Golf 4 Xenon Umbau - Seite 2

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  • | 13.03.2007 03:59

@garett: Das bleibt trotzdem unzulässig. Die Scheinwerfer wurden mit Halogen-Leuchtmitteln geprüft - nicht mit Xenon-Brennern oder sonstigen Gasendladungslampen.
Und wer 'nen (originalen) Halogen-Golf4-Scheinwerfer nicht von der Xenon-Version unterscheiden kann ist blind!


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  • | 13.03.2007 08:09

Zitat:
@garett: Das bleibt trotzdem unzulässig. Die Scheinwerfer wurden mit Halogen-Leuchtmitteln geprüft - nicht mit Xenon-Brennern oder sonstigen Gasendladungslampen.
Und wer 'nen (originalen) Halogen-Golf4-Scheinwerfer nicht von der Xenon-Version unterscheiden kann ist blind!
Kann mich Mille007 nur anschliessen!

Mit solchen Rumbasteleinen wollen wir mal als ernstzunehmende Gruppe im Strassenverkehr auftreten? Da verstehe ich die ganzen "Tuningverbots-Anstregungen" der Hersteller voll und ganz...

Skowi


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  • | 13.03.2007 08:12

Zitat:
Nochwas-woher soll beim 4er Golf ein Verdachtsmoment bezüglich nachgerüsteten Xenon aufkommen?
Du die falschen Kennzahlen auf dem Abschlussglas. Um nur mal ein Beispiel zu nennen... =)


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  • | 13.03.2007 08:17

... wenn wir schon anfangen:

Dann auch der vorhandene LWR-Schalter im Armaturenbrett...


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  • | 13.03.2007 12:38

Zitat:
Zitat von Skowi
Zitat:
@garett: Das bleibt trotzdem unzulässig. Die Scheinwerfer wurden mit Halogen-Leuchtmitteln geprüft - nicht mit Xenon-Brennern oder sonstigen Gasendladungslampen.
Und wer 'nen (originalen) Halogen-Golf4-Scheinwerfer nicht von der Xenon-Version unterscheiden kann ist blind!
Kann mich Mille007 nur anschliessen!

Mit solchen Rumbasteleinen wollen wir mal als ernstzunehmende Gruppe im Strassenverkehr auftreten? Da verstehe ich die ganzen "Tuningverbots-Anstregungen" der Hersteller voll und ganz...

Skowi
Kann man echt vergessen. Sobald man für den Scheinwerfertyp nicht zulässige Birnen reinmacht erlischt die Betriebserlaubnis (Ich glaub sogar vom ganzen Auto). Auserdem blenden in einen Halogenscheinwerfer eingebaute Xenonlampen wie wenn man mit Fernlicht fahren würde. Und ab dem nächsten Tüvbesuch oder Polizeikontrolle kannst dein Auto dann ganz stehen lassen.

Edit:Auch günstig und wie ich finde richtig gutaussehend


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  • | 13.03.2007 13:32

Das mit der DC und HC Kennung auf den Scheinwerfer weiß ich auch...aber ihr geht wahrscheinlich bei der kontrolle zum Bu*** hin un sagt "ey guck ma ich hab Xenon nachgerüstet un es fällt dir ja nichmal auf" oda wie man man man..:rolleyes:
Der Unterschied liegt wie schon gesagt in der DE Linse!! Der Brenner sitzt dahinter nicht zu vergleichen mit einem FF-Reflektor das ist ein großer unterschied! Das Lichtbild und die Asymetrische aufteilung auf der Fahbahn entsprechen 1:1 der Halogenlampe.Keine veränderung des Scheinwerfers oder des Sockels.
FAKT!: ist ich habe es zusammen mit SWRA (RS2 wischdüsen) ganz normal bei BadCar eintragen lassen,der Prüfer hat sich vom Lichtbild selber überzeugt und ich hab ihm au nix nebenbei in die Tasche geschoben.:hut: Im Gegenteil hab mich lange mit ihm unterhalten und er sagte zb.zur Qualität der offiziellen Nachrüstung O-Ton
"Bei den von der Firma Hella angeboten Nachrüstsätzen (zb. für den 4er Golf wie oben) macht der Sensor an der HA nur eins:den Beladungszustand ausgleichen! nicht die Fahrbahnunebenheiten,soviel zum thema Hestellerlösung." wusste ich auch schon vorher nur aber als er das mit einem augenzwinkern sagte:rolleyes:,naja gut das nur mal nebenbei.


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  • | 13.03.2007 16:39

Zitat:
Zitat von garett
FAKT!: ist ich habe es zusammen mit SWRA (RS2 wischdüsen) ganz normal bei BadCar eintragen lassen,der Prüfer hat sich vom Lichtbild selber überzeugt und ich hab ihm au nix nebenbei in die Tasche geschoben.:hut:
Ich glaub wen dem sein Chef was davon mitkriegt darf der Prüfer einen Spaziergang zum Arbeitsamt machen.:rolleyes:

Zitat:
garett postete
"Bei den von der Firma Hella angeboten Nachrüstsätzen (zb. für den 4er Golf wie oben) macht der Sensor an der HA nur eins:den Beladungszustand ausgleichen! nicht die Fahrbahnunebenheiten,soviel zum thema Hestellerlösung." wusste ich auch schon vorher nur aber als er das mit einem augenzwinkern sagte:rolleyes:,naja gut das nur mal nebenbei.
Genau, und selbst wenn er das nur das tut, hat man es mit einem Illegalem - was nachträglich reingeschraubte Xenonlampen nämlich sind - nicht! Du musst nicht versuchen dich irgendwie zu entschuldigen, es ist Illegal und Basta!

