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@garett: Das bleibt trotzdem unzulässig. Die Scheinwerfer wurden mit Halogen-Leuchtmitteln geprüft - nicht mit Xenon-Brennern oder sonstigen Gasendladungslampen. |
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Zitat: Kann mich Mille007 nur anschliessen! @garett: Das bleibt trotzdem unzulässig. Die Scheinwerfer wurden mit Halogen-Leuchtmitteln geprüft - nicht mit Xenon-Brennern oder sonstigen Gasendladungslampen. Und wer 'nen (originalen) Halogen-Golf4-Scheinwerfer nicht von der Xenon-Version unterscheiden kann ist blind! Mit solchen Rumbasteleinen wollen wir mal als ernstzunehmende Gruppe im Strassenverkehr auftreten? Da verstehe ich die ganzen "Tuningverbots-Anstregungen" der Hersteller voll und ganz... Skowi |
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Zitat: Du die falschen Kennzahlen auf dem Abschlussglas. Um nur mal ein Beispiel zu nennen... Nochwas-woher soll beim 4er Golf ein Verdachtsmoment bezüglich nachgerüsteten Xenon aufkommen? ![]() |
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... wenn wir schon anfangen: |
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Zitat: Kann man echt vergessen. Sobald man für den Scheinwerfertyp nicht zulässige Birnen reinmacht erlischt die Betriebserlaubnis (Ich glaub sogar vom ganzen Auto). Auserdem blenden in einen Halogenscheinwerfer eingebaute Xenonlampen wie wenn man mit Fernlicht fahren würde. Und ab dem nächsten Tüvbesuch oder Polizeikontrolle kannst dein Auto dann ganz stehen lassen.Zitat von Skowi Zitat: Kann mich Mille007 nur anschliessen! @garett: Das bleibt trotzdem unzulässig. Die Scheinwerfer wurden mit Halogen-Leuchtmitteln geprüft - nicht mit Xenon-Brennern oder sonstigen Gasendladungslampen. Und wer 'nen (originalen) Halogen-Golf4-Scheinwerfer nicht von der Xenon-Version unterscheiden kann ist blind! Mit solchen Rumbasteleinen wollen wir mal als ernstzunehmende Gruppe im Strassenverkehr auftreten? Da verstehe ich die ganzen "Tuningverbots-Anstregungen" der Hersteller voll und ganz... Skowi Edit:Auch günstig und wie ich finde richtig gutaussehend |
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Das mit der DC und HC Kennung auf den Scheinwerfer weiß ich auch...aber ihr geht wahrscheinlich bei der kontrolle zum Bu*** hin un sagt "ey guck ma ich hab Xenon nachgerüstet un es fällt dir ja nichmal auf" oda wie man man man.. |
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Zitat: Ich glaub wen dem sein Chef was davon mitkriegt darf der Prüfer einen Spaziergang zum Arbeitsamt machen.Zitat von garett FAKT!: ist ich habe es zusammen mit SWRA (RS2 wischdüsen) ganz normal bei BadCar eintragen lassen,der Prüfer hat sich vom Lichtbild selber überzeugt und ich hab ihm au nix nebenbei in die Tasche geschoben.![]() ![]() Zitat: Genau, und selbst wenn er das nur das tut, hat man es mit einem Illegalem - was nachträglich reingeschraubte Xenonlampen nämlich sind - nicht! Du musst nicht versuchen dich irgendwie zu entschuldigen, es ist Illegal und Basta!garett postete "Bei den von der Firma Hella angeboten Nachrüstsätzen (zb. für den 4er Golf wie oben) macht der Sensor an der HA nur eins:den Beladungszustand ausgleichen! nicht die Fahrbahnunebenheiten,soviel zum thema Hestellerlösung." wusste ich auch schon vorher nur aber als er das mit einem augenzwinkern sagte ![]() Kann man sich ja auch alle Lieder ausm I-net illegal runterladen und dann sagen der Prüfer hat gesagt sie hören sich besser an als von einer gekauften CD. ![]() |
