Nebelscheinwerfer


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  • | 14.03.2004 16:32

wann darf ich die nebelscheinwerfer anhaben und wann nicht?


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  • | 14.03.2004 16:33

Bei Nebel!:D

  • Sven
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  • | 14.03.2004 16:34

Nur bei Nebel :D wie der Name schon sagt... ab einer bestimmten Sichtweite, die mir leider im Moment nicht so genau bekannt ist ;)


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  • | 14.03.2004 16:35

ist das nicht bei unter 50m sicht


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  • | 14.03.2004 16:35

Du darfst Nebelscheinwerfer ab einer Sichtweite von unter 100 Metern einschalten!

Aber die Frage ist schon geil :roll:

Achja, bei Zuwiederhandlung kostet es 10€

MFG

HAIDUK


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  • | 14.03.2004 16:36

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


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  • | 14.03.2004 16:58

@ walpugis, wenn ich dich richtig verstanden habe dürfte ich bei schneefall z.B die Nebenscheinwerfer an haben und dazu nur die Begrenzungsleuchten, aber KEIN standlicht oder Abblendlich? Weil normal bekommt man zusatzscheinwerfer oder NSW ja nur eingetragen wenn sie nur in kombination mit dem Standlicht leuchten.


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  • | 14.03.2004 18:26

also kann ich die abends/nachts immer anhaben?


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  • | 14.03.2004 18:30

EDIT:

Ups...:rolleyes::D:D:D

Jaja...Zivi macht dumm!:roll:


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  • | 14.03.2004 18:34

auch striedel hat nich aufgepasst! Die NebelSCHLUSSleuchte bei sichtweite unter 50m ;)! :roll::015 :D:D:D


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  • | 14.03.2004 18:43

@DDDD

walpurgis hat das doch ziemlich eindeutig erklärt.

Nur weils dunkel is darfst du die NSW nicht anmachen, auch wenns besser ausschaut ;)

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