standlicht


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  • | 21.09.2004 19:34

hi,
habe mir blinker mit standlichtfunktion gekauft
nun meine frage kann ich nun 4 standlichter betreiben oder muß ich dann die alten abbauen ?

mfg
ich988


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  • | 21.09.2004 19:43

Du darfst die Dinger überhaupt nicht betreiben. :)

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  • | 21.09.2004 19:44

Zitat:
Zitat von walpurgis
Du darfst die Dinger überhaupt nicht betreiben. :)
Echt nicht???

Hab mir auch welche bei ebay gekauft und die haben eine ABE bei und auf den Blinkern ist ein E Zeichen.
Darf ich die Trotzdem nicht dranbauen???


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  • | 21.09.2004 19:47

Reden wir jetzt von einer kombinierten Leuchteneinheit aus Blinker (orange) und Standlicht (weiß) oder einem orange leuchtenden Standlicht im Blinkergehäuse, wie es in Amerika verbreitet ist (das verstehe ich unter Blinker mit Standlichtfunktion) ?


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  • | 21.09.2004 19:50

ich denke ma er meint die amiblinker. würd mich aber jetz mal auch interessieren wei das is.
:frage:

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  • | 21.09.2004 19:51

Ach so. Ich habe die wo die Blinker (orange Lampen) und Standlicht (weiß) sind. Das Gehäuse ist Klarglas (weiß). Nicht die US-Version.


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  • | 21.09.2004 19:53

ne es handelt handelt sich um klarglasblinker also blinker (genau orange lampe) und standlicht weis(ganz vergessen zu erwähnen)

ach gleich noch ne frage hab auf dem blinker ein E6 zeichen entdeckt
das steht für belgien also darf ich die dinger garnicht betreiben oder ?


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  • | 21.09.2004 19:59

Doch, doch, das ist ja das schöne an den EG-genehmigten Teilen. Die Genehmigung gilt in allen europäischen Ländern. Wer sich nicht sicher ist mit den kombinierten Leuchten:

Jede Leuchte hat einen eigenen Kennbuchstaben, z.B. 1, 1a, 1b oder 11 für nach vorne wirkende Blinker, A für Begrenzungsleuchte (Standlicht) vorne. Diese Kennzeichnungen müssen (neben dem e-Prüfzeichen) auf dem Lampenglas zu finden sein.

Nachzulesen sind die Kennbuchstaben in der Broschüre "Lichttechnische Einrichtungen", die ich jedem bei Fragen rund um Beleuchtung ans Herz legen kann.


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  • | 21.09.2004 20:13

oki danke :)

sind standlichter parkleuchten ?
denn die darf man nur 2 vorn und 2 hinten haben

also müsste ich die im scheinwerfer ausbauen is das auch ok ?


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  • | 21.09.2004 20:22

Den Begriff Parkleuchten gibt es offiziell nicht. Standlichter sind Begrenzungsleuchten. Schau in die Broschüre unter "Begrenzungsleuchten", da findest du alles, was du wissen mußt.


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  • | 21.09.2004 20:33

sorry wenn ich nerve will nur sicher sein :)
da steht: Anzahl: zwei max. vier (jedoch zwei davon in scheinwerfern)

also wenn ich nun die beiden originalen in den scheinwerfern lassen kann ich die beiden in den blinkern auch anschließen
da ich dann max 4 stück habe und zwei davon in scheinwerfern oder ?


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  • | 21.09.2004 20:49

Genau. :)


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  • | 21.09.2004 22:17

oki danke für die super schnelle und gute hilfe :applaus:


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  • | 21.09.2004 22:25

Aber in der Richtlinie steht nicht, dass die Farbe vorgeschrieben ist! Oder?!


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  • | 21.09.2004 22:43

Keine Ahnung, ob das in der Richtlinie steht :?

Aber in der StVZO § 51 I (Begrenzungsleuchten) steht: "Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden."

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