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Zitat: Mehr wollte ich nicht hören
Zitat von Nightwish Das Problem ist nicht, ob es eine ABE gibt oder ein Teil eingetragen werden muss, sondern ob das Teil an sich zulässig ist und welche Auflagen daran geknüpft sind. Eintragungen sind nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen überhaupt erforderlich. Hier in diesem Fall jedenfalls nicht. Beleuchtungseinrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. In aller Regel gibt es dafür eine ECE-/EG-Bauartgenehmigung (E-Zeichen). Das ist eine internationale Genehmigung, im Gegensatz zur ABE. Die Bauartgenehmigung erlischt, wenn das Teil nachträglich verändert wird. Die Auflagen der Bauartgenehmigung müssen eingehalten werden. Bei Rückleuchten fehlen häufig die Rückstrahler. In der Genehmigung steht dann als Auflage, dass diese zusätzlich montiert werden müssen (Rückstrahler sind übrigens sowieso zwingend vorgeschrieben - StVZO). Auflagen können auch Beschränkungen auf bestimmte Fahrzeugtypen sein. (Und Auflagen werden häufig nicht eingehalten, weil viele ihre Unterlagen nicht richtig lesen - Wink mit dem Zaunpfahl) Ist die Bauartgenehmigung erloschen, kann sogar die Betriebserlaubnis für das Gesamtfahrzeug erlöschen. |
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Wobei man auch darauf achten sollte, worauf sich das E-Zeichen bezieht. |
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Darum: Unterlagen lesen! |
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Kenne keinen der m3 spiegel fährt und beim kauf nen zettel mit auflagen dabei bekommt |
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Ich auch nich. hab die Spiegel ( E-Zeichen ) bekommen, mit Adapterplatten Kadett E ( Seperat dazu ) und das wars auch schon. |
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Bei den Angeleyes-Scheinwerfer ist auch zu beachten das man die Höhenverstellung mit einbaut, sonst bringt einem das E-Zeichen auch nichts! Alle Fahrzeuge, die nach Bj. ich meine so um 1990 sind ist die Höhenverstellung pflicht! Baut man z.B. die Angeleyes-Scheinwerfer ein und denkt sich ach den Motor für die Höhenverstellung lass ich einfach raus, dann bekommt man beim nächsten Tüv Probleme! Außer man baut auch den Schalter im Fahrzeug aus, denn dann hat man die ganze Höhenverstellung aussergefecht gesetzt! |
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Also ich habe Klarglasblinker mit integriertem Standlicht. |
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Hmmm. Laut Aussage des TÜV Nord Osnabrück müssen z.B. M3 Spiegel nicht eingetragen werden, weil ein E Prüfzeichen drauf ist !! |
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Zitat: das was du meinst sind die dinger von hella und irmscher und die haben auch ein gutachten dabei wenn man die neu kauft und wahrscheinlich haben die auch eine andere E nummer, ansonsten kann ich auch sagen das die dinger von fk nich eingetragen werden müssen
Zitat von Cent Zitat: Falsch!!!Zitat von Striedel Hab auch die schwarzen Angeleyes-Scheinwerfer von FK. Da is auch nen e-Prüfzeichen drauf. Die müssen laut Aussage von Tuning-Emotions auch nicht eingetragen werden.Hab selbst erst vor 2 Wochen die schmerzliche erfahrung gemacht. Meine Roten Rückleuchten von Hella habe auch nur ein E-Zeichen. Das E-Zeichen heißt nur das Die Scheinwerfer und Rückleuchten den allgemeinen Licht und Reflektionsforschriften nach $??? entsprechen. Nur eine ABE befreit von der Eintragung. Z.B schwarze Rückleuchten ,für einen Corsa a, haben auch ein E Zeichen, müssen aber auch eingetragen werden , und zusätzlich noch mit ein Satz zusätzlichen Rückstrahlern(Reflektoren) montiert werden. Weil in den schwarzen keine reflektoren sind. |
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