Stillegen verkehrsunsicherer Fahrzeuge
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Nachdem ich hier in letzter Zeit immer mehr haarsträubende Berichte über Zwangsstillegungen gelesen habe, möchte ich mal meinen Senf zu diesem Thema abgeben. Zitat: Üblicherweise wird die Beseitigung der Mängel sowie die angemessene Frist mittels der Mängelkarte, die die Polizei ausstellt und die nach Behebung der Mängel bzw. Unvorschriftsmäßigkeiten bei der Zulassungsbehörde vorgezeigt wird, geregelt. Vorführen kann man sein Fahrzeug bei der Technischen Prüfstelle (West: TÜV, Ost: DEKRA) oder bei allen anderen Überwachungsorganisationen. So sieht es die StVZO normalerweise auch vor.Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten. Absatz 3: Zitat: Zwischen Absatz 3 und Absatz 1 gibt es natürlich noch den Fall, dass die Zulassungsbehörde (meist vertreten durch die Polizei) den Betrieb untersagt, geregelt inBesteht Anlaß zur Annahme, daß das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1, § 23 Abs. 2, den §§ 24, 27 Abs. 1 bis 3 oder § 28 Abs. 3 Satz 1 je nach den Umständen 1. die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder 2. die Vorführung des Fahrzeugs anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen. Absatz 2: Zitat: Dieses sofortige Untersagen des Betriebs (Stillegen) ist für die Fälle der akuten Gefährsgefährdung oder bei Erlöschen der Betriebserlaubnis gedacht. Dabei ist das mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis bei einer Polizeikontrolle nicht ganz unkritisch, da die Beamten ja keine Sachverständigen sind und nicht beurteilen können, ob die BE nun erloschen ist oder nicht. Nach Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs, für das ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, hat der Fahrzeughalter unverzüglich das Kennzeichen von der Behörde entstempeln zu lassen. Der Fahrzeugschein oder – bei zulassungsfreien (auch kennzeichenfreien) Fahrzeugen – der nach § 18 Abs. 5 erforderliche Nachweis über die Betriebserlaubnis ist abzuliefern. Handelt es sich um einen Anhänger, so sind der Behörde die etwa ausgefertigten Anhängerverzeichnisse zur Eintragung der Entstempelung des Kennzeichens vorzulegen. Als Hilfsmittel zur Beurteilung will ich euch folgendes zur Hand geben. Wenn bei der Hauptuntersuchung der verkehrsunsichere Zustand eines Fahrzeugs befunden wird, kratzt der Ingenieur die alte HU-Plakette ab (nicht die Zulassungsplakette, das darf er garnicht), informiert den Halter, dass er mit dem Fahrzeug nicht mehr fahren darf und die Zulassungsstelle. Zur Einstufung der Mängel gibt es eine Richtlinie. Darin könnt ihr nachsehen, was der Gesetzgeber (neben geringen und erheblichen Mängeln) als verkehrsunsicher einstuft. Download HU-Richtlinie Bitte nicht ausdrucken und in der nächsten Polizeikontrolle dem Beamten unter die Nase halten, denn das ist natürlich keine Richtlinie zum §17 (da steckt natürlich einiger Ermessensspielraum drin), sondern zum § 29, aber immerhin eine Vorgabe vom Gesetzgeber über die Einstufung und Bewertung von technischen Mängeln und der Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge. Als zweites noch den (amtlichen) Beispielkatalog zur Beurteilung, ob die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erloschen ist. Zusammen mit den Grundlagen aus diesem Thread kann man damit recht gut beurteilen, ob die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erloschen ist. Download Beispielkatalog So, ich hoffe, ihr könnt damit ein wenig besser einschätzen, ob eine sofortige Stillegung gerechtfertigt ist, oder ob eine Mängelkarte angemessen gewesen wäre und ob es sich lohnt, dagegen vorzugehen. |
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Das ist doch mal eine wirklich vernünftige Erklärung, die einigen sicher auch weiterhelfen wird. |
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habe das jetzt erst gelesen und muss sagen jetzt dürft jeder aufgeklärt sein |
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hab da mal ne frage zu |
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So wie sich das anhört, ist das schreiben aboluter käse! |
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War der Blödsinn je aktuell....? |
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@walpurgis |
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@ zulassungsfuchs: Zitat: Nein, ein Prüfingenieur darf keine Fahrzeuge entstempeln.
Ob er das darf oder nicht ist mir nicht bekannt! |
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