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@Arno_Nühm: |
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Zitat: Also sieht es bei Euch nicht anders aus als bei uns. Die Polizei und auch die Stadt wollen, oder dürfen nicht mit uns in Kontakt treten. Warum weis der Geier. Und dabei würde sich der Einsatz von 3 Hundertschaften problemlos auf 3 Streifenwagen begrenzen lassen, wenn es heißt "Ras in den Mai".
aber leider besteht da kein interesse dran zumindest von offizeiller seite! |
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Zitat: Na das ist aber sehr vereinfacht
Die Aufgaben und Kompetenzen richten sich nach dem Polizeigesetz des Landes, in dem ihr wohnt. Zudem gibt es die StPO und viele weitere Gesetze, die das Einschreiten regeln. So einfachist das. |
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Zitat: Na schön, Du hast es ja so gewollt:Zitat von Nightwish Zitat: Na das ist aber sehr vereinfacht Die Aufgaben und Kompetenzen richten sich nach dem Polizeigesetz des Landes, in dem ihr wohnt. Zudem gibt es die StPO und viele weitere Gesetze, die das Einschreiten regeln. So einfachist das. NRW: PolG ansonsten: StPO, LimSchG, BimSchG, OwiG, BGB, StVO, StVG, FeV, StVZO, BOKraft, VersG, AO, KraftStG, PflichtVersG, VwVfG, VwGO, GVG, POG, SDÜ, PsychKG, JGG, WaffG und und und. Und alle diese Vorschriften müssen bekannt sein. Zumindest sollte man wissen, wo es steht... Reicht das?! |
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Finde ich ja ehrlich super,dass hier Polizisten nicht immer nur als Radarpistoleros beschimpft werden,gut das mal einer zu Wort kommt!Muss sich keiner schämen,dass er Polizist ist! |
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Also wenn ich das mal richtig verstanden hab gibt es eine Gewaltenteilung |
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Zitat: Nein, das habe ich nun wirklich nicht gewollt.Na schön, Du hast es ja so gewollt Zitat: Aber es zeigt sehr anschaulich, dass es genau das NICHT ist: einfach.
Zudem gibt es die StPO und viele weitere Gesetze, die das Einschreiten regeln. So einfachist das. |
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Zitat: Endlich mal einer, der mich versteht!!!
Aber es zeigt sehr anschaulich, dass es genau das NICHT ist: einfach. |
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Also wenn es nur um die Strafprozeßordnung geht, dann kann ich zwei ücher empfehlen die gibts über die Kammern oder jeden Buchhandel zu beziehen. |
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