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Ich will mich doch net entschuldigen! für was?! es funktioniert ist eingetragen und damit bin ich rum!! Ich bau kein mist der net funtioniert davon hat keiner was.Und im übrigen interessieren mich solche kleinigkeiten wie Xenon bei einen Leistungsgewicht von 3kg pro PS nich wirklich. |
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Du hast einen Xenonbrenner in einem Halogenscheinwerfer ohne Leuchtweitenregulierung eingetragen bekommen ? Zitat: Freilich, mehr ist ja auch nicht vorgeschrieben. Es geht ja um eine automatische LWR, nicht um eines dynamische."Bei den von der Firma Hella angeboten Nachrüstsätzen (zb. für den 4er Golf wie oben) macht der Sensor an der HA nur eins:den Beladungszustand ausgleichen! Im Übrigen kannst du gerne die technische Umsetzung "deiner" Lösung beschreiben und wie gut sie funktioniert, was die Leucht- und Blendwirkung betrifft. Da widerspreche ich dir nicht einmal. Nur stellst du es die ganze Zeit so hin, als wäre es mehr oder weniger legal, und das ist es nun einmal nicht. |
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Ist alles weiter oben beschrieben da gibts kein gebastel.und trozdem gibt es genügend firmen und Prüfer wo das kein Thema ist. und selbst wer es nicht eingetragen hat-wenns mal hart auf hart (vor einem Richter) kommt ist übrigens nicht die Legalität der DC-HC Kennung mit dem umbau entscheident sondern ob im konkreten Fall eine wirkliche! Gefährdung von dem Scheinwerfer ausgegangen ist die zu etwas geführt hat. |
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Ich weiß ja nicht, wieviel Erfahrung du in Sachen Erlöschen der BE schon vor Gericht gesammelt hast. Mein bescheidene Erfahrung ist jedoch deutlich anders als die von dir beschriebene... |
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Zitat: Ich will sehen was du von 3kg pro PS hast, wenn du nachts auf der Landstraße mit 100km/h nen Chrash hast weil deine Illegal-funzeln das entgegenkommende Auto so geblendet haben das es auf deine Fahrspur gekommen ist. Möchte deine Meinung dann nochmal hören wenn du entweder schwerverletzt im Krankenhaus oder sogar nicht besonders lebindig in ner Kiste liegst.Zitat von garett .Und im übrigen interessieren mich solche kleinigkeiten wie Xenon bei einen Leistungsgewicht von 3kg pro PS nich wirklich.![]() ![]() |
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Zitat: Du brauchst ihm das doch gar nicht sagen. Das steht doch groß und breit im Fahrzeugschein.Zitat von garett Das mit der DC und HC Kennung auf den Scheinwerfer weiß ich auch...aber ihr geht wahrscheinlich bei der kontrolle zum Bu*** hin un sagt "ey guck ma ich hab Xenon nachgerüstet un es fällt dir ja nichmal auf" oda wie man man man..![]() Ob die Gefährdung besteht oder nicht entscheidet doch dann auch nicht der Herr Polizist, sondern ein Sachverständiger oder gar das lichttechnische Institut. Unterm Strich kann das dann seeeeeeeehhhrr teuer werden. Du sagst du arbeitest bei dem Verein und lässt dann hier sowas ab. Du solltest deinen Job an den Nagel hängen. Du hast nicht dierichtige Einstellung dazu. Nur meine Meinung. |
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Ich weiß nicht, was da ein Sachverständiger noch groß entscheiden will?! In der StVZO, dem für diesen Fall ausschlaggebenden Gesetzeswerk, steht folgender, schwer falsch zu verstehender Satz: Zitat:
Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 (Anm.: Teile mit E-Zeichen, u.a. Scheinwerfer ![]() |
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Ich arbeite bei dem Verein der die SW herstellt nämlich AutomotiveLighting.(konstruktion und Prototypenbau) soviel zum thema beruf wechseln. |
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