wie weit kann ich runter ?
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Hi,
Zuletzt geändert 20.05.2008 22:06 von Caficho. Insgesamt 1 mal. |
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ich glaub es waren oder sind 13cm vom boden zur ölwanne |
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im gutachten steht das normalerweise drin! |
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Zitat:
Zitat von Mastor ich glaub es waren oder sind 13cm vom boden zur ölwanne
gibt es so eine art begrenzung nicht nur in der schweiz? wer hat da schon 13cm ich meine das hier in D alles im Gutachten stehen muß... z.b. wie viel cm man die gewinde reindrehen darf ect. Zuletzt geändert 20.05.2008 22:33 von Benzer. Insgesamt 1 mal. |
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war da ncihtmal was mit ner cola dose?
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Mein wissensstand is das man sich bei der Bodenfreiheit nach folgend Maßen richten sollte:
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Das ist von TÜV zu TÜV unterscheidlich. Eine feste Regel gibts offiziell nicht, aber wenn der TÜVer sagt zu tief...dann ist das so.
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Zitat:
Zitat von Totto 8cm unter festen Teilen (z.B.: Querlenker,Ölwanne,Kat,...usw.)
7cm unter formelastischen Teilen (z.B.: Stoßstange,Seitenschweller,...usw.) so kenn ich das auch nur von unseren tüv-stellen |
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feste teile 8 und bewegliche teile 7 cm bodenfreiheit. auch nach dem eintragen ist drauf zu achten das der wert unverändert bleibt (nachsacken des fahrwerks) ansonsten ist selber nachzuarbeiten. |
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