E-Zertifikat bei Hi-Fi

  • Sven
    Gast
  • Sven
    Gast
  • | 12.10.2003 16:53

Wer kann mal klarstellen, was es jetzt eigentlich mit dem E-Zertifikat bei Powercaps und Endstufen auf sich hat ?

Wenn man sich z.B. Auktionen wie diese:

Klick
mal anschaut... stimmt das alles, was die schreiben, oder bezweckt das dann doch mehr den Kaufwillen des Kunden zu bestärken, damit gerade dieses Produkt gekauft wird ?

Mit Bildern wie diesem hier:

[img]http://www.branchentip24.de/ebay/cap_verboten.jpg[/img]

und so einem Text:

Zitat:
Hier eine kleine Erläuterung zum E-Zertifikat :

Seit Ende 2002 ist diese Zertifizierung ( E-Zertifikat nach ECE R 72/245 und 95/54 ) für alle und jegliche Dinge vorgeschrieben,
welche elektrisch betrieben werden und im oder am Fahrzeug eingebaut werden.

Als Beispiel : Ich kaufe mir einen Monitor für das Auto, weil ich dort DVD abspielen möchte. Dieser Monitor hat aber
diese E-Zertifizierung nicht.
Jetzt komme ich in eine Polizeikontrolle, der Beamte fragt mich dann nach dem Monitor und lässt mich weiterfahren.
Kurz darauf erhalte ich eine Vorladung zur technischen Überprüfung des Fahrzeuges, da die Polizei inzwischen die Datenbank
der Zertifizierungen nach dem Monitor durchsucht hat. Ich fahre also zur technischen Überprüfung, dort wird dann mein
Auto sofort stillgelegt, bis eben dieser Monitor wieder ausgebaut ist !
Im schlimmsten Falle wird Ihr Fahrzeug schon bei der fahrzeugkontrolle stillgelegt !

Also ist es absolut wichtig, nur Produkte mit der Zertifizierung nach ECE R 72/245 und 95/54 im Auto einzubauen !

Wir vertreiben ausschließlich zertifizierte Produkte ! So eben auch unsere Neon-Light`s, Under-Car-Kit`s und diesen Powercap !
wird da eher der Käufer verunsichert oder ist das wirklich so ?
Soll ich mein Powercap jetzt wegwerfen, nur weil es bei denen auf der schwarzen Liste steht und kein E-Zeichen hat,... wer achtet denn bitte beim Kauf auf sowas ?


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  • | 12.10.2003 18:19

Geht dann mit solchen Sachen die Betriebserlaubnis ganz flöten?


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  • | 12.10.2003 18:26

Nein, die Betriebserlaubnis geht nicht verloren, den wenn du die Sachen noch vor dem 01.01.03 gekauft hast, kannst du sie noch weiterverwenden. Den sonst müsste ja jeder, der sein Auto vor 2003 gekauft hat neue Boxen und Radio einbauen !

MFG

HAIDUK

  • mk5jas
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  • | 12.10.2003 21:09

Die Betriebserlaubnis wird wohl nicht flöten gehen. Der Versicherungsschutz aber, wenn du z.B. dein Auto abbrennst mit so einen Teil. Ist genauso wie mit Verstärkern. Und eine Sicherung an der Batterie ist auch Pflicht für die Versicherung, sonst sagen die nacher, das man grob fahrlässig gehandelt hat und dann kann man alles selber bezahlen.
das ist das was ich dazu gehört habe, ob das nun vom Gesetz her stimmt weiß ich nicht.


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  • | 03.11.2003 21:35

Hi
Das gilt nur ab dem Datum in den Handel gebrachten sachen!
Händler sind dazu bei Neuware zu verpflichtet! Bei Gebrauchtsachen ist das nicht so!

Der text oben ist totaler schwachsinn! Denn dann sage ich: Ich habe ihn gebraucht vorher gekauft :D

Gruß
Daniel

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