere Fahrzeugteile müssen so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim verkehrsüblichen Betrieb des Fahrzeugs niemanden schädigen oder mehr als unvermeidbar gefährden, behindern oder belästigen;namentlich dürfen sie bei Unfällen den Schaden nicht vergrößern. Ich verstehe bloß nicht, warum man nicht Original-Hutzen eingetragen bekommt. Wenn ich z.B. ne R19 hutze nehme, die bei mir in die Haube schweiße ist es doch egal ob beim Unfall das nen R19 oder nen E36 den Fußgänger ummangelt. Bloß beim R19 ist es legal und beim E36 illegal oder wie? |
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Das kommt da, denke ich, auch auf die Form des Vorderwagens an ... Die potentielle Aufprallfläche ist ja bei deinem Auto anders geformt. |
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Zitat: (Jetzt bitte nicht übel nehmen)In nem andren Thread gibts das Thema Lufthutze auch. Dort wird behauptet, es wäre TÜV-pflichtig ne Lufthutze einzutragen. Ist aber Blödsinn, weil wenn das die Materialbeschaffenheit stimmt,etc. gibt es dafür keine Grundlage. Und mal ganz ehrlich, ne Beule in der Motorhaube sollte ja nun wirklich nicht so dramatisch sein.. können unter Umständen üble Folgen haben, wenn manch einer blind auf das vertraut, was hier geschrieben wird. ******Sorry, war wirklich mein Fehler. |
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