Reifen nicht erlaubt?
|
Also,mein Steilheck is als 2-Sitzer eingetragen.Va80.Ha60 tiefer.Hab jetzt meinen Kofferaum ausgebaut und da isn bissl gewicht zusammengekommen.....Nu schleift er ab´nzu.Das Schleifen hab ich dann durch ziehen der Kotflügel behoben,is also kein Thema mehr!War jetzt beim Reifenhändler meines Vertrauens weil ich mir zwei neue Pellen holen wollte,und der sagt mir das ich die Reifen garnich fahren darf!!!Hab Rsl´s mit175/50R13 V RE720 72V auf 7 und 8J.Ist auch alles mit vorgabe des Reifentyps eingetragen vom Tüv Nord .Jetzt sacht der Typ mir ich darf nur 195/45R13 fahren .Erstens sieht dat Kacke aus und is auch nunma n´ bischen teurer.Will der mir jetzt nur die Reifen verticken oder is da was wahres dran?Hab hier schonm nen Dekra-angehörigen gesehen weiß den Namen aber nich mehr!Danke für eure Hilfe!!! |
|
|
|
Der Dekra Spezi hast walpurgis! |
|
|
|
Wenn´s in deinen Fahrzeugpapieren drin steht, darfst du die Reifen auch fahren. Vielleich hast du die Prüfzeugnisse noch, auf deren Grundlage der TÜV das gemacht hat Wars eine § 27er (Berichtigung der Fahrzeugpapiere z.B. auf Grundlage einer Herstellerfreigabe oder Auszug aus der Betriebserlaubnis des ahrzeugs), ein § 19(3)er (Änderungsabnahme z.B. mit einem Teilegutachten) oder ein § 21er-Begutachtung (sagen mache Voll- oder Sonderabnahme zu) ? |
|
|
|
Zitat: naja ich glaube das weiß er und hat es deshalb wie er schreibt ja auch sofort behoben!Zitat von walpurgis Aber unabhängig von der Richtigkeit der Eintragung: Ein Fahrzeug, dessen Reifen in den Kotflügeln schleifen, darfst du nicht betreiben. Schleifspuren an den Reifen erkennt man. Da kannst du bei einem Unfall oder einer Polizeikontrolle in Teufels Küche kommen. Von der Gefährdung gerade bei hohen Geschwindigkeiten ganz abgesehen.denke aber 195er anstatt 175er wird auf jeden fall mehr arbeit oder sonst wohl wieder schleifen |
|
|
|
Bevor ich dann die 195-45 auf die 13" packe, würde ich neue Felgen kaufen in 8x14 oder so, sonst haste ja ´nen Ballonreifen! |
|
|
|
Vor allem sieht 8 X 14 Zoll auch wirklich verdammt gut auf einem Polo Steilheck aus |
|
|
|
@Catalunya,@Matze |
|
|
|
Es kommt schonmal vor, dassEintragungen ungültig sind, weil sie schlichtweg falsch sind. Das kann aber ein Polizeibeamter nicht beurteilen, sondern wiederrum nur ein Sachverständiger. |
|
|