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Zitat: Die Intensität spielt sehr wohl eine Rolle, denn im Gesetzestext steht eindeutig, dass die NSW nur bei erheblicher Sichtbehinderung eingeschaltet werden dürfen. Das setzt eine gewisse Intensität vorraus. Ein Nieselregen dürfte wohl kaum zu erheblicher Sichtbehinderung führen.Zitat von .:Querulant:. also bei regen, nebel und schnee darfst du sie einschalten! und jetzt kommt das entscheidene, was jeder 2 polizist nicht weiss und immer verwechselt:DIE INTENSITÄT DES NIEDERSCHLAGS IST UNERHEBLICH!! die unterschreitung der 50m sichtweite bezieht sich lediglich auf die nebelschlussluchte! Ich hab mich da erkundigt, weil ich es satt hatte immer zu bezahlen und wenn man die polizei auf diese tatsache hinweist hat man auch kein problem! also sobald es nieselt mach ich die dinger an! Es gibt sogar polizisten, die das wissen! (ausserdem fahren die immer mit neblern, egal bei welchem wetter...) Richtig ist, dass die 50 m nur für die Schlussleuchte präzise angegeben sind. Aber das ändert nichts daran, dass für die NSW auch eine Sichtbehinderung vorhanden sein müssen. Die meisten Polizisten wissen das, weil sie den Gesetzestext genau gelesen haben - im Gegensatz zu manch anderem... |
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ja, wobei ich ja behaupten kann, dass es, wenns grade noch bei der kontrolle nieselt, der regen grade stärker war und ich die noch anhatte, weil ich befürchten musste, dass es wieder stärker wird. |
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gut das die leute die sich sowas ausdenken total die vorurteile und von nix nen plan haben, klar das man das als intelligentester mensch der welt besser weiß. |
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Zitat: wohl dem der sowas nicht nötig hat Zitat von iral also auf fotos sieht das vielleicht mal besser aus, aber wer damit rumfährt weiß doch imho eigentlich dass er dafür von 99% der verkehrsteilnehmer und fussgänger mit führerschein nur belächelt und für einen idioten gehalten wird. passt halt wieder ins kurvenopfer-klischee Mit eingeschalteten neblern rumfahren ist eine sache, wenn einer aber nachts nur mit standlicht und nsw rumeiert hört für mich der spass auf. |
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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Zitat: das mit dem standlicht (begrenzungsleuchten) vergessen die meisten aber wohl sehr schnell wieder
Zitat von Nightwish Die meisten Polizisten wissen das, weil sie den Gesetzestext genau gelesen haben - im Gegensatz zu manch anderem... |
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