Scheiben Folie - Seite 4

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  • | 24.11.2004 15:32

Die Beispiele bezogen sich auf die Regelbeträge aus der BKatV. Da Polizeibeamte ein Ermessen haben, wird es in der Realität viele unterschiedliche Bewertungen geben.

@ Zillomanie
Wenn dann nachts ein Unfall geschehen ist, sagst du dann dem Unfallopfer "Aber wenn jetzt die Sonne geschienen hätte, dann hätte ich sie gesehen!" ?

So funktioniert das nicht. Wenn nachts ein Unfall passiert, weil jemand durch seine Seitenscheiben nicht genug sehen konnte, wird man ihm genau das vorwerfen. Wenn jedoch tagsüber ein Unfall aufgrund von Sonnenblendung geschieht, dann wird niemandem vorgeworfen, dass er seine Scheiben nicht getönt hat. Gegen Sonne gibt es andere Mittel. Derjenige hatte dann seine Sonnebrille nicht auf, die Sonnenblende nicht benutzt oder seine Fahrweise den äußeren Umständen nicht angepasst.


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  • | 24.11.2004 16:18

Ja is schon klar. Habe ja auch geschrieben das das ein Argument ist. Habe ja auch schon Leutz gesehen tiefschwarz getönt an den seitenscheiben. Das würd ich nie befürworten. Aber bei mir haben schon Polizisten die Tönung bemerkt, und gesagt, !" Na das beeinträchtigt die Sicht nun wirklich nicht". Ich habe jetzt auch nur speziell meine Folie gemeint, nicht die der Allgemeinheit. Wollte damit nur sagen, das ich durch die Folie nicht beeinträchtigt bin. Und der einzige Grund, wieder speziell bei mir, die Folie zu entfernen ist der, das im schlimmsten Fall die Retter schlechten Zugang zu mir bzw. meinen Mitfahrern haben.


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  • | 24.11.2004 18:01

Hi. Also was die folien angeht, die 2 vorderen Seitenscheiben dürfen nur bis zu einem bestimmten %-satz getönt werden und auch nur dann, wenn sie nicht schon von Serie aus schon ne tönung hat. Info kommt von nem TÜV-Nord Prüfer.
Sonst fahr mal zu Autoglas oder Carglas. Carglas ist an der Hansastraße in Osna.
LG


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  • | 24.11.2004 22:15

Ich hab´s schon einmal geschrieben. Dadurch, dass es immer und immer wieder wiederholt wird, wird es auch nicht wahr. Selbst, wenn dieser Unsinn aus dem Munde eines TÜV-Menschen kommt.

>Hier< mein Beitrag zur (hoffentlich entgültigen) Klärung der Sache.


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  • | 25.11.2004 01:50

Aber die Prüfer bzw. polizisten sollten sich dann endlich mal einig werden.
Der eine sagt nicht erlaubt weil die Scheibe nicht mehr zerbröckeln kann der andere sagt wegen Beinträchtigung der Sicht.
Wer soll da durchblicken.
Hab da noch mal ne Frage.
So weit ich weiß ist ja der Schulterblick sogar Vorschrift.
Wir waren hier nun schon mal bei dem Thema von wegen Fahren bei Dunkelheit. Und mit getönten, wenn auch nur schwach, Frontscheiben ist das dann eingeschränkt.
Was nun aber mit den Leuten die Tiefschwarze Folie an den hinteren Seitenscheiben haben.
Bei Nacht. Schulterblick? Sinnlos.
Aber das ist dann wieder OK.
Deutsche Gesetze, SCHLIMME Gesetze.


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  • | 25.11.2004 02:06

Zu deinem ersten Punkt: Die Gesetzeslage ist eindeutig, nur wissen das viele nicht ;)

Zweitens: Der Schulterblick geht zum Seitenfenster raus, um den toten Winkel des Rückspiegels abzudecken, also genau durch die Scheibe, um die es hier geht. Den Bereich, den du durch die Heckscheibe und die hinteren Seitenscheiben sehen würdest, kannst du durch die Außenspiegel einsehen.


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  • | 25.11.2004 03:25

Folien an Scheiben von Kraftfahrzeugen

Für die Sicht des Fahrers muss, nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), ein Sichthalbkreis in Fahrtrichtung mit 180° um die Augenpunkte des Fahrzeugführers gewährleistet sein. Das bedeutet, neben der Windschutzscheibe sind auch die vorderen Seitenscheiben von Bedeutung.
Die Forderung gilt bezüglich der Sicht durch die Scheiben als erfüllt, wenn bauartgenehmigte Scheiben eingebaut werden. So müssen die Windschutzscheiben eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 75 % aufweisen, während für andere Scheiben mindestens 70 % gefordert sind. Diese Forderungen sind nur mit klaren oder leicht getönten Scheiben zu erfüllen.

Scheibenfolien mit deutlich sichtbarer Tönung, die von außen dunkel wie eine Sonnenbrille erscheinen, halten die 70%-Forderung nicht ein und dürfen deshalb nicht an Windschutzscheiben und vorderen Seitenscheiben verwendet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass beispielsweise Fußgänger und Radfahrer beim Abbiegen auch in der Dunkelheit vom Fahrer noch gesehen werden.

Durch das Aufbringen von - auch minimal - getönten Folien auf den vorderen Seitenscheiben wird erfahrungsgemäß der Grenzwert von 70 % unterschritten. So erreichen selbst geringfügig getönte Folien nur knapp 70 %, scheinbar „glasklare“ Folien gerade 85 % Lichtdurchlässigkeit. Dabei ist der Anteil der Fahrzeugscheibe an der Gesamt-Lichtdurchlässigkeit noch nicht berücksichtigt.

