Gültigkeit von einem Erste-Hilfe-Lehrgang? - Seite 1

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  • Opel-Psycho
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  • | 22.09.2003 16:46

Also ich habe, wie die meisten anderen auch, einen Erste-Hilfe-Lehrgang in der Schule gemacht und der ist jetzt schon etwas mehr als zwei Jahre her. Nun wollte ich euch mal fragen, ob man den trotzdem noch verwenden kann, da meine Kumpels meinten, dass dieser nur eine Gültigkeit hat von zwei Jahren. So gesehen wäre dieser Lappen dann ja völlig sinnlos gewesen und das Geld wäre dann auch rausgeschmissen.
Auf dem Schein selbst steht nichts von einer Gültigkeit. Da steht nur, das man den verwenden kann für bestimmte Führerscheinklassen nach § 19 der Verordnung über die Zulasssung.....

Ich hoffe nicht, das ich jetzt noch einmal einen machen muss. Oder falls doch, gibt es da dann vielleicht eine Möglichkeit einfach nur einen Auffrischungskurs zu belegen, wo man dann nur kurz noch einmal alles abhandelt in eins zwei Stunden???


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  • | 22.09.2003 16:56

Also normalerweise hat der nach wie vor seine Gültigkeit. Zumindest war das zu meiner Zeit so und das ist ja auch noch nicht sooooo lange her ;)

Ruf doch einfach mal beim Tüv oder Fahrschule an.

  • Opel-Psycho
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  • | 22.09.2003 16:59

Also ich wollte da sowieso jetzt in den nächsten Tagen mal hingehen, aber ich wollte das schon mal so im Vorfeld wissen, damit ich ungefähr weiss, was auf mich so zukommen wird. Denn auf einen Erste-Hilfe-Kurs habe ich echt nicht noch einmal Bock.


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  • | 22.09.2003 17:03

Naja schaden kann das nie..obwohl nach 1 Woche hat man sowieso alles vergessen. So ging mir das zumindest ;)

  • Sven
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  • | 22.09.2003 17:04

also meiner war zum Glück noch nicht abgelaufen (waren noch so 2-3 Monate), als ich meinen Führerschein gemacht habe, sonst hätte ich nochmal so´n Kurs mitmachen und Gebühr zahlen müssen ...
wenn mich jetzt jemand fragen würde, wie die stabile Seitenlage geht, ich würde auch erstmal überlegen... geht sicher vielen hier so, oder ?


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  • | 22.09.2003 17:06

Der gillt imho so lange wie du diesen Schein da nicht verklüngelst :) und das muss schon nen Kurs sein der diese KFZ-richtlinien erfüllt, son Wald und Wiesen Kurs kommste nicht weit mit :)
Musst halt nur nachweisen können das du dabei warst.

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  • | 22.09.2003 17:15

Meine Ausbildung in Erste Hilfe ist 4 Jahre gültig. da ich aber inner Feuerwehr bin bekomme ich eh jedes Jahr ne neue.

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  • | 22.09.2003 17:17

Okay dann weiss ich erst einmal Bescheid. Da bin ich erst mal froh, falls das stimmt mit der unbegrenzten Gültigkeit.
Und ein Wald und Wiesenschein ist das auch net. Das ist schon so ein 16 Stunden Lehrgang gewesen, aber das Beste daran ist, das ich dafür wie gesagt keine Freizeit opfern musste. Das war alles schön während der Schulzeit. :D


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  • | 22.09.2003 19:18

Nix unbegrenzt! Der ist nur 2 Jahre gültig. Laut Gesetzt bist Du nur nicht verpflichtet daß Du ihn nach 2 Jahren wiederholen mußt. Brauchst Du den aber für Deinen Führerschein, dann darf es nicht länger als 2 Jahre her sein! ;)

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  • | 03.10.2003 16:22

So wie es Gol3VR6Turbo erklärt hat ist es schon richtig so wurde es mir letzte woche beim Roten Kreuz auch erklärt.


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  • | 03.10.2003 16:32

also ich bin im schul sani dienst und wir machen jedes jahr ne aufrischungskur.
aber normelr muss man das nur alle zwei jahre machen.
machen kann man das unteradreem auch beim roten kreuz!

mfg
***campino89***

  • ~Miss DJane
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  • | 09.10.2003 06:47

Zitat:
Zitat von Golf3VR6Turbo
Nix unbegrenzt! Der ist nur 2 Jahre gültig. Laut Gesetzt bist Du nur nicht verpflichtet daß Du ihn nach 2 Jahren wiederholen mußt. Brauchst Du den aber für Deinen Führerschein, dann darf es nicht länger als 2 Jahre her sein! ;)
mööööööp! einspruch!!!

hab meinem im 9. schuljahr gemacht und der is immer noch gültig. weiss ich rein zufällig , weil ich nämlich vor 2 wochen meinen führerschein neu beantragt hab und den schund da abgegeben musste (hatte den natürlich erst verbummelt und dann beier führerscheinstelle nachgefragt, ob ich den jetzt neu machen muss. die tante vonner führerscheinstelle hat gesagt, wenn ich den nich wiederfinde, muss ich neu machen, sonst nich. hab ihn aber gott sei dank wiedergefunden) .

oder gilt das mit den 2 jahren nur, wenn man den lappen grade neu macht? ich brauch den jedenfalls nich nochmal machen

  • ~Matze
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  • | 09.10.2003 08:07

Wir hatten vor ein paar Jahren in meiner alten Firma mal eine Wiederholung ähnlich des Führerscheinlehrgangs gemacht.

Man kann ehrlich sagen, dass 80 % aller Leute im Lehrgang wichtige Lebensnotwendige erste Hilfe Übungen vergessen hatten.

Der Lehrgang ging über die ganze Woche verteilt, jeden Tag über 5 Stunden, das war schon mal nicht schlecht.


Matze


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  • | 14.03.2007 19:56

*staub vom Thread pust*

Hab zu dem Thema nun auch nochmal eine Frage.

Ich hab im September 2005 nen Erste Hilfe Kurs gemacht.

Da ich nun meinen Motorradschein machen will, muss ich ja auch wieder ne Bescheinigung abgeben, das ich an nem Erste Hilfe Kurs teilgenommen habe.

Kann ich nun die Bescheinigung von 2005 noch verwenden, oder muss ich nochmal einen Kurs machen?

Ich frage nochmal, weil ich überall andere Info's bekomme.

Hoffe ihr könnt mir helfen :)


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  • | 14.03.2007 20:05

wann haste den 2005 gemacht? wenn er noch unter 2 jahre ist kannste ihn verwenden;)
muss ihn nächstes jahr von DLRG wieder aus wiedehollen;)
alle 2 Jahre^^

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