oldtimer ummeldung
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hallo, |
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Die 25. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Oldtimer-Kennzeichen) wurde am 28.7.97 (Nr. I-1180) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 29.7.97 in Kraft getreten. |
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So ein Gutachten kann nur die Technische Prüfstelle (alte Bundesländer TÜV, neue DEKRA) erstellen. Als allererstes solltest du mal unverbindlich beim TÜV vorfahren und fragen, ob du überhaupt eine Aussicht hast, eine Oldtimerzulassung zu bekommen. Dein Fahrzeug muss nämlich "erhaltenswertes kraftfahrtechnisches Kulturgut" sein. |
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Super, danke euch! |
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Erhaltenswertes kraftfahrttechnisches Kulturgut ??? Das gilt meines Wissens nach nur dann wenn es um die Frage geht Einfuhrzoll für Oldtimer ja oder nein !! Für ein H-Kennzeichen gilt : 30 Jahre , guter Zustand - wobei aber eine Note 3 laut Classica Data Richtlinien für die Oldtimerbewertung reicht , kein Zubehör das nicht zeitgenössisch ist - also ein Kamei Spoiler am Käfer ist absolut OK und keine extravaganten Lackierungen sprich z.B. 300 SE W 108 in Lila-metalic ! Es ist also gar nicht so schwer daran zu kommen ! |
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Die Oldtimerzulassung regelt § 21c StVZO. In der dazugehörigen Richtlinie steht das mit dem "kraftfahrtechnischen Kulturgut" ausdrücklich drin. Zitat:
Mindestens 30 Jahre alt und als "kfz-technisches Kulturgut" zu bewerten: Das sind die hauptsächlichen Bedingungen, um ein Oldtimer-Kennzeichen erhalten zu können. Vorher muss das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen eingeholt werden, gemäß Paragraph 21 c der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen". Ob der Veteran noch gut gepflegt und weitgehend im Originalzustand bzw. gekonnt restauriert ist, spielt hierbei eine ausschlaggebende Rolle. Worauf es bei den einzelnen Bauteilen ankommt, ist dem "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern" zu entnehmen |
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So, danke nochmal an alle! |
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ich dachte oldtimer geht schon ab 20 jahren? |
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ab 20 kannst du nen rotes dauerkennzeichen bekommen..... |
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