scheinwerfer: e-zeichen = eintragungsfrei - Seite 2

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  • | 02.11.2004 09:36

Zitat:
Zitat von Nightwish
Das Problem ist nicht, ob es eine ABE gibt oder ein Teil eingetragen werden muss, sondern ob das Teil an sich zulässig ist und welche Auflagen daran geknüpft sind.

Eintragungen sind nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen überhaupt erforderlich. Hier in diesem Fall jedenfalls nicht.

Beleuchtungseinrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. In aller Regel gibt es dafür eine ECE-/EG-Bauartgenehmigung (E-Zeichen). Das ist eine internationale Genehmigung, im Gegensatz zur ABE.

Die Bauartgenehmigung erlischt, wenn das Teil nachträglich verändert wird.

Die Auflagen der Bauartgenehmigung müssen eingehalten werden. Bei Rückleuchten fehlen häufig die Rückstrahler. In der Genehmigung steht dann als Auflage, dass diese zusätzlich montiert werden müssen (Rückstrahler sind übrigens sowieso zwingend vorgeschrieben - StVZO).

Auflagen können auch Beschränkungen auf bestimmte Fahrzeugtypen sein. (Und Auflagen werden häufig nicht eingehalten, weil viele ihre Unterlagen nicht richtig lesen - Wink mit dem Zaunpfahl)

Ist die Bauartgenehmigung erloschen, kann sogar die Betriebserlaubnis für das Gesamtfahrzeug erlöschen.
Mehr wollte ich nicht hören :D


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  • | 02.11.2004 18:11

Wobei man auch darauf achten sollte, worauf sich das E-Zeichen bezieht.
Meine M3-Spiegel mit Blinker hatten en Prüfzeichen, aber aufgrund der Blinkergläser(!) sind diese Spiegel nicht im bereich der STVO zugelassen..


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  • | 02.11.2004 19:36

Darum: Unterlagen lesen!


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  • | 14.11.2004 14:13

Kenne keinen der m3 spiegel fährt und beim kauf nen zettel mit auflagen dabei bekommt:oah:


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  • | 14.11.2004 14:26

Ich auch nich. hab die Spiegel ( E-Zeichen ) bekommen, mit Adapterplatten Kadett E ( Seperat dazu ) und das wars auch schon.


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  • | 14.11.2004 15:18

Bei den Angeleyes-Scheinwerfer ist auch zu beachten das man die Höhenverstellung mit einbaut, sonst bringt einem das E-Zeichen auch nichts! Alle Fahrzeuge, die nach Bj. ich meine so um 1990 sind ist die Höhenverstellung pflicht! Baut man z.B. die Angeleyes-Scheinwerfer ein und denkt sich ach den Motor für die Höhenverstellung lass ich einfach raus, dann bekommt man beim nächsten Tüv Probleme! Außer man baut auch den Schalter im Fahrzeug aus, denn dann hat man die ganze Höhenverstellung aussergefecht gesetzt!


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  • | 14.11.2004 15:28

Also ich habe Klarglasblinker mit integriertem Standlicht.
Nun leuchtet die Standlichtbirne ganz leicht den Reflektor
an und somit dieht man etwas Orange. E Nummer ist drauf. Polizei sagt:
Nach vorne nur weißes Licht.
Mit den Fadenkreuzscheinwerfern hatte ich ähnliches Problem.
der Polizist hatte so was noch nie gesehen und somit war es nicht zulässig.
Ist immer alles mit viel Gerenne verbunden. Ich würd alles eintragen lassen.

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  • | 16.11.2004 00:50

Hmmm. Laut Aussage des TÜV Nord Osnabrück müssen z.B. M3 Spiegel nicht eingetragen werden, weil ein E Prüfzeichen drauf ist !!


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  • | 16.11.2004 08:20

Zitat:
Zitat von Cent
Zitat:
Zitat von Striedel
Hab auch die schwarzen Angeleyes-Scheinwerfer von FK. Da is auch nen e-Prüfzeichen drauf. Die müssen laut Aussage von Tuning-Emotions auch nicht eingetragen werden.
Falsch!!!

Hab selbst erst vor 2 Wochen die schmerzliche erfahrung gemacht.

Meine Roten Rückleuchten von Hella habe auch nur ein E-Zeichen.
Das E-Zeichen heißt nur das Die Scheinwerfer und Rückleuchten den allgemeinen Licht und Reflektionsforschriften nach $??? entsprechen.
Nur eine ABE befreit von der Eintragung.

Z.B schwarze Rückleuchten ,für einen Corsa a, haben auch ein E Zeichen, müssen aber auch eingetragen werden , und zusätzlich noch mit ein Satz zusätzlichen Rückstrahlern(Reflektoren) montiert werden. Weil in den schwarzen keine reflektoren sind.
das was du meinst sind die dinger von hella und irmscher und die haben auch ein gutachten dabei wenn man die neu kauft und wahrscheinlich haben die auch eine andere E nummer, ansonsten kann ich auch sagen das die dinger von fk nich eingetragen werden müssen

  • mk5jas
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  • | 17.11.2004 23:07

Ich hab meine Spiegel mit Blinker eintragen lassen und würde jedes Teil eintragen lassen, wenn ich eh beim TÜV vorstellig werden muß.
Klar, die Spiegel haben auch eine E Kennzeichnung, was der Prüfer auch eingetragen hat, aber manch ein Polizist ist erst zufrieden, wenn alles eingetragen ist.
In Wallenhorst hab ich mit meinen Eintragungen ein sehr positives Feedback erhalten, die waren wirklich überzeugt, das an meinen Auto alles OK ist, bei den umfangreichen Eintragungen. Seitdem lassen die mich fahren und blenden eventuell mal auf, wenn ich etwas zu flott unterwegs bin.

Ich kann nur jeden raten, verderbt es euch nicht mit den Männern in grün, die sind immer am längeren Hebel und können eine menge Ärger machen, wenn sie es darauf anlegen. ;)

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