Corrado mit Blinker im Scheinwerfer...
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also ist mal echt ne nette Lösung, wenn ich die Umbauten sehe wo die leutz sich die Blinker vom Golf 2 in die Stosi packen... |
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Xenon mit den normalen Scheinwerfern??? Mit der alten Streuscheibe blendet das sowas von saumäßig, da find ich die Blinker gar nicht so schlimm... |
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dazu sollte man sagen das fasst alle leutz die mit xenon welches nachträglich verbaut wurde illegal auf den Straßen unterwegs sind... aber wenn die Leuchtweitenregulierung und Waschanlage verbaut sind ist da kein thema, naja Kalrglas muss nicht sein... |
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Zitat: Klar das passt schon aber das geht nur in Verbindung mit UBB.
Zitat von nazcas dazu sollte man sagen das fasst alle leutz die mit xenon welches nachträglich verbaut wurde illegal auf den Straßen unterwegs sind... aber wenn die Leuchtweitenregulierung und Waschanlage verbaut sind ist da kein thema, naja Kalrglas muss nicht sein...mfg |
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Zitat: Also ich finde man könnte getrost auf die Waschanlage verzichten, Leuchtweitenregulierung ist ja fast standard. Aber Xenon blendet wirklich derb wenn es hinter so einer Streuscheibe ist... Besonders beim Corrado, sprech da aus Erfahrung Klarglas muss auch nicht zwangsmäßig sein aber eine Linse ist ein muss! Und die Linsenscheinwerfer sind meistens Klarglasscheinwerfer.
Zitat von nazcas naja Kalrglas muss nicht sein...mfg |
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Zitat: Nein, ist keine Emessenssache und selbst wenn du jemanden findest, der das abnimmt, kannst du es dir eigentlich auch sparen.
Naja TÜV ist wohl ermessensache (Die Prüfer) |
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Hmm, aber die idee mit den Blinkern finde ich mal geil, ist ne überlegung wert... Kriegt man auf sowas denn tüv, wenn ablend und fernlicht nicht beeinträchtigt werden? |
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Ich geb´s auf... |
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Walpurgis hat recht, selbst wenn Du einen Prüfer finden würdest wäre es nicht conform mit dem im Gegesetzestext (bitte keine Zitate) erwähnten Einwänden, und das esschlicht weg verboten ist einen Scheinwerfer in jeglicher Art und Weise zu modifizieren was das Lechtbild ändert. (würde ne H1 für den Blinker verwenden wegen der Lechtkraft) |
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Vielleicht sollte man noch hinzufügen, dass es schon strafbar ist, solche Leuchten überhaupt zum Verkauf anzubieten.... |
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Zitat: Wieso das denn... Zitat von Nightwish Vielleicht sollte man noch hinzufügen, dass es schon strafbar ist, solche Leuchten überhaupt zum Verkauf anzubieten....Wenn die in einen Show&Shine-Fahrzeug wären was gar nicht im Strssenverkehr bewegt wird... Wenn der der Verkäufer angibt das die nicht zulässig (TÜV bzw. STVO) sind, dann darf er die doch auch verkaufen !!! |
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Nein, darf er nicht. Das Kraftfahrtbundesamt als zuständige Behörde sieht das sehr eng, selbst dann, wenn der Verkäufer erwähnt, dass die Teile nicht zugelassen sind oder nur an show&shine-Fahrzeugen verwendet werden dürfen. |
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was soll ich mit tüv,das mopped läuft auch ohne tüv |
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Idee ansich ganz nett, leider werden in unserem geliebten Lande begabten und Ideenreichen Schraubern immer die Hände gebunden. |
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