Wenn Sie Folien an den hinteren Seitenscheiben und dem Heckfenster anbringen wollen, sollten Sie sich die dazugehörige Bauartgenehmigung und die Anbauanweisung sorgfältig durchlesen. Darin wird beschrieben,

an welchen Scheiben die Folien verwendet werden dürfen (in der Regel ist der Verwendungsbereich wie oben beschrieben eingeschränkt),
wie die Folie an den Scheiben anzubringen sind (z. B. nicht mit der Scheibeneinfassung bzw. Gummidichtung verkleben, auf jedem Folienstück muss ein Prüfzeichen vorhanden sein),
welche Bedingungen an die Verwendung der Folien bei Anbringung an der Heckscheibe zu beachten sind (zweiter Außenspiegel),
dass die Bauartgenehmigung im Fahrzeug mitzuführen ist.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Ihr TÜV NORD STRASSENVERKEHR



Ich würde jetzt nicht behaupten wollen das z.B. dieser Tüv sagt es ist verboten! Oder sehe ich das falsch?
70% muss heißt ja andersrum 30% darf!
Und wenn man nicht grad Colorverglasung hat geht da ja doch was.


Name: 24543-5422.jpg Größe: 200x148 Dateigröße: 10077 Bytes

Und wenn du nur aus der Seitenscheibe schaust überwindest du den Toten Winkel nicht.


;)


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  • | 25.11.2004 08:25

Zitat:
Zitat von Zillomanie
Was nun aber mit den Leuten die Tiefschwarze Folie an den hinteren Seitenscheiben haben.
Bei Nacht. Schulterblick? Sinnlos.
Aber das ist dann wieder OK.
Deutsche Gesetze, SCHLIMME Gesetze.
Ich habe tiefschwarze Folie bei mir an den hinteren Seitenscheiben + Heckscheibe (95% getönt) und ich kann sehr wohl nachts bei mir hinten rausschauen! Die Folien sind ja so ausgelegt, das man von innen noch "relativ normal" rausschauen kann, aber von außen kaum reinschauen kann.
Mann kann wirklich genug sehen, auch wenn es dunkel ist ;)
[img]http://www.mk-power.de/Pics/Benz-Golf-Swift/18.jpg[/img]


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  • | 25.11.2004 12:13

@pegasus.

also..ich habe alu chrom und schon nachts probleme beim parken etc.

dann kann ich mir sehr schlecht vorstellen das du bei 95%iger heckscheibe nachts gut siehst:staunen:


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  • | 25.11.2004 14:01

Also da wo wir uns abends immer Treffen wollte mal ein Lupo mit schwarzer Folie mit Schwung rückwärts einparken. Leider stand ein Pfeiler vom Dach im Weg. Schaden 5000€uro. Also mit schwarzer Folie nachts siehst du nicht alles.
:rolleyes:


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  • | 25.11.2004 14:07

Ich sag ja nicht das mal alles sieht, aber man sieht wirklich mehr als man denkt...
Wie gesagt die 95% sind nur von außen nach Innen, nicht von innen nach außen, fragt mich aber nicht wie das gemacht wird...
Ich mach mal heute abend ein Bild für euch ;)


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  • | 25.11.2004 14:49

Zitat:
Zitat von Pegasus
Ich sag ja nicht das mal alles sieht, aber man sieht wirklich mehr als man denkt...
Zitat:
Aber mehr als man denkt ist im schlimmsten Fall halt zu wenig.
;)


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  • | 25.11.2004 14:57

Nun gut, mit der (getönten) Folie rundum scheint es ja aus mehreren Gründen nicht zu klappen, wenn mit Einverständnis der Rennleitung die Strassen benutzen möchte.

Aber mal ganz ehrlich, so schlimm ist das auch nicht.

Oder hat euch schonmal nen nettes Mädchen angelächelt, ohne euch zu sehen..

;)


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  • | 25.11.2004 15:20

Auch wenn mans vielleicht nich zu 100% vergleichen kann, aber ich würd doch sehr gern mal Unfallstatistiken aus Holland und den USA sehen, da ist es nämlich erlaubt rund herum zu tönen..
Möcht doch zu gern wissen ob da des Nachts reihenweise Fahrrad- und Motorradfahrer umgenietet werden wegen dieser Sache..
Manche Regelungen der StVZO find ich sehr sinnvoll, andere dagegen sind in meinen Augen absoluter Schwachsinn..
Da werden dann irgendwelche Gründe vorgeschoben oder dramatisiert, nur damit man für die Veränderung keine Zulassung bekommt..
Wenn man sein Auto so tunen würde, das es in ALLEN Punkten zu 100 % der StVZO entspricht könnte mans auch gleich lassen, find ich..
Und ich bin mir absolut sicher, das JEDER hier schonmal was am Auto gemacht hat was nicht wirklich legal ist / war..
So long..


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  • | 25.11.2004 15:22

Da Ihr jetzt vom Thema abgekommen seid: schwarze Folien schlecht durchzusehen oder nicht?

Also ich hab die Erfahrungen gemacht daß schwarze Folien richtig schlecht durchzusehen ist. In der Dämmerung kannst Dus ganz vergesssen. Und im Dunkeln? Wie jetzt?

Allerdings gibt es da ja auch Referenzklassen. Es gibt schwarze Folien die sind von innen sehr gut durchzusehen ( sieht man an den teuren Limousinen zum Beispiel.) das kostet dann aber mehr als nur 10€

und selbst FoliaTec ist nicht wirklich hell von innen.

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