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Also normalerweise hat der nach wie vor seine Gültigkeit. Zumindest war das zu meiner Zeit so und das ist ja auch noch nicht sooooo lange her |
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Also ich wollte da sowieso jetzt in den nächsten Tagen mal hingehen, aber ich wollte das schon mal so im Vorfeld wissen, damit ich ungefähr weiss, was auf mich so zukommen wird. Denn auf einen Erste-Hilfe-Kurs habe ich echt nicht noch einmal Bock. |
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Naja schaden kann das nie..obwohl nach 1 Woche hat man sowieso alles vergessen. So ging mir das zumindest |
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also meiner war zum Glück noch nicht abgelaufen (waren noch so 2-3 Monate), als ich meinen Führerschein gemacht habe, sonst hätte ich nochmal so´n Kurs mitmachen und Gebühr zahlen müssen ... |
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Der gillt imho so lange wie du diesen Schein da nicht verklüngelst und das muss schon nen Kurs sein der diese KFZ-richtlinien erfüllt, son Wald und Wiesen Kurs kommste nicht weit mit |
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Meine Ausbildung in Erste Hilfe ist 4 Jahre gültig. da ich aber inner Feuerwehr bin bekomme ich eh jedes Jahr ne neue. |
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Okay dann weiss ich erst einmal Bescheid. Da bin ich erst mal froh, falls das stimmt mit der unbegrenzten Gültigkeit. |
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Nix unbegrenzt! Der ist nur 2 Jahre gültig. Laut Gesetzt bist Du nur nicht verpflichtet daß Du ihn nach 2 Jahren wiederholen mußt. Brauchst Du den aber für Deinen Führerschein, dann darf es nicht länger als 2 Jahre her sein! |
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So wie es Gol3VR6Turbo erklärt hat ist es schon richtig so wurde es mir letzte woche beim Roten Kreuz auch erklärt. |
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also ich bin im schul sani dienst und wir machen jedes jahr ne aufrischungskur. |
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Zitat: mööööööp! einspruch!!!Zitat von Golf3VR6Turbo Nix unbegrenzt! Der ist nur 2 Jahre gültig. Laut Gesetzt bist Du nur nicht verpflichtet daß Du ihn nach 2 Jahren wiederholen mußt. Brauchst Du den aber für Deinen Führerschein, dann darf es nicht länger als 2 Jahre her sein! hab meinem im 9. schuljahr gemacht und der is immer noch gültig. weiss ich rein zufällig , weil ich nämlich vor 2 wochen meinen führerschein neu beantragt hab und den schund da abgegeben musste (hatte den natürlich erst verbummelt und dann beier führerscheinstelle nachgefragt, ob ich den jetzt neu machen muss. die tante vonner führerscheinstelle hat gesagt, wenn ich den nich wiederfinde, muss ich neu machen, sonst nich. hab ihn aber gott sei dank wiedergefunden) . oder gilt das mit den 2 jahren nur, wenn man den lappen grade neu macht? ich brauch den jedenfalls nich nochmal machen |
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Wir hatten vor ein paar Jahren in meiner alten Firma mal eine Wiederholung ähnlich des Führerscheinlehrgangs gemacht. |
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*staub vom Thread pust* |
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wann haste den 2005 gemacht? wenn er noch unter 2 jahre ist kannste ihn verwenden |
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