Kann man sich ja auch alle Lieder ausm I-net illegal runterladen und dann sagen der Prüfer hat gesagt sie hören sich besser an als von einer gekauften CD.:rolleyes: Macht es auch nicht weniger verboten.


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  • | 13.03.2007 17:40

Ich will mich doch net entschuldigen! für was?! es funktioniert ist eingetragen und damit bin ich rum!! Ich bau kein mist der net funtioniert davon hat keiner was.Und im übrigen interessieren mich solche kleinigkeiten wie Xenon bei einen Leistungsgewicht von 3kg pro PS nich wirklich.;) muß ja auch jeder selber wissen was er macht:hut:
Ps. Mein letzter Alltagsflitzer mußte gehn weil mir bei 140 auf da bahn ne Spoilerstosstange vom honda civic durch die scheibe gekracht ist,sie war mit einem! Kabelbinder festgemacht:oah:Kommentar des fahrers bei der Polizei:ich hatte im Moent nix anderes und dachte es hält...:boese:soviel zum Thema gefährlichkeit beim tuning es ist alles relativ.:hut:


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  • | 13.03.2007 17:47

Du hast einen Xenonbrenner in einem Halogenscheinwerfer ohne Leuchtweitenregulierung eingetragen bekommen ?

Zitat:
"Bei den von der Firma Hella angeboten Nachrüstsätzen (zb. für den 4er Golf wie oben) macht der Sensor an der HA nur eins:den Beladungszustand ausgleichen!
Freilich, mehr ist ja auch nicht vorgeschrieben. Es geht ja um eine automatische LWR, nicht um eines dynamische.

Im Übrigen kannst du gerne die technische Umsetzung "deiner" Lösung beschreiben und wie gut sie funktioniert, was die Leucht- und Blendwirkung betrifft. Da widerspreche ich dir nicht einmal. Nur stellst du es die ganze Zeit so hin, als wäre es mehr oder weniger legal, und das ist es nun einmal nicht.


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  • | 13.03.2007 18:14

Ist alles weiter oben beschrieben da gibts kein gebastel.und trozdem gibt es genügend firmen und Prüfer wo das kein Thema ist. und selbst wer es nicht eingetragen hat-wenns mal hart auf hart (vor einem Richter) kommt ist übrigens nicht die Legalität der DC-HC Kennung mit dem umbau entscheident sondern ob im konkreten Fall eine wirkliche! Gefährdung von dem Scheinwerfer ausgegangen ist die zu etwas geführt hat.
Die eintragung ist bis jetz akzeptiert worden also warum soll ich mir ein Problem hinmachen wo keins ist und wenn der erste Grüne weiße (egal um was es sich am fahrzeug handelt)sagt "interessiert mich nicht was eingetrgen ist" setzt er sich über einen anerkannten Sachverständigen hinweg und kann das bitte mit dem ausdiskutieren:hut:


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  • | 13.03.2007 18:30

Ich weiß ja nicht, wieviel Erfahrung du in Sachen Erlöschen der BE schon vor Gericht gesammelt hast. Mein bescheidene Erfahrung ist jedoch deutlich anders als die von dir beschriebene...

Meine Rechtskenntnis übrigens auch =)


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  • | 13.03.2007 19:22

Zitat:
Zitat von garett
.Und im übrigen interessieren mich solche kleinigkeiten wie Xenon bei einen Leistungsgewicht von 3kg pro PS nich wirklich.;)
Ich will sehen was du von 3kg pro PS hast, wenn du nachts auf der Landstraße mit 100km/h nen Chrash hast weil deine Illegal-funzeln das entgegenkommende Auto so geblendet haben das es auf deine Fahrspur gekommen ist. Möchte deine Meinung dann nochmal hören wenn du entweder schwerverletzt im Krankenhaus oder sogar nicht besonders lebindig in ner Kiste liegst.:rolleyes:


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  • | 13.03.2007 19:46

Zitat:
Zitat von garett
Das mit der DC und HC Kennung auf den Scheinwerfer weiß ich auch...aber ihr geht wahrscheinlich bei der kontrolle zum Bu*** hin un sagt "ey guck ma ich hab Xenon nachgerüstet un es fällt dir ja nichmal auf" oda wie man man man..:rolleyes:
Du brauchst ihm das doch gar nicht sagen. Das steht doch groß und breit im Fahrzeugschein.

Ob die Gefährdung besteht oder nicht entscheidet doch dann auch nicht der Herr Polizist, sondern ein Sachverständiger oder gar das lichttechnische Institut.

Unterm Strich kann das dann seeeeeeeehhhrr teuer werden.

Du sagst du arbeitest bei dem Verein und lässt dann hier sowas ab. Du solltest deinen Job an den Nagel hängen. Du hast nicht dierichtige Einstellung dazu.

Nur meine Meinung.


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  • | 13.03.2007 20:04

Ich weiß nicht, was da ein Sachverständiger noch groß entscheiden will?! In der StVZO, dem für diesen Fall ausschlaggebenden Gesetzeswerk, steht folgender, schwer falsch zu verstehender Satz:

Zitat:
Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 (Anm.: Teile mit E-Zeichen, u.a. Scheinwerfer ;) ) in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.


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  • | 13.03.2007 22:05

Ich arbeite bei dem Verein der die SW herstellt nämlich AutomotiveLighting.(konstruktion und Prototypenbau) soviel zum thema beruf wechseln.
So und jeder soll so fahrn wie und mit was er es für richtig hält.
und ich flieg auch net mit 130 an ner Grundschule vorbei um mich zu profilieren wie manch anderer und das ist meine Meinung.fertig.:hut:

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