Folien an den vorderen Scheiben


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  • | 07.06.2003 22:51

so nun mal Butter bei die Fische ;-)

da wir ja nun nen spezi dazu im FOrum haben meine Frage:

bekommt man es eingetragen? ist es dann legal eingetragen? ;-)

@mike: habe das auf deiner hp gefunden:

[img]http://www.bruxcardesign.de/fotos/renaultclio_blau35.jpg[/img]


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  • | 07.06.2003 23:34

tach chef...

die tönung vorne sicher nicht...

zum restlichen schriftzug auf der tür: den hätte man
auch gerade draufkleben können...:rolleyes:

nix gesagt hat. tschö...


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  • | 08.06.2003 00:39

der ist nicht geklebt sondern am pc reingeschrieben :D:D
so schauts jedenfalls aus

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  • | 08.06.2003 13:28

lol, wäre auch zu komisch, wenn jemand mit so nem Schriftzug durch die Gegend düsen würde. :rolleyes:
Es gibt eine Art Beschichtung für die vorderen Scheiben, die angeblich legal sein soll. Allerdings darf man dann keine getönten Scheiben ab Werk haben. Somit fällt das für die meisten neueren Wagen schon wieder flach.


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  • | 08.06.2003 13:38

hab mal irgendwo gelesen, dass die vorderen seitenscheiben mindestens glaub ich 70% lichtdurchlässigkeit haben müssen und man des bei der kombination standart getönte serienscheibe plus folie nie erreichen kann.nichmal die leut die dafür bekant sind so ziemlich alles einzutragen wenn man gut genug zahlt wollen einem des eintragen ne folie vorne...schade eigentlich :(:rolleyes:


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  • | 08.06.2003 14:54

jo, das ist nicht erlaubt in deutschland---

der clio fährt aber auch nicht in deutschland sonderen in Prag, Tschechei rum und daher ist es ok :D

die schrift ist natürlich auch kein aufkleber sondern bloß die solartechnischen daten der folie- die folie heißt Blau 35 h.c. von Bruxsafol!

vorne ist DEFINITIV keine getönte Folie erlaubt- und auch diese angeblich legale methode mit dem lackieren der scheiben ist höchst illegal-

also wenn scheiben tönen, dann nur im hinteren bereich- oder mit risiko erwischt zu werden auch vorne...


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  • | 08.06.2003 15:24

oki, dann haben wir hier ja mal eine endgültige aussage zu dem Thema, von einer Person die sich damit ins eigene Fleisch schneidet, da sie damit geld verdient!

danke, nun sollte es hier nichtmehr zu solchen haarsträubenden geschichten kommen! :D


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  • | 08.06.2003 19:03

Zitat:
dp303 postete
oki, dann haben wir hier ja mal eine endgültige aussage zu dem Thema, von einer Person die sich damit ins eigene Fleisch schneidet, da sie damit geld verdient!

danke, nun sollte es hier nichtmehr zu solchen haarsträubenden geschichten kommen! :D
jaja, streu noch salz in die wunde
>:( --- ne, klar würde ich auch lieber 5 getönte scheiben verkaufen als nur 3- aber wenn man die gefahren weiss die das mit sich bringt, ist es das nicht wert!

höre jede woche von nem kunden, das er mal IRGENDWO oder von irgend nem kumpel gehört hätte, das es doch irgendwie irgendwo vielleicht ne folie für vorne gibt, aber um es nochmal ausdrücklich zu sagen: alles käse!! leider...:(


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  • | 08.06.2003 20:57

Hast recht die Front und seitenscheiben dürfen in deutschland nicht mit folie getönt werden oder mit irgendeiner flüssigkeit und auch wenn es einer eingetragen hätt währe es nicht rechtens und mann bekämme seine Plaketen ab hi hi hi


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  • | 09.06.2003 01:12

mmh was ist dann mit den getönten scheiben die ich schon öfters bei audi,bmw,passat gesehen habe??die fahrer waren auch kaum zu erkennen....


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  • | 09.06.2003 02:05

Hab irgendwann mal gehört, 40 % waren tüv gerecht ?


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  • | 09.06.2003 13:54

ohje, jetzt fängt das wieder an.... ;)

NEIN, man darf NICHTS NACHTRÄGLICH an vorderen seitenscheiben oder der frontscheiben tönen, egal ob mit folie, lack, spray oder sonstwas...

wenn ein auto SERIENMÄßIG getönte scheiben hat ist das was völlig anderes... die werden ja vorher geprüft und gehen genau bis zur grenze 30 % tönung, aber MAN DARF DEFINITIV NIX NACHTRÄGLICH an VORDEREN Seitenscheiben oder der FRONTscheibe tönen

hoffe das wahr ne klare Aussage


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  • | 09.06.2003 23:13

schlusswort..




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  • | 09.06.2003 23:19

Mann darf die beiden Seitenscheiben vorne tönen, WENN man ein ärztliches Gutachten darüber hat, das die Augen sehr lichtempfindlich sind. Dieses kann man beim Arzt testen lassen und etweder man kommt durch oder man bekommt die Bescheinigung. Da kann man nicht schmun!!! Dieses hat mir ein Polizist, mein TÜV-Mann und einer am Gericht bestätigt.

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