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Habe ich auch so gehört Assel aber der AN/AUS schalter muss so angebracht sein das man ihn wärend der fahrt nich betätigen kann oda sowas in der art, aber ich glaube das mit dem eintragen kommt auf die laune vom TÜV an :grins: |
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Also der letzte Stand den ich kenne ist, dass es prinzipiell verboten ist sowas anzubauen. Egal wie das geschaltet ist. |
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Also ich war mit meiner Unterbodenbeleuchtung (blau) beim tüv/dekra und die sagen solange da keine Prüfzeichen von dem Hersteller drauf sind kannst das knicken.Jetzt müßte man ne sammel bestellung bei einem renomierten Hersteller aufgeben (denke mal so 1000-5000 Sätze) das der sich ein Herz faßt und die dinger auf den Markt bringt .Oder so ähnlich,aber dann hat es jeder und keiner will es mehr haben. |
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Also es gibt je bei Mercedes in der S-Klasse,SL und Cl eine weisse Einstiegsbeleuchtung (sind mehrere Dioden im Schweller) die einem den Einstieg zeigen (für alters-seniel Benz fahrer ) !!! Wenn man es so schaltet, dass sie nur leuchtet, wenn man die Tür öffnet oder man das Auto per Fernbedinung öffnet, kann sie vom TüV eingetragen werden. Aber dazu braucht man anscheinend auch etwas glück. Soll aber schon Leute geben, die es eingetragen haben ! |
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wo ist das problem? |
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Hi, |
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hab mir jetzt net alles durchgelsen, vielleicht hjat es auch schon jemand geschrieben... |
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